Amazon/ebay händler

hallo

ich habe bei einem händler bei ebay ein elektrogerät gekauft. leider musste ich feststellen, dass der händler bei ebay lediglich die 24 monate gewährleistung (mit der beweislastumkehr nach 6 monaten) gibt.
derselbe händler ist auch bei amazon aktiv und ich würde gern herausfinden, ob er dort auch nur die gewährleistung gibt oder die 24 monate garantie, wie ich sie eigentlich von allen bekannten elektrogrosshändlern (atelco, k&m, mediamarkt ec) kenne.
(bei ebay wurde eine garantie explizit nicht erwähnt und ich habe meinen ersten elektroartikel mit nur gewährleistung gekauft der dann prompt nach 6 monaten kaputt ging und ich blieb auf meinem defekten gerät sitzen.)

wo genau muss ich da mich durchklicken um an diese information zu kommen?

oder kann man allgemein sagen, dass jeder marketplacehändler von amazon zur garantie „gezwungen“ wird und es auf amazon eine gewährleistung nicht als alleinigen service gibt, sondern immer nur in kombination mit einer 2 jahres-garantie?

allgemein sehe ich bei amazon nur selten, dass garantie gegeben wird. das wird nur explizit erwähnt, wenn auf das produkt mehr als 2 jahre ( z.b. 3 jahre oder 5 jahre) garantie gegeben wird.

um nicht nochmal ein produkt mit nur gewährleistung statt garantie zu erwischen würde ich auch gern infos haben wie das gehandhabt wird. wenn explizit nichts von garantie geschrieben wird, hat man nur die gewährleistung nehme ich an, oder? da ich auch bei amazon selten etwas von garantie lese, gibt es bei amazon auf elektroartikel auch hauptsächlich nur die gewährleistung?

eigentlich müsste bei jedem elektrogerät auf amazon doch die info stehen, ob gewährleistung und/oder garantie gegeben. leider finde ich die info nicht überall bzw. sehr selten. würde mich über hinweise/aufklärung freuen

gruss

Hallo,

ich habe bei einem händler bei ebay ein elektrogerät gekauft.
leider musste ich feststellen, dass der händler bei ebay
lediglich die 24 monate gewährleistung (mit der
beweislastumkehr nach 6 monaten) gibt.

zu mehr ist er gesetzlich auch nicht verpflichtet.

derselbe händler ist auch bei amazon aktiv und ich würde gern
herausfinden, ob er dort auch nur die gewährleistung gibt oder
die 24 monate garantie, wie ich sie eigentlich von allen
bekannten elektrogrosshändlern (atelco, k&m, mediamarkt ec)
kenne.

Abgesehen davon, dass idR. nicht der Verkäufer sondern der Hersteller eine Garantie einräumt: Was sollte das bringen? Wenn er bei Amazon 5000 Jahre Garantie einräumt, muss er das nicht automatisch bei Ebay machen. Ein Anspruch lässt sich dadurch auf keinen Fall begründen.

(bei ebay wurde eine garantie explizit nicht erwähnt und ich
habe meinen ersten elektroartikel mit nur gewährleistung
gekauft der dann prompt nach 6 monaten kaputt ging und ich
blieb auf meinem defekten gerät sitzen.)

Ja, so ist das. Eine Stelle im Gesetz, die regelt, dass eine Sache eine bestimmte Zeit zu halten hat, wird man auch vergeblich suchen. Gesetzlich ist lediglich geregelt, dass der Verkäufer die Sache frei von Mängel zu übergeben hat.

wo genau muss ich da mich durchklicken um an diese information
zu kommen?

BGB § 433 ff.

oder kann man allgemein sagen, dass jeder marketplacehändler
von amazon zur garantie „gezwungen“ wird und es auf amazon
eine gewährleistung nicht als alleinigen service gibt, sondern
immer nur in kombination mit einer 2 jahres-garantie?

Nö. Zur Garantie ist niemand gezwungen. Diese wird freiwillig eingeräumt.

allgemein sehe ich bei amazon nur selten, dass garantie
gegeben wird. das wird nur explizit erwähnt, wenn auf das
produkt mehr als 2 jahre ( z.b. 3 jahre oder 5 jahre) garantie
gegeben wird.

Das entspricht auch der Rechtslage. Keiner ist dazu gezwungen und wer es macht, besitzt ein Alleinstellungsmerkmal, was auch explizit beworben werden kann.

um nicht nochmal ein produkt mit nur gewährleistung statt
garantie zu erwischen würde ich auch gern infos haben wie das
gehandhabt wird. wenn explizit nichts von garantie geschrieben
wird, hat man nur die gewährleistung nehme ich an, oder? da

So ist es.

ich auch bei amazon selten etwas von garantie lese, gibt es
bei amazon auf elektroartikel auch hauptsächlich nur die
gewährleistung?

Sofern eine Garantie nicht explizit vertraglich zugesichert wird, gibt es auch keine.

eigentlich müsste bei jedem elektrogerät auf amazon doch die
info stehen, ob gewährleistung und/oder garantie gegeben.

