...zahlbar netto kasse

Hallo,
wie entstand eigentlich diese Formulierung. netto… Also wenn ich ohne MwSt. zahle, maulen die Lieferanten.
Danke
Michael

Hallo Michael

üblicherweise kannst Du Dir im Geschäftsleben bei
Zahlung sofort oder innerhalb 14 Tagen 2% Skonto
abziehen. Mutige haben auch keine Bedenken, zum
Ende eines Monats noch 3% von der
Gesamtsumme abzuziehen.
Der Hinweis „netto Kasse“ schließt diese Praxis
ausdrücklich aus.

Hallo, Michael,

wenns nur um „netto“ allein geht, so vermag Kluge Auskunft zu geben:

_ netto
Adverb Standardwortschatz (15. Jh.)Entlehnung.
Entlehnt aus it. (peso) netto „reines (Gewicht)“; dieses aus l. nitidus „blank, schmuck, schön aussehend“, zu l. nitEre „glänzen“.
Ebenso nndl. netto, ne. net, nfrz. net, nschw. netto, nnorw. netto; nett.
Schirmer (1911), 134;
DF 2 (1942), 201._

Gruß Fritz

Hi,
das ist sicher eine nette Erklärung. Hilft aber leider nicht weiter.
Übrigens sollte man Skonto abziehen, wenn es vereinbart ist. Und nicht generell.
Michael

Hallo Michael,

mehr Erklärung ist dabei nicht notwendig (vgl. die Erläuterung von Fritz):

„netto“ heißt „blank, so wie der Betrag dasteht, ohne was dazu (so sind wir den Begriff bei der USt gewöhnt), aber auch ohne was weg“.

Beiläufig: Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind ein verbreitetes Elend und nur dann eindeutig unberechtigt, wenn sie positiv ausgeschlossen werden. Die Formel „netto Kasse“ sorgt für diesen Ausschluss genau so wie der Hinweis darauf, dass es sich bei der Rechnung um eine Speditions- oder Handwerkerrechnung handelt.

Schöne Grüße

MM

Hi MM,

danke für diese jetzt auch verstandene Antwort. Auch wenn das Thema jetzt abgleitet, aber was ist die Rechtsgrundlage für diese Ausage "Nicht vereinbarte Skontoabzüge sind ein verbreitetes Elend und nur dann eindeutig unberechtigt, wenn sie positiv ausgeschlossen werden. "?
Gruß
Michael

Hallo Michael,

Grundlage für die Bedeutung des uso (kein z, bloß ein o) unter Kaufleuten ist § 346 HGB (Rücksicht auf Handelsbräuche).

Allgemeiner, auch unter Nichtkaufleuten, spielt eher die Frage des Be-/Nachweises eine Rolle: Der Rechnungsteller, der schriftlich und von vornherein klarstellt, dass er kein Skonto einräumt, kommt nicht so leicht in die Lage, dass ihm im Nachhinein unterstellt wird, er habe irgendwas duch konkludentes Verhalten zugestimmt.

Schöne Grüße

MM