Nebenkostenerstattung

Hallo,

darf man eine Nebenkostenerstattung in 2005 mit Abzug für Stromkosten für 2003 und 2004 als periodenfremder Ertrag bzw. periodenfremder Aufwand buchen, oder müssen entsprechende Buchungen (Sonst. Ford. bzw. Rückstellung für Strom) in den Jahren 2003 und 2004 vorgenommen werden?

Danke für Eure Hilfe!

Hallo Ally,

die Rückzahlung aus 2003/2004 ist ein Ertrag, da das Nettovermögen des Unternehmens erhöht wird. Weiterhin ist er periodenfremd. Auch Steuerrückzahlung werden so behandelt.

Gruß Jonathan

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