Abmahnung unerlaubte Email

Hallo liebe Mitglieder,

ich bin neu hier im Forum und erbitte dringenden Rat: Ich bin eine junge Frau die einen Internetblog schreibt seit ca. 2 Jahren. Dies hat sich für mich als tolles Hobby ergeben womit ich seit Anfang diesen Jahres auch ein wenig Taschengeld nebenbei verdiene (durch Bannermieten) - zudem kooperiere ich mit Firmen, die mir Testprodukte zuschicken, welche ich meinen Lesern vorstelle. Nun hat es sich ergeben, dass ich für ein Projekt ein Produkt brauche. Da ich bisher immer von Unternehmen angeschrieben wurde, dachte ich, mache ich dies auch und schrieb Firma XY an.

Ich habe dann eine Email an das betreffende Unternehmen geschickt mit dem Titel „Blog Kooperation“ habe mich kurz vorgestellt, mein Vorhaben geschildert und wirklich höflich und nett die Firma gebeten, doch bei Interesse an einer Kooperation Kontakt mit mir aufzunehmen.

Ich bekam eine kurze jedoch nette Rückantwort, wie ich mir eine Kooperation denn vorstellen würde, worauf ich dann geantwortet habe, dass ich normalerweise eine Bannermiete nehme - jedoch verzichte und den Banner der Firma XY auf meinem Blog für ein paar Monate kostenlos buche, wenn man mir das Testprodukt (mit geringem Wert, höchsten 60 €) zuschicken würde - im Gegenzug bekäme die FIrma XY auf meinem Blog einen Banner für 3 Monate, einen tollen Beitrag übers Unternehmen, mit Fotos des Produktes, Verlinkungen - so dass meine Leser auf die indirekte „Werbung“ zu dem Shop springen und dort kaufen.

Dann kam eine sehr unsachliche, herabwürdigende Mail meines Blogs zurück (wohlgemerkt nicht mehr von der Chefin sondern von einem Mitarbeiter) und dass man nicht mal bei Profis so viel Geld für die Werbung ausgeben würde. Wäre die Mail sachlich formuliert gewesen, hätte ich es dabei belassen, jedoch war sie derartig angreifend, dass ich nur knapp zurück geschrieben habe, dass ich leider auch kein Interesse daran hätte, mit solch unhöflichen Menschen zusammen zu arbeiten.

Dann nahm das Ganze seinen Lauf. Man drohte mir damit, das Gewerbeamt einzuschalten und gegen meine unberechtigt eingesendete Mail anzugehen, wenn ich nicht umgehend mein falsches Impressum ändere und einen Nachweis über mein Gewerbe erbringe. Dass ich ja frech wäre… und ich gewinnerzielungsabsichten hätte und Steuern hinterzöge usw. aber in einem fast schon drohenden Tonfall.

Da ich formell ein Gewerbe angemeldet habe um abgesichert zu sein (meine „Gewinne“ sind lächerlich, höchstens 300 € im Jahr) mache ich mir da keine Sorgen, denn ich versteuere jeden Cent ordnungsgemäß (das Gewerbe läuft - wie auch die kostenpflichtige Werbung, erst seit diesem Jahr und ich habe alles ordnungsgemäß gemeldet).

Da ich dann im 10-24 Stunden Takt regelrecht mit (fast schon bedrohlichen Mails) der FIrma konaktiert wurde, habe ich bestätigt, dass ich ein Gewerbe habe und dass man mich doch jetzt bitte nicht mehr kontaktieren solle.

Die letzte Mail beinhaltete dann, dass man mich auf Schadensersatz verklagen wolle, da ich durch meine unerlaubt eingesendete Mail das Unternehmen stark gestört hätte, dass man einen Auszug aus dem Gewerbeamt beantragt hätte und mich ggf. beim Finanzamt anzeigen würde - und ich eine Abmahnung wegen unerlaubter Werbung bzw. Mail bekäme.

Da ich davon ausgehe, dass ich die Tage Post von einem Anwalt bekomme, habe ich jetzt einige Fragen:

  • Wie verhalte ich mich am Besten, wenn die Abmahnung kommt. Unterzeichne ich die Unterlassungserklärung(?) und zahle die Kosten vom Anwalt?

  • In wiefern kann man denn Schadensersatz von mir fordern? Wie hoch kann sowas ausfallen?

  • Ist es eigentlich rechtens, dass die Firma ohne jede Geschäftsbeziehung zu mir einen Gewerbeauszug bekommt?

