skr04

Hallo,

welche Auswirkungen hat es, wenn ich eine Rechnung die ich z.B. am 7.11. erst erhalte. Das Rechnungsdatum aber der 30.10. in den Oktober (der „offiziell“ noch nicht abgeschlossen ist) einbuche? Sollte ich dann das Rechnungsdatum besser auf den 01.11. abändern?

Grüße
flocke555

Hallo,

entscheidend ist das Datum, das auf der Rechnung steht, nicht der Empfang/Versand der Rechnung. Der Geschäftsvorfall wird in den Monat gebucht, der laut Datum auf der Rechnung angegeben ist.

Grüße
Werner

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Hallo Werner,

danke. Der Ansicht war ich eigentlich auch - dummerweise hab ich so eine nette Vorgesetzte die es liebt mich zu verwirren…

Grüße

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Servus,

das hat mit dem Kontenrahmen überhaupt nichts zu tun.

Es kann aber gut sein, dass die Vorgesetzte gar nicht bloß blöd ist, sondern darauf Wert legt, dass unterjährig in einem für Konso, Reporting, Kostenrechnung etc. abgeschlossenen Monat nicht mehr rumgebucht wird. Das ist selbst wenn man die USt-Auswirkungen berücksichtigt, eine lässliche Sünde, und kann je nach interner Organisation sehr viel besser sein.

Wenn die Datenbasis für Reporting und Konso einerseits und Buchhaltung und HGB-Abschluss andererseits einmal auseinander geraten ist, ist es eine wahre Sisyphusarbeit, das wieder zu versöhnen und abstimmbar zu halten. Das Schlechteste, was man dann machen kann, ist, dass man in der Sturheit des klassischen Kontoristen auf seiner Buchung beharrt, und das Reporting dann seine eigenen Wege gehen lässt: Dann wird letzteres viel schlechter, als es sein müsste, und die Buchhalterei wird auf eine Inselposition abgeschoben „lass den mal machen…“, die sie nicht nötig hat.

Buchhaltung und Controlling müssen nicht zwingend Erbfeinde sein. Wenn jeweils einer überlegt, warum der andere glaubt, dieses und jenes dringend und unabdingbar zu brauchen, kommt man zueinander: Jeder kann versuchen, sich für einen Moment in die Schuhe des anderen reinzustellen.

Der Buchhalter hat dabei den Vorteil, dass er bloß zum Bilanzstichtag präzise arbeiten muss, und es unterjährig dabei bewenden lassen kann, allenfalls zeitnah und sachlich plausibel zu buchen. Die Freaks von der Controlling-Fraktion mit ihren fragil monströsen Excel-Kuckucksheimen sind da viel stärker gefährdet: Eine einzige Zahl im Input kann ihnen alles kaputthauen - da ist so eine solide FiBu-Datenbank eine eherne Burg im Vergleich. Ein Grund mehr, den Büblein ihren Gefallen zu tun…

Technisch ist es in den allermeisten Systemen ohne weiteres möglich, Belege mit einem Datum früher als die bebuchte Periode zu erfassen. Bloß umgekehrt, später als die bebuchte Periode, geht nicht. Das heißt, wenn es Gründe dafür gibt, den Beleg in der laufenden Periode zu erfassen, spricht überhaupt nichts dagegen, das auch zu tun, und ziemlich wahrscheinlich geht das ohne Fälschung des Datums. Einfach mal probieren…

Schwätze mit de Leut, das ist wichtig.

Schöne Grüße

MM
(Frontschwein)

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