Hallo heute nimmt es kein Ende immer und immer wieder den/dem.
Kann eigentlich ganz gut rechtschreiben, nur bei den Fällen da habe ich einfach ein Brett vor dem Kopf.
Bitte helft mir noch mal:
a) Der Kläger ist in de(m) schriftlichen Kaufvertrag vom 0000 als Käufer eingetragen.
Wie frägt man da? Der Kläger ist in „mich oder in mir“ eingetragen.
b)Nach dessen Angaben dann der Kläger als Käufer von dem Zeugen H. H. in de(m) schriftlichen Kaufvertag eingetragen worden ist.
c)Unstreitig hatte da(ss) dem Kläger durch den schriftlichen Kaufvertrag vom 0000 verkaufte Fahrzeug einen Vorschaden auf de(n) die Beklagte de(n) KLäger als Käufer nicht hingewiesen hat.
d)Außrdem ist in de(n) Kaufvertrag unter der Anschrift des Klägers als Besteller eingetragen…
e) Deshalb ist der in de(m)schriftlichen Kaufvertrag vom 000 unter „Besondere Vereinbarungen“ vereinbarte Gewährleistungsausschluss rechtswirksam.
Danke, danke…
Vielleicht hab ihr auch nochmals eine Seite wo man die Fälle üben kann…aber manchmal denke ich, dass begreife ich nie mehr.
Danke!