Verwendung eines unbestimmten Artikels

Hallo Ihr Wissenden,

kürzlich habe ich in einem Brief an einen Kunden den Satz: „Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob einer Ihrer Mitarbeiter eventuell privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag einbringen kann.“ formuliert.

Ein Kollege merkte an, dass es korrekt „…eventuell einen (bzw. seinen) privaten Rabatt in den Vertrag …“ lauten muss. Eine Erklärung konnte er mir allerdings nicht geben.

Hat mein Kollege Recht oder handelt es sich eher um eine Frage eines guten bzw. schlechten Briefstils? Mir erschien meine Formulierung durchaus vertretbar. Ich hielt den Satz auch ohne „einen“ oder „seinen“ für vollständig.

Welche grammatikalische Regel käme denn hier zu Anwendung?

Vielen Dank für zahlreiche Beiträge,
Edgar (Deutsch als Muttersprache)

hi,

kürzlich habe ich in einem Brief an einen Kunden den Satz:
„Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob einer Ihrer Mitarbeiter
eventuell privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag
einbringen kann.“ formuliert.

Ein Kollege merkte an, dass es korrekt „…eventuell einen
(bzw. seinen) privaten Rabatt in den Vertrag …“ lauten
muss. Eine Erklärung konnte er mir allerdings nicht geben.

mein sprachgefühl stößt sich nicht an deinem satz. regeln dazu z.b. unter
http://www.canoo.net/services/OnlineGrammar/Wort/Art…

am ehesten würd ich das unter sammelbezeichnungen oder mengenangaben subsummieren, obwohl dein beispiel dort so nicht genannt wird. (aber: keine grammatik ist vollständig.)

m.

Hallo, Edgar,

korrekt oder nicht korrekt ist hier nicht das einschläglge Kriterium; man wird eher unterscheiden zwischen „normalem“ und „geschäftlichem“ Briefstil.

„Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob einer Ihrer Mitarbeiter eventuell privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag einbringen kann.“

Grammatisch gibt es nichts daran auszusetzen.
Das ist aber bester Bürokratenstil und zwar schon dem Telegrammstil nahekommend. Für mich klingt das papierern. Aber so hat man noch lange nach dem Kanzleistil der Kaiserzeit formuliert.

Das war die Zeit, da man einen Brief nicht mit „ich“ anfangen sollte, sondern schrieb:

Endesunterfertiger erlaubt sich, Eure Hochwohlgeboren untertänigst darauf hinzuweisen …

Ein Kollege merkte an, dass es korrekt „…eventuell einen (bzw. seinen) privaten Rabatt in den Vertrag …“ lauten muss. Eine Erklärung konnte er mir allerdings nicht geben.

Man nennt das Sprachgefühl und meint damit eigentlich: Das ist mir ungewohnt.
Heute ist es in der Tat besser, einen Artikel oder das Possessivpronomnen zu verwenden.

Hat mein Kollege Recht

Nicht im grammatischen Sinne, aber als Stilistiker!

handelt es sich eher um eine Frage eines guten bzw. schlechten Briefstils?

Du sagst es.

Mir erschien meine Formulierung durchaus vertretbar. Ich hielt den Satz auch ohne „einen“ oder „seinen“ für vollständig.

Womit du Recht hast, aber wie gesagt: schöner ist es mit.

Welche grammatikalische Regel käme denn hier zu Anwendung?

Keine! S. o.

Gruß Fritz

hi fritz,
(„long time no see“ …)

korrekt oder nicht korrekt ist hier nicht das einschläglge
Kriterium; man wird eher unterscheiden zwischen „normalem“ und
„geschäftlichem“ Briefstil.

„Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob einer Ihrer Mitarbeiter eventuell privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag einbringen kann.“

Grammatisch gibt es nichts daran auszusetzen.
Das ist aber bester Bürokratenstil und zwar schon dem
Telegrammstil nahekommend. Für mich klingt das papierern. Aber
so hat man noch lange nach dem Kanzleistil der Kaiserzeit
formuliert.

zur grammatik sind wir eh einer meinung.

ich kann dein ästhetisch-stilistisches urteil hier aber nicht ganz teilen. die formulierung ist m.e. nicht papieren, sondern v.a. kurz und sachbezogen. schon gar nicht entspricht sie dem überkandidelten kanzleistil von anno dazumal, sondern eher im gegenteil.

m.

