Abmahnung

Liebe/-r Experte/-in,

ich bin gewerblicher Verkäufer bei Ebay und hatte am Anfang des Jahres einige Fehler in meiner Auktionspräsentation (Widerrufsrecht, Benutzung des Begriffs „Ladenpreis“), so dass ich von einem Mitbewerber abgemahnt wurde und ihm gegenüber eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben habe. Daraufhin habe ich alle laufenden Auktionen beendet (am 19.01.2010) und von einem Anwalt überarbeiten lassen, so dass ich danach wieder ganz normal weiter verkaufen konnte. Heute (17.02.2010) bekam ich eine weitere Abmahnung eines anderen Mitbewerbers, der sich auf eine der von mir am 19.01. beendeten Auktionen bezieht.
Meine Frage:
Kann man beendete Auktionen auch noch abmahnen? Schließlich habe ich nach Erkennen meiner Fehler die Auktionen beendet.

Für eine schnelle Antwort bedanke ich mich im Voraus

Flo

Hallo,

Du bist bei mir falsch. Der Begriff der Abmahnung kommt in mehreren Rechtsgebieten vor. Mein Gebiet ist das Arbeitsrecht, Du benötigst aber jemand für Vertrags- oder Wettbewerbsrecht.

&Tschüß
Wolfgang