Umsatz und Rabatte

Liebes Forum,

ich habe zwei Fragen - vielleicht kann mir der eine oder andere dabei weiter helfen…?

  1. Umsatz
    Wenn ein Unternehmen einen bestimmten Umsatz ausweist - ist dieser dann bezogen auf
    U = Bruttopreis (inkl. MwSt.) * Menge
    oder
    U = Nettopreis (exkl. MwSt.) * Menge
    Vielen Danbk für die Hilfe.

  2. Rabatte
    Folgender Fall: Ein Unternehmen hat ein Listenpreis für ein Produkt von EUR 1.000.

Nun verkauft es dieses Produkt direkt (d. h. über den eigenen Vertrieb) und auch indirekt (d. h. über Distributoren).

Seinen Distributoren räumt das Unternehmen einen Rabatt von 40% (also EUR 400) ein.

Nun die Frage: Kann das Unternehmen diese EUR 400 in irgendeiner Form steuerlich geltend machen? Also vom zu versteuernden Gewinn einer Periode abziehen.

Wenn nein - warum nicht… Das Unternehmen könnte ja (theoretisch) das Produkt auch für EUR 1.000 an den Distributor verkaufen und dann EUR 400 an den Distributor für z. B. „Beratungsleistungen“ bezahlen. Den Aufwand für diese „Beratungsleistungen“ könnte das Unternehmen dann ja steuerlich geltend machen.

Vielen Dank für die Hilfe - falls Ihr irgendwelche LINKS habt, wo man das (z. B. im Gesetz) nachlesen kann - dann wäre das auch sehr nett…

Viele Grüße

Alex

Hallo,

  1. Umsatz
    Wenn ein Unternehmen einen bestimmten Umsatz ausweist - ist
    dieser dann bezogen auf
    U = Bruttopreis (inkl. MwSt.) * Menge
    oder
    U = Nettopreis (exkl. MwSt.) * Menge
    Vielen Danbk für die Hilfe.

Der „Umsatz“ per se ist Netto. Frag mich aber nicht, obs dafür auch ein Gesetz gibt, wo das drin steht. Wohl allein deswegen schon, weil eine Bruttobetrachtung keinen Sinn machen würde. Du hast z.B. steuerfreie Umsätze oder unterschiedlichen Steuersätze in Ansatz zu bringen (je nach Art der Leistung/Ware).

  1. Rabatte
    Folgender Fall: Ein Unternehmen hat ein Listenpreis für ein
    Produkt von EUR 1.000.

Nun verkauft es dieses Produkt direkt (d. h. über den eigenen
Vertrieb) und auch indirekt (d. h. über Distributoren).

Seinen Distributoren räumt das Unternehmen einen Rabatt von
40% (also EUR 400) ein.

Nun die Frage: Kann das Unternehmen diese EUR 400 in
irgendeiner Form steuerlich geltend machen? Also vom zu
versteuernden Gewinn einer Periode abziehen. Wenn nein -
warum nicht…

Nein. Das wäre ja eine lustige Argumentierung… Stell dir mal vor, ein Unternehmer sagt, du, liebes Finanzamt, ich hätte meine Ware für 100€ verkaufen können, habs aber nur für 10€ gemacht. Bitte ziehe 90 € vom Gewinn ab… merkst du etwas :wink:? Umsatzerlöse sind nunmal das, was reell eingenommen wurde.

Das Unternehmen könnte ja
(theoretisch) das Produkt auch für EUR 1.000 an den
Distributor verkaufen und dann EUR 400 an den Distributor für
z. B. „Beratungsleistungen“ bezahlen. Den Aufwand für diese
„Beratungsleistungen“ könnte das Unternehmen dann ja
steuerlich geltend machen.

Die „Beratungsleistung“ wird insofern geltend gemacht, dass es den Gewinn schmälert. Und nur der ist ja am Ende zu versteuern. Bitte nicht Umsatz mit Gewinn/Überschuß o.ä. verwechseln. Im Beispiel oben (mit dem Rabatt) hast du nur 600 € Erlöse anstatt 1000€. Hier ist es doch genau das gleiche, nur dass du in der GuV die Beratungsleistung als Aufwand und die Umsatzerlöse gegeneinander aufrechnen musst. Das Ergebnis ist das selbe. Im ersten Beispiel hast du die Ausgaben nur erst gar nicht in Ansatz gebracht sondern direkt gesagt, dass das Produkt billiger verkauft wird.

MfG
Thomas

Nun die Frage: Kann das Unternehmen diese EUR 400 in
irgendeiner Form steuerlich geltend machen? Also vom zu
versteuernden Gewinn einer Periode abziehen. Wenn nein -
warum nicht…

Nein. Das wäre ja eine lustige Argumentierung…

In Ergänzung: Da ich nicht weiß, wie du gerade denkst, ist das „Nein“ nicht ganz richtig. Sagst du z.B. im Vorfeld, dass Produkt wird billiger verkauft (ohne Ausweisung von Rabatten) dann „Nein“. Wenn du aber den Rabatt ausweist auf der Rechnung, dann wird natürlich der Erlös, den du normalerweise erzielen würdest (also der ohne Rabatt), mit den gewährten Rabatten in der GuV verrechnet. Das Ergebnis ist unter dem Strich das selbe.

MfG
Thomas