League of Legends Account gehackt / Was kann die Polizei machen

Hallo ,ich habe vor über einem Jahr einen LoL Account gekauft ( die AGBs von Riot Games sind mir durchaus bewusst…) und seit ein paar Tagen kann ich mich nicht einloggen. Ich vermute, dass der Verkäufer dahintersteckt. Beweise habe ich keine außer die typischen Austausch E-Mails vom Kauf vor einem Jahr. Kauf erfolgte via Kleinanzeigen. Via Support kann ich mir den Account nicht wiederherstellen, da es sehr persönliche Fragen sind,wo ich nicht in der Lage bin diese zu beantworten.

Meine Frage ist wenn ich eine Anzeige wegen Account Diebstahls der Polizei melde und als näheren Verdächtigen ihn, in wie weit wird die Polizei/Staatsanwaltschaft dagegen etwas unternehmen ? Ich habe den Account für 50€ erworben. Habt ihr vielleicht Beispiele,in denen es bis zur Gerichtsverhandlung ging ? Und wird Riot Games überhaupt mit der Polizei kooperieren, da deren Sitz für Europa in Dublin ist?

Mfg

Ich halte dein Ansinnen für aussichtslos.

Identitätsdiebstahl stellt prinzipiell eine Straftat dar und du könntest gegen unbekannt Anzeige erstatten. Die Polizei würde gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen.

Da es schwierig ist, deinem Account einen konkreten Wert zuzumessen (dass du 50€ dafür bezahlt hast ist kein Argument), dürfte aber die Sache aber wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Im Grunde machst du dich bei solchen Summen lächerlich, wenn du Anzeige erstattest.

Dein eigenes Verhalten in der Sache, die sehr stark dazu beigetragen hat, dass dein Account gehackt wurde (Wer kauft einen Account und ändert nicht als erstes passwort, email und sicherheitsfrage?!), spielt dabei zwar keine Rolle, aber darüber solltest du mal nachdenken. Alles in allem solltest du das Ganze als Lehrgeld verbuchen.

Hallo,

ich stimme Zerschmetterling zu:

Du kannst Anzeige stellen, ist dein gutes Recht, aber die Sache wird wegen Geringfügigkeit eingestellt werden, denn für 50,- Euro wird niemand arbeitstechnisch ein Faß aufmachen, erst Recht nicht, wenn die Beweisfindung noch von einem Unternehmen im Ausland abhängt.

Also: Die Kosten als Lehrgeld abschreiben und sich nächstes Mal nicht auf einen so windigen Handel einlassen.

Gruß
Christian

Ich halte dein Ansinnen für aussichtslos.

erklärt sich durch deinen wissenstand

Identitätsdiebstahl stellt prinzipiell eine Straftat dar und
du könntest gegen unbekannt Anzeige erstatten. Die Polizei
würde gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen.

aha, wo ist das den hier ein „Identitätsdiebstahl“? und wo wird der im stgb gregelt?
hier ist eher der 303a stgb einschlägig und da ist der „wert“ des accounts nebensächlich

Da es schwierig ist, deinem Account einen konkreten Wert
zuzumessen (dass du 50€ dafür bezahlt hast ist kein Argument),

und gar nicht nötig

dürfte aber die Sache aber wegen Geringfügigkeit eingestellt
werden. Im Grunde machst du dich bei solchen Summen
lächerlich, wenn du Anzeige erstattest.

selten so einen unsinn gelesen!

Dein eigenes Verhalten in der Sache, die sehr stark dazu
beigetragen hat, dass dein Account gehackt wurde (Wer kauft
einen Account und ändert nicht als erstes passwort, email und
sicherheitsfrage?!), spielt dabei zwar keine Rolle, aber
darüber solltest du mal nachdenken. Alles in allem solltest du
das Ganze als Lehrgeld verbuchen.

oder du stellst strafanzeige und forderst den verkäufer per rechtsanwalt auf, dir wieder zugang zum account zu ermöglichen ( das wäre die rechtsstaatliche version)

Identitätsdiebstahl stellt prinzipiell eine Straftat dar und
du könntest gegen unbekannt Anzeige erstatten. Die Polizei
würde gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen.

aha, wo ist das den hier ein „Identitätsdiebstahl“? und wo
wird der im stgb gregelt?

Als Identitätsdiebstahl wird im allgemeinen das Aneignen und die Verwendung der Kontodaten anderer Personen bezeichnet. Selbst die Polizei verwendet diesen Begriff in diesem Zusammenhang. Im StGB ist er meines Wissens nicht geregelt.

oder du stellst strafanzeige und forderst den verkäufer per
rechtsanwalt auf, dir wieder zugang zum account zu ermöglichen
( das wäre die rechtsstaatliche version)

Dazu muss erstmal der Nachweis geführt werden, dass der Verkäufer der Täter ist. Für mich klingt dein Vorschlag nicht besonders rechtsstaatlich.

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Mindestens so rechtstaatlich wie die gewaltige Redtube Abmahnwelle vor einer Weile. Einfach die Anwälte losschicken, einen Rückzieher kann man dann immernoch machen.

der verkäufer ist verpflichtet, den zugang wieder zu dem acc zu gewähren, wenn er die möglichkeiten hat, das ergibt sich aus dem kaufvertrag. was soll daran nicht rechtstaatlich sein?

der verkäufer ist verpflichtet, den zugang wieder zu dem acc
zu gewähren, wenn er die möglichkeiten hat, das ergibt sich
aus dem kaufvertrag. was soll daran nicht rechtstaatlich sein?

Zum einen habe ich große Zweifel daran, dass der Kaufvertrag (der ja offenbar nur mündlich existiert) überhaupt Gültigkeit hat, denn es wurde etwas verkauft, was eigentlich nicht verkauft werden darf. Aber das ist was für die Juristen…

Zum anderen, und das ist entscheidend, gibt es keinerlei Beweise dafür, dass der Account wieder von seinem ursprünglichen Eigentümer genutzt wird. Insofern fehlt der von dir vorgeschlagenen Forderung jede Grundlage.

Identitätsdiebstahl stellt prinzipiell eine Straftat dar und
du könntest gegen unbekannt Anzeige erstatten. Die Polizei
würde gegebenenfalls Ermittlungen aufnehmen.

aha, wo ist das den hier ein „Identitätsdiebstahl“? und wo
wird der im stgb gregelt?

Als Identitätsdiebstahl wird im allgemeinen das Aneignen und
die Verwendung der Kontodaten anderer Personen bezeichnet.
Selbst die Polizei verwendet diesen Begriff in diesem
Zusammenhang. Im StGB ist er meines Wissens nicht geregelt.

und damit lustig, aber wertlos, da hier der 303 stgb genau den fall beschreibt und der im gegensatz zum „Identitätsdiebstahl“ geregelt ist.

btw. unter Identitätsdiebstahl versteht man das nutzen bzw, das ausgeben als eine andere person, diese verhalten ist meistens bestandteil des 263

screibst du hier eigentlich nur um zu trollen?

oder du stellst strafanzeige und forderst den verkäufer per
rechtsanwalt auf, dir wieder zugang zum account zu ermöglichen
( das wäre die rechtsstaatliche version)

Dazu muss erstmal der Nachweis geführt werden, dass der
Verkäufer der Täter ist. Für mich klingt dein Vorschlag nicht
besonders rechtsstaatlich.

wie kommst du auf das dünne brett?

  1. man erstattet anzeige
  2. man fordert den verkäufer auf, seinen pflichten aus dem kaufvertrag zu erfüllen, wieso muss man den dafür anzeigen?

der verkäufer ist verpflichtet, den zugang wieder zu dem acc
zu gewähren, wenn er die möglichkeiten hat, das ergibt sich
aus dem kaufvertrag. was soll daran nicht rechtstaatlich sein?

