Adressangabe bei Rückgabe im Ladengeschäft

was ist die rechtliche grundlage dafür, dass ein ladengeschäft bei rückgabe meine vollständige adresse verlangen darf? es ist klar, dass die rücknahme von waren kein muss ist. aber vorausgesetzt das geschäft wirbt öffentlich damit, dass man ware, ohne angabe von gründen, 14 tage lang zurückgeben darf, würde mich interessieren, ob ich meine daten angeben MUSS. die motive der geschäfte sollen hier nicht diskutiert werden.

kann ich die angabe vverweigern und trotzdem auf mein geld bestehen?

mfg

Guten Tag,
ich schreibe immer meinen vollen Namen und Adresse hin:
Donald Duck
12345 Entenhausen
…und noch nie hat das einer reklamiert.
Bin aber mal auf einen Rechts"verdr…" also einen Rechtskundigen gespannt, der dir deine Frage wirklich beantworten kann…

Hallo,
wer kauft und zurückgibt löst damit u.a. eine steuerliche Rückabwicklung aus. Das Finanzamt will in solchen Fällen einen Nachweis über solche Rückabwicklungen sehen. Sonst könnte die Firma alle Ware ohne Nachweise zurücknehmen und zahlt dann selbst keine Steuer. Jetzt alles klar,

mfg
PB

und das dürfen die? ich war heute bei mcpaper und hatte einen block bezahlt (1,69) und mich dann noch ummentschieden für ein anderes modell mit dickerem papier (2,99).

daraufhin bestand die verkäuferin auf meine vollständige adresse.

ich verstehe ja, dass es für das unternehmen intern vorteilhaft ist. aber - salopp gesagt - was interessiert mich das?

MUSS ich es also angeben? was ist mit meiner informationellen selbstbestimmung?

mfg

Hi…wenn die Rückgabe nur aus Kulanz erfolgt…und dafür eine Adresse erforderlich ist…würde ich sie angeben…spricht ja nix dagegen…ein Ladengeschäft muss beim Finanzamt z.B nachweisen, daß wirklich eine Rückgabe erfolgt ist…und nicht das Geld bspw. als Schwarzgeld in die eigenen Kasse geflossen ist…oder der Kassenmensch sich das selber eingesteckt hat…aber ich glaube eine rechtliche Grundlage existiert nicht…Liebe Grüsse sunnyhexe

erst mal danke für deine antwort!

aber es geht mir ja gerade nicht im die motive des ladens…diese verstehe ich schon.

es geht mir darum, ob es verhältnismäßig ist, von jedem kunden diese privaten (!) daten zu verlangen…eine privatperson wird in einem vertragsverhältnis ja besonders geschützt. und ich finde dieses gebaren schon bedenklich…war ja früher auch nicht so…und ich möchte nicht „lügen“ müssen um meinen mir zustehenden datenschutz aufrecht erhalten zu können.

gruß

tja was kann denn der Laden mit Ihren Daten anfangen…vielleicht kriegen sie dann Werbepost…die Sie entsorgen…

aslo nix für ungut, aber ich sehe das anders…aber das spielt hier auch keine rolle! ich möchte wissen, ob der laden denn meine daten verlangen DARF, resp. die ausgechreibene (und dadurch garantierte) rücknahme verweigern darf, oder ob ich iwie aus der sache raus komme, mit geld und ohne daten gegeben zu haben…

wie schon gesagt…ohne einen triftigen Grund kann niemand Ihre privaten Daten verlangen…hier aber liegt ja ein Grund vor…es liegt doch bei Ihnen…und ehrlich…versteh ich das Problem nicht…was Sie in diesem Fall mit dem Angeben Ihrer Adresse haben…sonst schicken Sie doch jemand anderen dahin…der seinen Perso vorlegt…

Hallo,
für 1,69 € machen Sie so einen Aufwand, dann verzichten Sie auf diesen Betrag und brauchen auch keine Angaben zu machen.
mfg
PB