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„Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob einer Ihrer Mitarbeiter eventuell privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag einbringen kann.“

Grammatisch gibt es nichts daran auszusetzen.
Das ist aber bester Bürokratenstil und zwar schon dem
Telegrammstil nahekommend. Für mich klingt das papierern. Aber
so hat man noch lange nach dem Kanzleistil der Kaiserzeit
formuliert.

zur grammatik sind wir eh einer meinung.

ich kann dein ästhetisch-stilistisches urteil hier aber nicht
ganz teilen. die formulierung ist m.e. nicht papieren, sondern
v.a. kurz und sachbezogen. schon gar nicht entspricht sie dem
überkandidelten kanzleistil von anno dazumal, sondern eher im
gegenteil.

Hallo Michael.
Es ist nicht der ‚überkandidelte‘ Kanzleistil. wie er von Fritz beispielhaft angeführt wurde, sondern der schnoddrige, arrogante Stil der Behörden. Die Rückzüchtung dieses Satzes in den alten Stil würde ergeben:„Bitte zu prüfen ob Mitarbeiter Schadenfreiheitsrabatte einbringt“! Erbitten umgehend Benachrichtigung. Zack-zack!
Und den Stil haben wir Gott-sei-Dank überwunden. Besonders im Altreich!(:wink:))
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim

Hallo Fritz,

hier widerspricht mein Sprachgefühl dem Deinen. :wink:

„Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob einer Ihrer Mitarbeiter eventuell privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag einbringen kann.“

Nach meinem Empfinden ist Rabatt ein als Singular verkappter Plural, so wie Geld oder Obst. Damit wäre der Satz gleichrangig zu

„Sie bringt Geld in die Ehe ein.“
„Er bringt Obst nach Hause.“
„Dieser Gast bringt Gemüse mit, jener Kartoffelsalat.“

Entsprechend sagt man auch:

„Ich gewähre Ihnen Rabatt.“

aber nicht etwa zwei oder bei guter Führung auch drei ‚Rabatte(n)‘.

Vielleicht hat jemand einen DUDEN zur Hand und kann das nachschlagen?

Gruß,
klaus

Hallo, Klaus!

„Wir empfehlen Ihnen zu prüfen, ob einer Ihrer Mitarbeiter eventuell privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag einbringen kann.“

Nach meinem Empfinden ist Rabatt ein als Singular verkappter
Plural, so wie Geld oder Obst. Damit wäre der Satz
gleichrangig zu

Verzeih, aber ich weiß nicht was dieser Einwand soll.
Bei mir bestand nie ein Zweifel, dass „Schadensfreiheitsrabatt“ ein Singular sei.

Nun sind

Geld
Obst
Gemüse

Sammelbezeichnungen, die ohne Arikel verwendet werden; für „Rabatt“ gilt dies meines Wissens nicht.

Oder?

Gruß Fritz

Hallo Fritz.

Verzeih, aber ich weiß nicht was dieser Einwand soll.
Bei mir bestand nie ein Zweifel, dass
„Schadensfreiheitsrabatt“ ein Singular sei.

Damit hast Du Recht; natürlich ist Rabatt ein Singular. Aber in meinem Empfinden handelt es sich um einen besonderen, nämlich ‚unzählbaren‘ Singular. Der Engländer nennt so etwas meines Wissens ein uncountable noun.

Ursprünglich war doch gefragt worden, ob es heiße,

‚Er bringt privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag ein.‘

oder aber

‚Er bringt einen privaten Schadenfreiheitsrabatt in den Vertrag ein.‘

Dazu wollte ich lediglich anmerken, daß es nach meinem Sprachgefühl eben nicht ein Rabatt im Unterschied zu zwei oder drei ‚Rabatten‘ ist, so wie Du ja auch nicht ein Obst ißt.

Wenn ich hier irre, dann kläre mich doch bitte darüber auf!

Viele Grüße,
klaus

Hallo, Klaus,

ich bitte nochmals um Verzeihung, wenn ich dir weiterhin widerspreche

Damit hast Du Recht; natürlich ist Rabatt ein Singular. Aber in meinem Empfinden handelt es sich um einen besonderen, nämlich ‚unzählbaren‘ Singular. Der Engländer nennt so etwas meines Wissens ein uncountable noun.

