Hallo Buchhaltungs-Experten,
angenommen ein Gewerbetreibender bekommt eine völlig unberechtigte Rechnung. Diese wird er ja nun nicht bezahlen und sich auch beim Aussteller beschweren. Angenommen, der Aussteller zieht die Rechnung nicht zurück. Wie wird sowas verbucht? Kann man sie als jemand der nur eine Einnahmen/Überschussrechnung machen muss, einfach ablegen oder muss man die irgendwie berücksichtigen? Wie verbucht man die als Bilanzpflichtiger?
Zweites Beispiel: Vom Geschäftskonto wird irrtülicherweise ein Betrag abgebucht (jemand hatte falsche eine Kontonummer angegeben). Dieser Betrag wird zurückbuchen lassen. Aber wohin bucht man den Betrag in der Zwischenzeit?
Danke
…Michael