Hallo,
persönliche Daten sollen i.d.R. dafür verwendet werden, eine eindeutige Identifizierung vornehmen zu können. Bei Rückgabe von Waren ohne Begründungspflicht, dürfte es allerdings erlässlich sein.
Gruß, TT

oh mein gott, sie wollen allen ernstes über die relevanz der frage diskutieren!?

in der geschickte von wer-weiss-was.de ist das wahrscheinlich die am-wenigsten-hilfreiche antwort aller zeiten.

wie kommt es eigentlich, dass jemand wie sie meine frege erhält? ich habe vertragsrecht als filter eingegeben und sie scheinen noch nicht einmal meine frage (mit begriffen wie verhältnismäßigkeit) zu verstehen.

sie können gerne falsche angaben machen, auf das geld pfeiffen oder den sqare-dance tanzen. ich hingegen frage mich…ach was solls, steht ja alles bereits oben - für die, die lesen können :wink:

der vollständigkeit halber - und falls mal jemand dieselbe frage googelt: ich hatte email-kontakt zu mcpaper (und das gilt sicherlich analog für alle anderen ladengeschäfte, die offiziell ausschreiben, dass sie rückgaben anbieten).

die antwort eines freundlichen mitarbeiters lautete:

Tatsächlich dürfen Sie die persönlichen Daten verweigern (das wird dann lediglich auf dem Bon vermerkt), der Umtausch muss dennoch erfolgen und lediglich die Unterschrift für das ausbezahlte Geld ist zu leisten! Der Buchungsvorgang hingegen ist richtig und notwendig (fürs Finanzamt…)!

Wenn Sie so freundlich wären mir die Filiale und wenn möglich den Namen der Mitarbeiterin zu nennen, dann kann ich das an den zuständigen Vertriebsmitarbeiter weiterleiten!

Ich kann mich im Namen von McPaper nur für das Fehlverhalten in der Filiale entschuldigen.

Mit freundlichen Grüßen
XXXXX

DU HAST GEANTWORTET:
oh mein gott, sie wollen allen ernstes über die relevanz der frage diskutieren!?
in der geschickte von wer-weiss-was.de ist das wahrscheinlich die am-wenigsten-hilfreiche antwort aller zeiten.
wie kommt es eigentlich, dass jemand wie sie meine frege erhält? ich habe vertragsrecht als filter eingegeben und sie scheinen noch nicht einmal meine frage (mit begriffen wie verhältnismäßigkeit) zu verstehen.
sie können gerne falsche angaben machen, auf das geld pfeiffen oder den sqare-dance tanzen. ich hingegen frage mich…ach was solls, steht ja alles bereits oben - für die, die lesen können :wink:
… mehr auf http://w-w-w.ms/qwfp3,

Hallo Jean-Luc,
du solltest hier ein wenig auf die gebotene Höflichkeit achten. Formulierungen wie „das wahrscheinlich die am-wenigsten-hilfreiche antwort aller zeiten“ setzen denjenigen herab, der dir mit bestem Wissen geantwortet hat. Solche Formulierungen bringen Außenstehende (wie mich) nicht den für dich „unperfekten Antworter“ in Verruf, sondern vor allem dich selbst. Wo steht denn der, der andere herabwürdigt ? Oben oder unten in dem Sumpf, wo er vor allem immer die Anderen sehen möchte…?
Glücklich sein ist was anderes…

ja da hast du recht.

der ton war vll nicht perfekt, aber ich denke verständlich…inhaltlich hingegen stehe ich voll und ganz hinter dem post. das war nicht der versuch meine frage zu beantworten, sonder der versuch mir zu erklären, dass ich eine dumme fragen gestellt hätte.

„verzichten sie auf das geld, dann brauchen sie auch keine angaben zu machen.“

…bitte!? O.o

Hallo,

da es sich um eine freiwillige Leistung der Geschäfte handelt, können die Geschäfte auch festlegen, unter welchen Umständen das erfolgt, in diesem Fall Angabe der Adresse. Anders müsste es bei berechtigten Reklamationen aussehen. Hier ist das Geschäft zum Umtausch / Ersatzlieferung verpflichtet. Ob die da die Adresse abfragen dürfen bzw. darauf bestehen können, weiß ich nicht.

Gruß,

twilight666