Zum einen habe ich große Zweifel daran, dass der Kaufvertrag
(der ja offenbar nur mündlich existiert) überhaupt Gültigkeit
hat, denn es wurde etwas verkauft, was eigentlich nicht
verkauft werden darf. Aber das ist was für die Juristen…

dafür hat man ja den anwalt, wenn der vertrag nicht gültig ist, bekommt man sein geld zurück.

Zum anderen, und das ist entscheidend, gibt es keinerlei
Beweise dafür, dass der Account wieder von seinem
ursprünglichen Eigentümer genutzt wird. Insofern fehlt der von
dir vorgeschlagenen Forderung jede Grundlage.

wieso? ist doch egal wer den gerade nutzt. der verkäufer muss sicher stellen, das der käufer das gut frei von rechtsmängeln bekommt. wenn der account also „verloren“ geht und der verkäufer der einzige ist, der den wiederherstellen kann, wieso sollte er das nicht müssen?

wieso? ist doch egal wer den gerade nutzt. der verkäufer muss
sicher stellen, das der käufer das gut frei von rechtsmängeln
bekommt. wenn der account also „verloren“ geht und der
verkäufer der einzige ist, der den wiederherstellen kann,
wieso sollte er das nicht müssen?

Nach einem Jahr? Na dann aber viel Glück. Der ‚Verkäufer‘ hat verbotenerweise seine Account-Daten weitergegeben und dafür Geld genommen. Nach einem Jahr funktionieren diese Account-Daten nicht mehr. Wie kommst du darauf, dass der Verkäufer da was machen muss?

Man könnte natürlich mal freundlich anfragen, ob er die Emailadresse noch nutzt die da hinterlegt ist und ob er so freundlich wäre die Accountwiederherstellung zu nutzen, aber sonst seh ich da keine rechtliche Handhabe.

und damit lustig, aber wertlos, da hier der 303 stgb genau den
fall beschreibt und der im gegensatz zum „Identitätsdiebstahl“
geregelt ist.

btw. unter Identitätsdiebstahl versteht man das nutzen bzw,
das ausgeben als eine andere person, diese verhalten ist
meistens bestandteil des 263

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, über was du dich hier so aufregst. Was der threadersteller beklagt hat ist exakt das, was die Polizei und diverse andere als Identitätsdiebstahl bezeichnen.

Und der ist illegal. Welcher § im StGB ist das ist und wie das Verbrechen nun wirklich heißt ist erstmal nebensächlich. Das kann gegebenenfalls der Anwalt auskaspern. Das hier ist ein PC-Spiele-forum und keine Rechtsberatung.

screibst du hier eigentlich nur um zu trollen?

Ehrlich gesagt habe ich den Verdacht bei dir.

Dazu muss erstmal der Nachweis geführt werden, dass der
Verkäufer der Täter ist. Für mich klingt dein Vorschlag nicht
besonders rechtsstaatlich.

wie kommst du auf das dünne brett?

  1. man erstattet anzeige
  2. man fordert den verkäufer auf, seinen pflichten aus dem
    kaufvertrag zu erfüllen, wieso muss man den dafür anzeigen?

Hab deine Ausführungen mißverstanden und angenommen du hättest mit der Anzeige direkt den Verkäufer gemeint.

Davon mal abgesehen gibt es keinen formalen Kaufvertrag. Seine Pflichten hat der Verkäufer mit der Übergabe des Logins und des Passwortes, die offenbar erfolgt ist, erfüllt. Der Account lief ja wohl ein Jahr problemlos.

