Hallo liebe Leute,
ich habe mir vor 3 Monaten ein neues Handy zur Firmennutzung gekauft. Da es über 150 € netto gekostet hat, muß ich diese ja 5 Jahre lang abschreiben.
Vor kurzem ist es mir so unglücklich gefallen, dass das Display gebrochen ist. Also hab ich es zur Reparatur eingeschickt. Den Schaden muß ich selbst bezahlen.
Aber wie buche ich jetzt die Reparaturrechnung die unter 150 € liegt. Erhöht die RG jetzt den Abschreibungsbetrag des Handys oder kann ich die Reparatur sofort geltend machen.
Kontorahmen ist SKR03.
Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar.