Hallo Philocyber!
Laut neuer Rechtschreibung ist es so, dass vor einem „und“
(zwischen Haupt- und Nebensätzen) es höchsten erlaubt ist, ein
Komma zu setzen, und auch nur dann, wenn ein Hauptsatz folgt.
Das ist so leider nicht ganz korrekt, was in diesem Fall den Eindruck erweckt, als sei es völlig falsch:
Das Komma ist (schon immer) verboten zwischen gleichrangigen Nebensätzen:
Er sagte, dass es jetzt zu spät sei und dass er so schnell wie möglich alles wiedergutmachen müsse.
Der Grund dafür ist, dass man sonst einen neuen Hauptsatz oder untergeordneten Nebensatz erwarten könnte wie in folgendem Beispiel:
Er sagte, dass es jetzt zu spät sei, und dass er so schnell wie möglich alles wiedergutmachen müsse, verstehe sich von selbst.
Hier muss man ja auch beim Vorlesen eine Sprechpause machen und die Stimme heben, da wäre es nicht so gut, wenn man das erst einen halben Satz später merkt.
Ebenfalls ist das Komma (schon immer) verboten zwischen einem vollständigen und einem unvollständigen Hauptsatz:
Ich ging nach unten und sah in den Briefkasten.
(Da fehlt das Subjekt „ich“ im zweiten Hauptsatz.)
Das Komma ist (jetzt) fakultativ zwischen vollständigen Hauptsätzen:
Ich ging nach unten(,) und der Postbote war gerade gekommen.
Dass das Komma früher obligatorisch war, hatte auch nur den Grund, Missverständnisse zu meiden:
Der Bauer fütterte die Kühe und die Bienen
summten fröhlich drumherum.
Mit Komma einfach leichter zu lesen.
Wo das Komma allerdings nie fehlen darf, ist zwischen Haupt- und Nebensatz bzw. Nebensätzen verschiedener Ordnung. Für letzteres hatte ich oben schon ein Beispiel, ersteres liefere ich noch nach:
In dem Moment war ich ausgesprochen verwirrt, und dass meine Tochter im Getümmel verschwunden war, fiel mir gar nicht auf.
Dieses Komma ist seit der Rechtschreibreform eine der häufigsten Fehlerquellen in Klassenarbeiten: Man liest „und“ – und lässt beherzt das Komma fort.
Liebe Grüße
Immo