Wenn der Account nach einem Jahr nicht mehr geht kann man kaum den Verkäufer dafür haftbar machen oder? Zumal das ja mit Sicherheit auf die eigene Dummheit zurückzuführen ist.

aus der gewährleistung. außerdem ist der account nicht nach vertrag komplett übergeben, wenn der verkäufer sich wieder zugang verschaffen kann

und damit lustig, aber wertlos, da hier der 303 stgb genau den
fall beschreibt und der im gegensatz zum „Identitätsdiebstahl“
geregelt ist.

btw. unter Identitätsdiebstahl versteht man das nutzen bzw,
das ausgeben als eine andere person, diese verhalten ist
meistens bestandteil des 263

Ehrlich gesagt weiß ich nicht, über was du dich hier so
aufregst. Was der threadersteller beklagt hat ist exakt das,
was die Polizei und diverse andere als Identitätsdiebstahl
bezeichnen.

das macht es nicht richtiger, gerade weil hier eben ein account gestohlen wurde. das hat mit dem von dir angesprochen nichts zu tun

Und der ist illegal.

aha. seit wann denn? nenn mir mal eine quelle
http://de.wikipedia.org/wiki/Identit%C3%A4tsdiebstahl ist einigermassen verständlich beschrieben, wo werden den hier persönliche Daten des KÄUFERS missbraucht?

Welcher § im StGB ist das ist und wie das
Verbrechen nun wirklich heißt ist erstmal nebensächlich. Das
kann gegebenenfalls der Anwalt auskaspern. Das hier ist ein
PC-Spiele-forum und keine Rechtsberatung.

das rechtfertigt nicht das schreiben von falschen tipps

screibst du hier eigentlich nur um zu trollen?

Ehrlich gesagt habe ich den Verdacht bei dir.

du meinst weill ich im gegensatz zu dir fakten nutze

Dazu muss erstmal der Nachweis geführt werden, dass der
Verkäufer der Täter ist. Für mich klingt dein Vorschlag nicht
besonders rechtsstaatlich.

wie kommst du auf das dünne brett?

  1. man erstattet anzeige
  2. man fordert den verkäufer auf, seinen pflichten aus dem
    kaufvertrag zu erfüllen, wieso muss man den dafür anzeigen?

Davon mal abgesehen gibt es keinen formalen Kaufvertrag. Seine
Pflichten hat der Verkäufer mit der Übergabe des Logins und
des Passwortes, die offenbar erfolgt ist, erfüllt. Der Account
lief ja wohl ein Jahr problemlos.

vielleicht weil es keine vordrucke dafür gibt, aber gültig ist der vertrag auf jeden Fall erstmal.

Wenn der Account nach einem Jahr nicht mehr geht kann man kaum
den Verkäufer dafür haftbar machen oder? Zumal das ja mit
Sicherheit auf die eigene Dummheit zurückzuführen ist.

doch, wenn der Fehler bei der Übergabe schon vorlag, greift die gewährleistung. Außerdem hat der verkäufer pflichten, die er erfüllen muss.

Hallo,

wie kommst du auf die Idee, das es bei der Straftat um 50 Euro geht? Um die ging es vielleicht, wenn man gegen den Verkäufer vorgehen wollte, weil er nicht geliefert hätte.

Hier liegt aber ein http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html vor, und da sind wir direkt bei bis zu 2 Jahren Knast, da ist der „Wert“ des Accounts egal.

hth

aus der gewährleistung. außerdem ist der account nicht nach
vertrag komplett übergeben, wenn der verkäufer sich wieder
zugang verschaffen kann

Also jetzt wirds wirklich abenteuerlich. Zum einen ist es de facto nicht möglich einen Account so zu übergeben, dass man sich gegebenenfalls nicht wieder Zugriff verschaffen könnte.

Bestenfalls könnte sich der Verkäufer vorher die Mühe machen überall die neue Emailadresse, das neue Passwort, die neue Sicherheitsfrage und die neuen Kontodaten einzutragen. Das wäre höchst unüblich aber immerhin machbar. Allerdings wäre dann immer noch, sie ahnen es, die Mittel den Account wieder zu bekommen in Händen des Verkäufers.

Aus genau diesem Grund nimmt normalerweise der Käufer diese Änderungen vor. Das dies hier unterblieben ist, ist von vorneherein erstmal dumm. So. Da zwischen Übergabe und Verlust des Accounts so viel Zeit lag ist auch alles andere als klar, ob sich der Verkäufer wieder Zugang verschafft hat oder ob der Account auf andere Weise abhanden kam.

Das ist ein wenig, als würde ich ein Fahrrad mit Schloss verkaufen und nach einem Jahr wird das Fahrrad gestohlen. Klar könnte ich einen Nachschlüssel für das Schloss gehabt haben aber es ist genauso möglich, dass das Rad einfach so gestohlen wurde. Eine Grundlage für eine Gewährleistung müsstest du mir erstmal erklären.

vielleicht weil es keine vordrucke dafür gibt, aber gültig ist
der vertrag auf jeden Fall erstmal.

Vordrucke für einen nicht erlaubten Vorgang der auch nicht vorgesehen ist? Das würde mich irgendwie wundern. Natürlich ist so eine Accountübergabe nicht illegal im Sinne des StGB, aber sie stellt einen Vertragsbruch in Bezug auf die AGB des Accountverwalters dar.

doch, wenn der Fehler bei der Übergabe schon vorlag, greift
die gewährleistung. Außerdem hat der verkäufer pflichten, die
er erfüllen muss.

Es liegt aber kein Fehler vor. Der Account wurde übernommen wie gesehen und er funktionierte. Das nun erfolgte nicht mehr funktionieren ist auf eine unzureichende Sicherung des Accounts zurückzuführen. Die zukünftige Sicherung des Accounts ist aber notwendigerweise Aufgabe des neuen Eigentümers.

Wenn ich ein Haus kaufe, baue ich doch auch nicht Türen aus und mache den alten Eigentümer verantwortlich, wenn ich beraubt werde.

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vielleicht weil es keine vordrucke dafür gibt, aber gültig ist
der vertrag auf jeden Fall erstmal.

Vordrucke für einen nicht erlaubten Vorgang der auch nicht
vorgesehen ist? Das würde mich irgendwie wundern. Natürlich
ist so eine Accountübergabe nicht illegal im Sinne des StGB,
aber sie stellt einen Vertragsbruch in Bezug auf die AGB des
Accountverwalters dar.

das vordruck war auf formalisiert bezogen, und das hast du ins spiel gebracht.
und wieso sollte das verkaufen eines accounts per se verboten sein? im gesetz find ich dazu nichts und das kaufrecht regelt nun mal das bgb. ob es ein agb verstoss ist, müsste man erstmal prüfen, dazu müsste das in den agb stehen und die regel müsste auch rechtens sein. bei software lizenzen ist das verkaufen der lizenz ja durch den eugh erlaubt worden, obwohl die agbs es verboten haben. bei einem reinen spiel bezogenen account ist die sache daher eindeutig ( steam ist da etwas anderes, da dies mehr als ein reiner spiele account ist)

doch, wenn der Fehler bei der Übergabe schon vorlag, greift
die gewährleistung. Außerdem hat der verkäufer pflichten, die
er erfüllen muss.

Es liegt aber kein Fehler vor. Der Account wurde übernommen
wie gesehen und er funktionierte. Das nun erfolgte nicht mehr
funktionieren ist auf eine unzureichende Sicherung des
Accounts zurückzuführen. Die zukünftige Sicherung des Accounts
ist aber notwendigerweise Aufgabe des neuen Eigentümers.

nein, eben nicht, der account muss so übergeben werden, das er frei von mängeln ist und die verfügungsgewalt auf den käufer übergeht. da der verkäufer aber noch das password resetten kann, ist er dieser pflicht nicht nachgekommen und muss diese auch erfüllen.