Ihr könnt euch sicher vorstellen, wie verzweifelt ich bin. Wir sind eine junge Familie, haben gerade ein Haus gekauft und ich kann diesen Ärger wirklich null gebrauchen. Es ist ein Hobby, was Menschen inspirieren soll, Spaß machen - und dann gerate ich an solche Menschen. Dabei wollte ich wirklich niemandem schaden. Dass ich keine Mails an Firmen schicken darf, weiß ich nun - aber wie komme ich aus dem Schlamassel wieder raus?

Weshalb solltest Du keine Mails an Firmen senden dürfen?
Sollten die tatsächlich einen Anwalt einschalten tippe ich mal auf geisteskrankheit seitens der Firma.
dann empfehle ich einen geeigneten Anwalt zu kontaktieren (Erstberatung umsonst, sonst machts keinen Sinn), dann sehen wir weiter…

Okay, aber es ist doch, soweit ich weiß - untersagt Firmen Angebote zu machen (leider bin ich erst sein einer Woche so schlau) daher wollen Sie mich abmahnen. Unerlaubte Werbung (für meinen Blog in dem Fall) eben.

Wie soll man denn mit einer Firma in Kontakt kommen ohne sie anzumailen???
Das ganze hört sich eher nach einer Spinnerei an, Schadenersatz etc.
Das mit den Abmahnungen IST ein Übel Mit dem man sehr reich werden kann, wenn man will, geht ganz problemlos), aber in diesem fall halt ichs für Unsinn.
Falls doch eine kommt meld Dich kurz, ich hab da einen guten Anwalt, wie gesagt, die Erstberatung kostet auch nichts

Okay, aber es ist doch, soweit ich weiß - untersagt Firmen
Angebote zu machen (leider bin ich erst sein einer Woche so
schlau) daher wollen Sie mich abmahnen. Unerlaubte Werbung
(für meinen Blog in dem Fall) eben.

Ja das mache ich sehr gerne! Danke für deine Antwort!

Email an das betreffende Unternehmen
geschickt mit dem Titel „Blog Kooperation“ habe mich kurz vorgestellt, mein Vorhaben geschildert und wirklich höflich

und nett die Firma gebeten, doch bei Interesse an einer Kooperation Kontakt mit mir aufzunehmen.

Ich bekam eine kurze jedoch nette Rückantwort, wie ich mir eine Kooperation denn vorstellen würde, worauf ich dann geantwortet habe,
Die letzte Mail beinhaltete dann, dass man mich auf

Schadensersatz verklagen wolle, da ich durch meine unerlaubteingesendete Mail das Unternehmen stark gestört hätte, dass
man einen Auszug aus dem Gewerbeamt beantragt hätte und mich ggf. beim Finanzamt anzeigen würde - und ich eine Abmahnung

wegen unerlaubter Werbung bzw. Mail bekäme.

einige Fragen:

    • Wie verhalte ich mich am Besten, wenn die Abmahnung kommt.

Unterzeichne ich die Unterlassungserklärung(?) und zahle die :Kosten vom Anwalt?

  1. :- In wiefern kann man denn Schadensersatz von mir fordern? Wie :hoch kann sowas ausfallen?
  1. Ist es eigentlich rechtens, dass die Firma ohne jede Geschäftsbeziehung zu mir einen Gewerbeauszug bekommt?

Guten Tag,

zunächst möchte ich klarstellen, dass ich mich als Experte für arbeitsrechtliche Abmahnungen gemeldet habe.
Ich habe aber auch zu Ihrem Problem Kenntnisse, wobei ich die auch in einem Unternehmen sammeln konnte, das täglich solche Bloggeranfragen bekommen hat

  1. keinesfalls unterzeichnen, da Quatsch
    zum einen besteht ein zu vermutendes Interesse des Unternehmens an Werbung damit auch an einer solchen Anfrage, zum anderen hat das Unternehmen zunächst ja positiv reagiert und um weitere Info gebeten.
    Aller Zeitaufwand danach ist völliger Blödsinn, den da ein einzelner Mensch im Unternehmen betreibt.
  2. da 1 schon nicht greift, gibt es gar keinen Schadensersatz
  3. da ein potentielles Interesse besteht, kann man Auskünfte aus öffentlichen Registern anfordern

Keine Angst, der Mitarbeiter hat zu viel Zeit und normalerweise nicht die Kompetenz, einen Anwalt zu beauftragen

Alles Gute

Hallo ElminC,

zunächst mal eines: so ganz klar ist die Sache nicht. „Unverlangte Werbung“ ist ein heißes Thema, wurde aber schon ganz anders gesehen:

Für „erlaubt“:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Gericht-erlau…

Leider gab es danach eine Datenschutzrichtlinie der EU, die den Trend geändert hat, so dass auch deutsche Gerichte jetzt GEGEN die Zulässigkeit „unverlangter Werbe-Mails“ entscheiden.

