Gemäß

Liebe Experten!

Soeben ist mir ein Gesetzestext zugegangen, darin steht:

„Gemäß dem die Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan im Maßstab 1 : 50.000 …“

Bedarf „gemäß“ nicht des Genitivs?

Der deutschen Sprache leider noch immer nicht ganz mächtige Grüße

Hanna

Liebe Hanna,

der Satz

„Gemäß dem die Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan im
Maßstab 1 : 50.000 …“

ist aber sowieso schon dermaßen verhunzt (müsste das nicht verbeamtet {verbeamtet - das kann auch nur ein Beamter erfunden haben!} heißen?), dass es darauf schon nicht mehr ankommt. Manchmal hilft es ja, den Wirrwarr zu entflechten: „Gemäß dem Plan, der die Anlage zur Verordnung bildet…“ nein, klingt auch nicht falscher, aber „Gemäß des Plans“ widerstrebt mir. „Gemäß dem Plan“ scheint schon richtig zu sein.

Gruß Ralf
(dem sich bei Sätzen mit „gemäß“ regelmäßig die Nackenhaare sträuben)

,

Hallo Hanna!

Zumeist wird ja ein Akkusativ gemacht aus dem schwergeprüften Dativ, die Variante mit dem Genitiv ist mal eine Abwechslung :wink:))

Aber mitnichten und -neffen!

Du kannst ja zur Überprüfung „entsprechend“ verwenden statt „gemäß“, und schon stolperst Du nicht mehr,

hofft
Barney

Nein
Moin Hanna,

Bedarf „gemäß“ nicht des Genitivs?

Nein! Nach „gemäß“ ist der Genitiv sogar falsch!
Es muß der Dativ stehen.

Gruß
L.

Liebe Experten!

Soeben ist mir ein Gesetzestext zugegangen, darin steht:

„Gemäß dem die Anlage zu dieser Verordnung bildenden Plan im
Maßstab 1 : 50.000 …“

Bedarf „gemäß“ nicht des Genitivs?

Hallo Hanna
ist schon richtig.
Gemäß dem die Grundlage zu Verordnungstexten bildenden Gesetz ist eine Anfrage danach gemäß AnfrGrLVerwlt 128 mit 15 € zu beaufschlagen, , verwaltungstechnische Abwicklung findet über das im Anhang KtFiRD/1A-NG-2002 und folgende angeführte Konto statt.
Ist zufällig meins, aber macht ja nichts *g*
Dann mal raus mit der Kohle :smile:
*wink*
Rainer

Huhu!

Jaja, das ist schön verwirrend mit den Fällen, in Zeiten, in denen man sich selbst auf gute Zeitungen nicht mehr verlasen kann, aber was mir dabei imemr wieder hilft, sind die kleinen Wörtchen wie „demgemäß“, „deswegen“, „währenddessen“…
Da gibt’s fast immer etwas in die Richtung, und dann weiß man, welcher Fall eigentlich richtig ist :smile:

Liebe Grüße,
Elisabeth

Liebe Hanna,

nachdem du schon belehrt genug bist, will ich bloß noch die offizielle Regel nachschieben:

_ ge|mäß [mhd. gemæze, ahd. gimâzi, eigtl. = was sich messen lässt, angemessen; zu messen]:
I. nach, entsprechend, zufolge: g. Artikel 1 des Grundgesetzes; seinem Wunsch g.; g. internationalem Recht.
II. in der Verbindung jmdm., einer Sache g. sein (jmdm., einer Sache angemessen sein; der Art o.Ä., einer Person, Sache entsprechen): das ist ihrem Geschmack g.; diese Arbeit ist seiner Bildung nicht g.; das unstete Leben war ihm nicht mehr g.; eine seinen Fähigkeiten -e Stellung.

© Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001_

Gruß Fritz