Wenn ich ein Haus kaufe, baue ich doch auch nicht Türen aus
und mache den alten Eigentümer verantwortlich, wenn ich
beraubt werde.

wenn du ein haus kaufst, bei dem es eine tür gibt, die verschlossen ist und bei der verkäufer den schlüssel behält würdest du dir das gefallen lassen?
oder wenn du eben nicht alle schlösser tauschst, darf der vermieter dann mit einem alten schlüssel einfach wieder einziehen?

Hallo.

wie kommst du auf die Idee, das es bei der Straftat um 50 Euro
geht?

Um wie viel sonst, wenn der Ausgangswert 50,- EUR war?
Reifen Accounts mit der Zeit, wie gute Weine, und werden dadurch teurer?

Hier liegt aber ein http://dejure.org/gesetze/StGB/303a.html
vor, und da sind wir direkt bei bis zu 2 Jahren Knast, da ist
der „Wert“ des Accounts egal.

Jaja…und wenn du im Laden eine Tafel Schokolade für einen Euro klaust, kommst du auch sofort in den Bau für fünf Jahre (§ 242 StGB)?

Und vor allem: Wen willst du nach § 303a verknacken?
Daß der Verkäufer weder haftbar noch bewiesen schuldig ist, wurde dir ja schon mehrfach gesagt (auch wenn du es stoisch ignorierst).
Kein Staatsanwalt wird für dieses Delikt im Ausland nach irgendwelchen Daten beim Spieleanbieter forschen.

Gruß
Christian

aus der gewährleistung. außerdem ist der account nicht nach
vertrag komplett übergeben, wenn der verkäufer sich wieder
zugang verschaffen kann

Also jetzt wirds wirklich abenteuerlich. Zum einen ist es de
facto nicht möglich einen Account so zu übergeben, dass man
sich gegebenenfalls nicht wieder Zugriff verschaffen könnte.

das ist aber die pflicht des verkäufers, ob du die für abenteuerlich hällst, ist nebensächtlich. bei dem von dir genannten haus muss der verkäufer ja auch alle schlüssel rausgeben

Bestenfalls könnte sich der Verkäufer vorher die Mühe machen
überall die neue Emailadresse, das neue Passwort, die neue
Sicherheitsfrage und die neuen Kontodaten einzutragen. Das
wäre höchst unüblich aber immerhin machbar. Allerdings wäre
dann immer noch, sie ahnen es, die Mittel den Account wieder
zu bekommen in Händen des Verkäufers.

und? entbindet ihn das von der Pflicht? nein. Und wenn er sich wieder zugriff verschafft, sind wir im Bereicht des StGB, wie oben beschrieben, der 303a

Aus genau diesem Grund nimmt normalerweise der Käufer diese
Änderungen vor. Das dies hier unterblieben ist, ist von
vorneherein erstmal dumm. So. Da zwischen Übergabe und Verlust
des Accounts so viel Zeit lag ist auch alles andere als klar,
ob sich der Verkäufer wieder Zugang verschafft hat oder ob der
Account auf andere Weise abhanden kam.

was zivielrechtlich unerheblich ist, die pflicht ergibt sich aus dem vertrag und die gewährleistung läuft 2 jahre. also kein problem.

Das ist ein wenig, als würde ich ein Fahrrad mit Schloss
verkaufen und nach einem Jahr wird das Fahrrad gestohlen. Klar
könnte ich einen Nachschlüssel für das Schloss gehabt haben
aber es ist genauso möglich, dass das Rad einfach so gestohlen
wurde. Eine Grundlage für eine Gewährleistung müsstest du mir
erstmal erklären.

http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__439.html

der vergleich mit dem schloss zieht nicht. ersten unterscheidest du immer noch nicht zwischen dem „diebstahl“ und den pflichten aus dem verkauf. der verkäufer kann den zugang zu dem account wieder herstellen. diese möglichkeit hätte er aber auf den käufer übertragen müssen. das hat er unterlassen und dies muss er jetzt nachholen.