++++++++ZITAT AUS EINER IT-RECHT-SEITE:

„Das Interesse des Unterlassungsgläubigers ist zunächst an Artikel 13 der Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG Abs. 1 und 5 zu messen, der das Zusenden von Werbung mit elektronischer Post als unzumutbare Belästigung festlegt, soweit eine Einwilligung des Adressaten nicht vorliegt oder vermutet werden kann. Daraus ergibt sich, dass der Empfänger grundsätzlich ein Interesse von einigem Gewicht daran hat, keine unerwünschten E-Mails zu erhalten. Eine Streitwertfestsetzung auf EUR 3.000,- ist daher auch für verhältnismäßig geringfügige Beeinträchtigungen angesichts des durch die Richtlinie bezweckten Schutzes angemessen.

[Anmerkung:
Der STREITWERT (finanzielle Einschätzung des Streitgegenstands - nur wichtig für die Frage, zu welchem Gericht es geht), bemisst sich ETWA so:]

Einmalige Zusendung bei privatem Empfänger: 3.000,00 EUR
Einmalige Zusendung bei gewerblichem Empfänger: 4.000,00 EUR
Mehrfache Zusendung bei privatem Empfänger: 5.000,00 EUR
Mehrfache Zusendung bei gewerblichem Empfänger: bis 7.000,00 EUR
Ab fünf Zusendungen: zwischen 8.000,00 und 12.500,00 EUR

[Die ANWALTSKOSTEN betragen meist etwa ein ZEHNTEL des Streitwertes.]

Eine Abmahnung wegen unerlaubter E-Mail-Werbung kann danach bereits Anwaltskosten zwischen 308,21 € und 816,41 € nach sich ziehen.
QUELLE:
http://www.it-recht-kanzlei.de/abmahnung-unverlangt-…

+++++++++ENDE DES ZITATS

Dazu kommen dann wahrscheinlich irgendwelche Kosten wegen der schrecklich schweren „Verletzung“ (Schadenersatz).

Im schlimmsten Fall, denke ich, wird es irgendwas zwischen 800 und 1200 Euro an Kosten für Dich geben. Die Rechtsschutz-Versicherung zahlt bei Anspruch auf Unterlassung in der Regel nicht.

Dein Impressum solltest Du korrigieren. Dabei hilft Dir der „Impressums-Assistent“ von „Net & Law“ oder ein ähnlicher.

Falls Du eine Abmahnung mit Unterlassungs-Erklärung erhältst, musst Du, fürchte ich, zum Anwalt. Kosten für die Erstberatung sind in der Regel ca. 200 Euro.

Mir scheint, dass Dein Fall ein Bagatellfall ist, bei dem die Kommunikation schief gelaufen ist. Aus meiner Erfahrung als Webdesigner rate ich Dir:

  • schreib der Gegenseite einen Brief des Inhalts, dass Du geschäftlich unerfahren bist und außerdem kein Geld hast. ICH würde den Brief von Hand schreiben - sieht am besten aus.

Klar machen würde ich, dass Du nicht vorab wissen konntest, dass man auch Geschäften keine unverlangten E-Mails schreiben darf - Du hättest im Web eben den veralteten Artikel gefunden (s.o.) und ihn für gültig gehalten. Entschuldige Dich für den Fehler, mach denen klar, dass Du ein Mini-Unternehmen bist und bitte darum, Dir mitzuteilen, wie Du den leidigen Vorgang aus der Welt schaffen kannst. Sage denen, dass Du nach der geschäftsmäßigen ersten Antwort der Ansicht warst, das Geschäft hätte nichts gegen unverlangte Anfragen (das gibt es schließlich auch!!!) und Du hättest nicht verstanden, warum das Unternehmen Dir zuerst freundlich antwortete - sogar mit einer Nachfrage. Natürlich musstest Du die höfliche Rückfrage beantworten. Und Du bedauerst, dass die Kommunikation danach so schief ging, es sei nicht Deine Absicht gewesen, irgendjemandes Zeit zu stehlen, noch, jemand zu kränken. Aber Du wüsstest jetzt, dass das man solche E-Mails auch anders verstehen kann, als Du sie gemeint hattest.

