Altersangabe z.B. von 5-10 Jahre

Hallo Allerseits,
ich habe da eine Frage zum Verständnis einer gängigen Formulierung der Alteseinschränkung: Was bedeutet wenn z.B. folgender Satz steht: Eintritt für Kinder von 5-10 Jahren frei.
Heist das dass Kinder die schon 10 Jahre alt (nach dem 10. Geburtstag) sind noch freien Eintritt haben?
Vielen Dank im Vorraus.

Servus

Eintritt für Kinder von 5-10 Jahren
frei.
Heist das dass Kinder die schon 10 Jahre alt (nach dem 10.
Geburtstag) sind noch freien Eintritt haben?

Ja. Erst mit dem 11. Geburtstag müssen sie löhnen.
Es grüßt dich
Branden

Hallo!

ist das Kind denn nach seinem 10. Geburtstag schon 11 ?

Nein, oder ?

Also was solls.
Wenn es so eine unklare Altersstufe gibt, dann muss es sich auch der Betreiber zu Ungunsten anlasten lassen.

„Bis zum vollendeten 10. Lebensjahr“ heißt es manchmal und das ist am Tag des 10. Geburtstages der Fall. Danach beginnt schon das 11. Lebensjahr.
Aber so klar lautet es hier nicht.

Also muss man annehmen, auch ein Kind mit 5 1/4 Jahren und eines mit 10 3/4 Jahren ist noch mind. 5 und max. 10 Jahre alt und erfüllt die Bedingung.

mfG
duck313

Es könnte natürlich auch bedeuten, daß Kindern der Eintritt für eine Zeitspanne von fünf bis zu zehn Jahren „freigestellt“ ist, in jedem Fall aber, daß der „freie Eintritt“ nicht für Kinder unter fünf Jahren gilt; diese hätten dann allenfalls zu bezahlen, bzw. wäre diesen die „Freiheit des Eintretens“ verwehrt…

Gruß
nicolai :smile: