Liebe Hanna,
nachdem du schon belehrt genug bist, will ich bloß noch die offizielle Regel nachschieben:
_ ge|mäß [mhd. gemæze, ahd. gimâzi, eigtl. = was sich messen lässt, angemessen; zu messen]:
I. nach, entsprechend, zufolge: g. Artikel 1 des Grundgesetzes; seinem Wunsch g.; g. internationalem Recht.
II. in der Verbindung jmdm., einer Sache g. sein (jmdm., einer Sache angemessen sein; der Art o.Ä., einer Person, Sache entsprechen): das ist ihrem Geschmack g.; diese Arbeit ist seiner Bildung nicht g.; das unstete Leben war ihm nicht mehr g.; eine seinen Fähigkeiten -e Stellung.
© Duden - Deutsches Universalwörterbuch 2001_
Gruß Fritz