Berichtigte / korrigierte Steuererklärung

Hallo liebe Sprachkenner,

kann man bei Steuererklärungen „berichtigt“ sagen, wenn es sich dabei um die ausfüllende Person handelt, die dann diese berichtigte (?) bzw. korrigierte Steuererklärung bei der Steuerbehörde abgibt?

Oder darf das Wort „berichtigen“ („berichtigte Steuererklärung“) nur in Bezug auf das Steueramt gebrauchen und der Ausfüllende kann nur „korrigieren“?

Vielen Dank vorab für Eure Meinung!

Hallo,

kann man bei Steuererklärungen „berichtigt“ sagen, wenn es
sich dabei um die ausfüllende Person handelt, die dann diese
berichtigte (?) bzw. korrigierte Steuererklärung bei der
Steuerbehörde abgibt?

meiner Meinung nach ja; und zwischen „berichtigter“ und „korrigierter“ Steuererklärung besteht für mich kein großer Unterschied.

Oder darf das Wort „berichtigen“ („berichtigte
Steuererklärung“) nur in Bezug auf das Steueramt gebrauchen
und der Ausfüllende kann nur „korrigieren“?

Das ergibt für mich gar keinen Sinn. Steuererklärungen werden ja nur vom Ausfüllenden produziert oder korrigiert; das Finanzamt liest diese Erklärungen nur und antwortet (in der Regel) mit einem Steuer bescheid (der natürlich auch vom Finanzamt korrigiert/berichtigt werden kann, aber wie das korrekt heißt, weiß man bestimmt im Steuerbrett besser).

Gruß,

Andreas