aus der gewährleistung. außerdem ist der account nicht nach
vertrag komplett übergeben, wenn der verkäufer sich wieder
zugang verschaffen kann
Also jetzt wirds wirklich abenteuerlich. Zum einen ist es de
facto nicht möglich einen Account so zu übergeben, dass man
sich gegebenenfalls nicht wieder Zugriff verschaffen könnte.
das ist aber die pflicht des verkäufers, ob du die für abenteuerlich hällst, ist nebensächtlich. bei dem von dir genannten haus muss der verkäufer ja auch alle schlüssel rausgeben
Bestenfalls könnte sich der Verkäufer vorher die Mühe machen
überall die neue Emailadresse, das neue Passwort, die neue
Sicherheitsfrage und die neuen Kontodaten einzutragen. Das
wäre höchst unüblich aber immerhin machbar. Allerdings wäre
dann immer noch, sie ahnen es, die Mittel den Account wieder
zu bekommen in Händen des Verkäufers.
und? entbindet ihn das von der Pflicht? nein. Und wenn er sich wieder zugriff verschafft, sind wir im Bereicht des StGB, wie oben beschrieben, der 303a
Aus genau diesem Grund nimmt normalerweise der Käufer diese
Änderungen vor. Das dies hier unterblieben ist, ist von
vorneherein erstmal dumm. So. Da zwischen Übergabe und Verlust
des Accounts so viel Zeit lag ist auch alles andere als klar,
ob sich der Verkäufer wieder Zugang verschafft hat oder ob der
Account auf andere Weise abhanden kam.
was zivielrechtlich unerheblich ist, die pflicht ergibt sich aus dem vertrag und die gewährleistung läuft 2 jahre. also kein problem.
Das ist ein wenig, als würde ich ein Fahrrad mit Schloss
verkaufen und nach einem Jahr wird das Fahrrad gestohlen. Klar
könnte ich einen Nachschlüssel für das Schloss gehabt haben
aber es ist genauso möglich, dass das Rad einfach so gestohlen
wurde. Eine Grundlage für eine Gewährleistung müsstest du mir
erstmal erklären.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html
der vergleich mit dem schloss zieht nicht. ersten unterscheidest du immer noch nicht zwischen dem „diebstahl“ und den pflichten aus dem verkauf. der verkäufer kann den zugang zu dem account wieder herstellen. diese möglichkeit hätte er aber auf den käufer übertragen müssen. das hat er unterlassen und dies muss er jetzt nachholen.