Hallo Ihr Wissenden,
kürzlich habe ich in einem Brief an einen Kunden den Satz: „Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob einer Ihrer Mitarbeiter eventuell privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag einbringen kann.“ formuliert.
Ein Kollege merkte an, dass es korrekt „…eventuell einen (bzw. seinen) privaten Rabatt in den Vertrag …“ lauten muss. Eine Erklärung konnte er mir allerdings nicht geben.
Hat mein Kollege Recht oder handelt es sich eher um eine Frage eines guten bzw. schlechten Briefstils? Mir erschien meine Formulierung durchaus vertretbar. Ich hielt den Satz auch ohne „einen“ oder „seinen“ für vollständig.
Welche grammatikalische Regel käme denn hier zu Anwendung?
Vielen Dank für zahlreiche Beiträge,
Edgar (Deutsch als Muttersprache)