Als Formulierungsvorschlag fürs Brief-Ende:
Ich hoffe, dass meine ernsthafte Bitte um Entschuldigung für meinen Fehler Ihnen genügt. Falls nicht, bitte ich Sie, mich wissen zu lassen, wie ich den leidigen Vorgang sonst aus der Welt schaffen kann. In der Hoffnung, dass Sie mir den Fehler nicht weiter übel nehmen, verbleibe ich

mit freundlichem Gruß
(…)

Den Brief würde ich rasch abschicken, und im Text unbedingt ehrlich, höflich und respektvoll sein und NICHTS versprechen und NICHT drohen.
Soweit meine Geschäftserfahrung… ich hoffe, sie nützt Dir was. Falls eine „richtige“ Abmahnung eingeht, solltest Du wirklich zu einem Anwalt, und zwar zu einem spezialisierten.

Viele Grüße,

Veranda

P.S. Ach so, und klar kriegt jeder nen Gewerbe-Auszug. Dafür ist er da (öffentliche Urkunde).

Guten Abend,

erst einmal Danke für die Antwort.

Ich bin immer noch unsicher ob die Firma nicht Recht behält, mit der Aussage dass meine Email unerwünscht einging. Mir bleibt nun wohl nichts über als abzuwarten, ob Post von dem Anwalt kommt. Wie ich von anderen Forumsteilnehmern erfahren habe, wird es dann wohl ziemlich teuer für mich. Unklar ist bislang, ob die erste Rückanwort des Unternehmens eigentlich schon ein Einverständnis signalisiert hat oder ob sich die rechtliche Seite dann immer auf die erstmalige Kontaktaufnahme stützt.

Für mich bleibt nur die Frage, warum ich als Bloggerin dann ständigvon Unternehmen (fast täglich mind.1-2 Anfragen) von Unternehmen (auch von größeren, nahmhaften) angeschrieben werde - wenn die Rechtslage zu den unerlaubt eingesendeten „Werbeemails“ angeblich so klar ist? Dann könnten sich diese Firmen von den Bloggern doch auch reihenweise Abmahnungen einfangen?

Liebe Grüße
Rebecca

Hallo Veranda,

danke für die ausführliche Antwort. Einige der Dinge habe ich im Netz auch schon so ähnlich recherchiert.

Für mich ist klar, ich muss leider auf den bösen, teuren Brief des Anwalts warten, vorher kann man nichts klären.

Unklar bleibt, warum ich als Bloggerin dann auch täglich Anfragen von Unternehmen bekomme, ob ich Interesse an Produkttest etc. habe - denn dann würden diese sich ja auch eine Abmahnung von mir einhandeln können!?!? Ich frage mich deshalb,weil das auch von größeren Unternehmen kommt,die vermutlich sogar eine Rechtsabteilung haben - und das ja besser wissen müssten, als ich.

Sobald ich Post vom Anwalt bekomme, werde ich mir wohl auch Rechtsbeistand suchen, allein um zu klären, ob die zweite Mail des Unternehmens, wo ja Interesse durchsickerte, nicht reicht um das Ganze zu entkräften.Sofern meine Mail so unerwünscht gewesen wäre, hätte man ja schon direkt nach der ersten Mail reagieren können/müssen. Unerwünscht war meine Mail ja erst dann, als ich ein wenig harsch reagiert hatte.

Entschuldigungsversuche sind vermutlich jedoch zwecklos. Der Mitarbeiter, der mir immer schreibt lässt sich auf nichts ein! Dabei hab ich schon meine Unerfahrenheit kundgetan und bin auch immer sachlich geblieben, trotz seiner Bedrohungen etc. Alles andere würde er erneut als Aufhänger nutzen, mich weiter zu terrorisieren.

Liebe Grüße
ElminC

Es gilt folgende Regel
1 Unternehmer an privat nur mit Einwilligung
2 privat an Unternehmer, ist gar nicht geregelt
3 Unternehmer an Unternehmer, wenn man Interesse vermuten kann und Werbung klar und deutlich

Bei Ihnen gilt mE 3.

So wie die Unternehmen Sie als Bloggerin anschreiben können, können Sie al Blogger ein Unternehmen anschreiben.