Warum eine 'Holding' gründen?

Hallo Leute,

für mein BWL-Studium muss ich gerade in paar Unternehmensdaten bzgl. Eigentumsverhältnissen untersuchen. Unter den zu untersuchenden Unternehmen befinden sich viele Familienunternehmen.

Mir fällt auf, dass viele Familienunternehmen zu 100 % in der Hand einer „Holding“ liegen, wobei diese Holding den Namen der Familie selbst trägt. Viele Familien haben also offensichtlich eine Holding gegründet, die alle Anteile am eigenen Familienunternehmen hält. Meine Frage nun: wieso bietet es sich an, eine solche Holding zu gründen und das eigene Unternehmen damit „indirekt“ zu besitzen?

Ich habe mal gelesen, dass sich steuerliche Vorteile ergeben können, wenn man die Holding als Muttergesellschaft (eines Konzerns) im Ausland gründet und damit Steuern spart. Viele der Holdings befinden sich aber genau wie ihre Töchter in Deutschland. Es muss also noch einen anderen Grund geben. Nur welchen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Viele Grüße, Chris

Hi !

Es muss also noch einen anderen Grund geben. Nur welchen?

Haftung.

Nehmen wir mal es Beispiel an, die Familie betreibt an 10 Orten Filialen ihres Betriebes (Schuhladen). Wenn man für jede Filiale eine eigene GmbH gründet, kann man sich einerseits über Gewinnabführungsverträge die Gewinne in die Holding ziehen, andererseits kann man eine der Filialen (GmbH’s) auch bei schlechten Geschäften in die Insolvenz schicken, ohne dass dies Auswirkungen auf die Holding bzw. die anderen Filialen hat.

Dass bei bestimmten Sachverhalten im Rahmen einer Durchgriffshaftung auch Vollstreckungen in das Privatvermögen möglich sind, soll hier mal außen vor bleiben. Denn meiner Meinung nach werden solche Konstrukte üblicherweise von Beratern begleitet, die genau wissen, wie man solche persönlichen Haftungen umgehen kanne.

BARUL76

PS: http://de.wikipedia.org/wiki/Holding

Hi !

Es muss also noch einen anderen Grund geben. Nur welchen?

Haftung.

Nehmen wir mal es Beispiel an, die Familie betreibt an 10
Orten Filialen ihres Betriebes (Schuhladen). Wenn man für jede
Filiale eine eigene GmbH gründet, kann man sich einerseits
über Gewinnabführungsverträge die Gewinne in die Holding
ziehen, andererseits kann man eine der Filialen (GmbH’s) auch
bei schlechten Geschäften in die Insolvenz schicken, ohne dass
dies Auswirkungen auf die Holding bzw. die anderen Filialen
hat.

Zusätzlich könnte noch erwähnt werden, dass häufig auch steuerliche Aspekte den Antrieb für solche Konstrukte geben. § 8b (5) KStG oder § 8 Nr. 1 GewStG (Dauerschuldzinsen) und vor allem die phasengleiche Ergebnisverbuchung bei der Muttergesellschaft wären hier zu nennen.
Für die steuerrechtliche Anerkennung muss dann jedoch auch ein eventueller Verlust durch die Muttergesellschaft ausgeglichen werden.

Grüße