Abmahnung auf Grund privater e-mails

Hallo,

in meiner Firma ist ausdrücklich das Verschicken privater e-mails unter der Bezeichnung „privat“ und Löschung der Signatur erlaubt. Mein Arbeitgeber hat sich vor Kurzem mit Hinweis auf die Beschwerde eines bereits gegangenen Kollegen Zugriff auf diese im Betreff deutlich als privat bezeichneten e-mails verschafft und mir im Beisein vom Betriebsrat und der Personalabteilung eine Abmahnung mit dem Auszug der e-mailtexte überreicht. Gleichzeitig wurde mir verboten diesen im Ausland befindlichen Kollegen unter Androhung einer Kündigung zu kontaktieren - schließlich fühle sich dieser belästigt und möchte Ruhe haben. Über 5 Ecken habe ich erfahren, dass er, sobald er Kenntnis von diesem Vorgang erhalten hat, eine Strafanzeige gegen die Firma gestellt hat. Ich wollte unser Verhältnis geheim halten und wir haben uns gestritten - aber das war alles…Offiziell weiß ich davon aber nichts und ich weiß nicht, wie ich mich verhalten soll. Wenn es offiziell wird - kann ich selbst eine Strafanzeige erstatten und ist es sinnvoll? Leider stehe ich bei diesem Unternehmen auf der Abschussliste, war letzes Jahr sehr viel krank deswegen und empfinde es als Mobbing. Es wurde mir direkt ans Herz gelegt, „freiwillig“ diese Firma zu verlassen mit diversen Angeboten… Ich habe es abgelehnt und jetzt nun das…Was nun?