Trust und rechtliche Selbständigkeit

Hallo,

bei der Trust „wird meist von den Unternehmen die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit aufgegeben, die dann bei den geschäftsführenden Treuhändern der Holding liegt, nicht aber die Beteiligung an den Gewinnen der Holding“ so ist es in Wikipedia zu lesen. Da es bei der Trust jedoch nicht um eine Fusion handelt, bleiben die Rechtsformen der einzelnen Unternehmen (z.B. AGs) doch erhalten? Was versteht man in diesem Zusammenhang dann von Verlust der rechtlichen Selbständigkeit, wenn die Rechtsformen ja erhalten bleiben und wie erfolgt die Abgrenzung zur wirtschaftlichen Selbständigkeit?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo,

bleibt die Rechtsform des Unternehmens erhalten, bleibt man auch rechtlich selbständig, weil das Unternehmen weiterhin als eigenständige Rechtsperson auftritt und im eigenen Namen Rechtsgeschäfte abschließen kann. Somit widerspreche ich dem Wiki-Artikel.
Der Verlust der wirtschaftlichen Selbständigkeit bedeutet, dass ein Unternehmen bei wirtschaftlichen Entscheidungen weisungsgebunden ist.

Gründet z.B. eine Firma eine Tochtergesellschaft, so ist diese rechtlich selbständig, nicht aber wirtschaftlich. Die wirtschafltiche Selbständigkeit kann in einzelnen Bereichen auch bei einer Kooperation aufgegeben werden, und zwar dort, wo man zusammenarbeitet.
Die rechtliche Selbständigkeit geht bespielsweise bei einer Fusion verloren.

Grüße
Werner

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Hallo Martin,

bei der Trust „wird meist von den Unternehmen die rechtliche
und wirtschaftliche Selbständigkeit aufgegeben, die dann bei
den geschäftsführenden Treuhändern der Holding liegt, nicht
aber die Beteiligung an den Gewinnen der Holding“ so ist es in
Wikipedia zu lesen. Da es bei der Trust jedoch nicht um eine
Fusion handelt, bleiben die Rechtsformen der einzelnen
Unternehmen (z.B. AGs) doch erhalten? Was versteht man in
diesem Zusammenhang dann von Verlust der rechtlichen
Selbständigkeit, wenn die Rechtsformen ja erhalten bleiben und
wie erfolgt die Abgrenzung zur wirtschaftlichen
Selbständigkeit?

Trust ist kein Begriff aus dem deutschen Rechtskreis, sondern aus dem angelsächsischen. Insofern ist ein Vergleich mit deutschen Rechtsformen oder Konstrukten, die das deutsche Recht kennt, etwas problematisch.

Ich sehe das so wie Werner: Wer seine rechtliche Selbständigkeit aufgibt, hat auch keine eigene Rechtsform mehr bzw. wer noch eine eigene Rechtsform hat, ist auch rechtlich selbständig.

Beispiele für Trusts nach deutschem Recht wären bspw. Stiftungen, Erbengemeinschaften oder Partnerschaften (z.B. von Rechtsanwälten). In keinem dieser Fälle kommt es zur Aufgabe der rechtlichen Selbständigkeit. Vielmehr legen die Beteiligten Teile ihres Vermögens und bzw. ihrer Aktivitäten für einen bestimmten Zweck zusammen.

Gruß,
Christian