Genau dies bezweifle und bestreite ich nach wie vor.

Dazu wollte ich lediglich anmerken, daß es nach meinem Sprachgefühl

Ich weiß nicht, ob du weißt, wie wenig ich von einem „Sprachgefühl“ halte. Ich sehe darin nur ein Verharren in einer vor langer Zeit erlernten und internalisierten Gewohnheit. Aber dies nur am Rande angemerkt.

eben nicht ein Rabatt im Unterschied zu zwei oder drei ‚Rabatten‘ ist,

Dies scheint mir eine Sophisterei zu sein, da du hier „ein“ als Zahlwort - im Unterschied zu zwei und drei - verwendest und nicht als unbestimmten Artikel; deshalb musst in deinem Beispiel auch das Adjektiv „privaten“ unterschlagen, sonst funktionierte es gar nicht.

Wenn ich hier irre, dann kläre mich doch bitte darüber auf!

Ich bin nicht sicher, ob mir dies mit dem obigen gelungen ist.

Und beste Grüße
Fritz

Hallo Fritz.

ich bitte nochmals um Verzeihung, wenn ich dir weiterhin
widerspreche

Diese sei Dir gewährt.

uncountable noun

Genau dies bezweifle und bestreite ich nach wie vor.

Da Google viele, viele Artikel mit der Pluralform ausgibt, muß ich wohl annehmen, daß es sich dabei tatsächlich um den üblichen Sprachgebrauch handelt. Danke, daß Du mich darauf gebracht hast!

Ich weiß nicht, ob du weißt, wie wenig ich von einem
„Sprachgefühl“ halte. Ich sehe darin nur ein Verharren in
einer vor langer Zeit erlernten und internalisierten
Gewohnheit. Aber dies nur am Rande angemerkt.

Am Rande geantwortet gebe ich auch lediglich zurück, daß ich hier keinen DUDEN in Reichweite habe, so daß mir meist nichts anderes als Referenz gegeben ist.

Mit Dank und Gruß
klaus

Dudenlos muss niemand sein!
Guten Abend, Klaus,

somit scheine ich mit meiner „Witerportstikkeit“ (=> Tas Lepen tes Prian!) keinen Schaden angerichtet zu haben. Das freut mich.

hier keinen DUDEN in Reichweite habe, so daß mir meist nichts anderes als Referenz gegeben ist.

Von Berufs wegen stehen bei mir da mehr als ein Dutzend solcher Nachschlagewerke rum; so hat hat jeder Beruf seine Plage. :wink:

Gruß Fritz

Hinweis: Im Eröffnungsbrett hier habe ich vor Jahr und Tag mitgeholfen, eine Linksammlung einzustellen, mit der du fast jedes Lexikon deutscher Sprache aufrufen kannst. Gugg mal und stöbere darin! Bringt unendlich mehr aks google!
Besonders erwähnenswert: Grimms Wörterbuch.

Hallo Fritz.

Hinweis: Im Eröffnungsbrett hier habe ich vor Jahr und Tag
mitgeholfen, eine Linksammlung einzustellen, mit der du fast
jedes Lexikon deutscher Sprache aufrufen kannst.

Vielen Dank für den Hinweis! Das sind wirklich schöne Links. Entschuldige bitte, daß sie mir bislang entgangen sind. Einige Links sind sofort in meine Bookmarks übernommen worden.

Unter anderem findet sich im Wortschatz der Uni Leipzig zu Rabatt die Erklärung:

Wortart: Substantiv
Geschlecht: männlich
Flexion: der Rabatt, des Rabatt[e]s, dem Rabatt, den Rabatt
die Rabatte, der Rabatte, den Rabatten, die Rabatte

Damit sind ja alle meine Fragen und Vorbehalte vollständig geklärt.

Vielen Dank noch einmal,

klaus

Hoffendlich…
Hallo Klaus.

… bringt es Dich nicht aus der Fassung, wenn ich eine andere Flexion kenne.

Flexion Singular: die Rabatte, der Rabatte, der Rabatte, die Rabatte
Plural: die Rabatten, der Rabatten, den Rabatten, die Rabatten
(:wink:))))

Dabei handelt es sich allerdings um Gemüsebeete!
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Berresheim