Nein. Warum. Das eine ist gesetzlich geregelt und muss nicht ausdrücklich genannt werden, das andere ist freiwillig. Entweder es wird eingeräumt und genannt oder eben nicht.

leider finde ich die info nicht überall bzw. sehr selten.
würde mich über hinweise/aufklärung freuen

Ganz einfach. Ist keine Aussage zur Garantie zu finden gibt es auch keine.

Gruß

S.J.

hallo

danke für die antwort

oder kann man allgemein sagen, dass jeder marketplacehändler
von amazon zur garantie „gezwungen“ wird und es auf amazon
eine gewährleistung nicht als alleinigen service gibt, sondern
immer nur in kombination mit einer 2 jahres-garantie?

Nö. Zur Garantie ist niemand gezwungen. Diese wird freiwillig
eingeräumt.

naja…ich dachte vllt es könnte sein, dass amazon so sehr wert auf qualität und service legt, dass sie gar keine marketplace-händler auf ihre plattform läßt, die auf ihre ware keine garantie geben.
schade…

um nicht nochmal ein produkt mit nur gewährleistung statt
garantie zu erwischen würde ich auch gern infos haben wie das
gehandhabt wird. wenn explizit nichts von garantie geschrieben
wird, hat man nur die gewährleistung nehme ich an, oder? da

So ist es.

ich auch bei amazon selten etwas von garantie lese, gibt es
bei amazon auf elektroartikel auch hauptsächlich nur die
gewährleistung?

Sofern eine Garantie nicht explizit vertraglich zugesichert
wird, gibt es auch keine.

also ich weiss nicht wie das z.b. bei mediamarkt ist. da habe ich auch nur den kassenbon und wenn ich dort einkaufe sagt die verkäuferin: „kassenbon gut aufbewahren. den müssen sie im garantiefall vorzeigen. wir geben 2 jahre garantie.“ als händler. und das lese ich auch nicht überall auf den produkten oder sonstwo. so ein großer laden, der in der werbung immer behauptet er wäre so toll, kann sich eben keinen schlechten service leisten.
und manchmal habe ich in der verpackung noch einen garantiezettel vom hersteller, der 3 jahre oder mehr garantie gibt. mit dieser garantie und dem kassenbon kann ich mich nach ablauf der 2 jahre nicht mehr an den händler, aber an den hersteller wenden.

eigentlich müsste bei jedem elektrogerät auf amazon doch die
info stehen, ob gewährleistung und/oder garantie gegeben.

Nein. Warum. Das eine ist gesetzlich geregelt und muss nicht
ausdrücklich genannt werden, das andere ist freiwillig.
Entweder es wird eingeräumt und genannt oder eben nicht.

es giobt auch garantie ohne dass es imer explizit erwähn wird. gehört zum guten service.

leider finde ich die info nicht überall bzw. sehr selten.
würde mich über hinweise/aufklärung freuen

Ganz einfach. Ist keine Aussage zur Garantie zu finden gibt es
auch keine.

dem kann ich nicht 100% zustimmen.

ich hab jez einfach mal eine email an amazon geschrieben.

gruss

Moin,

derselbe händler ist auch bei amazon aktiv und ich würde gern
herausfinden, ob er dort auch nur die gewährleistung gibt oder
die 24 monate garantie, wie ich sie eigentlich von allen
bekannten elektrogrosshändlern (atelco, k&m, mediamarkt ec)
kenne.

Ich habe mich gerade eben mal bei den 3 genannten Shops umgesehen. Keiner der 3 gibt ein 2-jährige Garantie. Dies tut auch kein anderer mir bekannter Shop. Unter Umständen sind sie bei der Abwicklung der Gewährleistung großzügiger, ein Rechtsansprcuh hierauf besteht aber nicht. Insofern solltest Du vielleicht deine Erwartungen etwas reduzieren.

Gruß
TET

hallo

also ich finde das seltsam. ich habe letzten monat noch ein motherboard, das ich vor 23 monaten bei atelco gekauft hatte, dorthingebracht, weil es einen defekt hatte.
ich habe erstmal ein neues motherboard gekauft und erzählt dass mein altes kaputt sei und noch garantie hätte.
dann habe ich da neue eingebaut und es lief wieder alles. dann bin ich mit dem kaputten zu atelco gefahren und habe (vor 23 monaten 71€ bezahlt, heutiger neupreis 63€) gegen vorlage der quittung den gegenwärtigen neupreis 63€ ausgezahlt bekommen.
also einwandfreie garantieleistung mit geld zurück (wenn man den ersatz auch dort kauft nehme ich an.)

das gleiche hatte ich mit einer digitalkamera, die ich letzten jahr beim mediamakrt zurückgegeben habe.

also auch wenn es nicht ausdrücklich irgendwo verbindlich geschrieben steht: diese läden gewähren eine 2 jahresgarantie. diese wird mir auch auf nachfrage bei jedem kauf mündlich zugesagt und ich verlasse mich darauf und wurde noch nie enttäuscht.

es wird auch sienen grund haben: ich kaufe immer wieder dort ein und bin ein treuer kunde. dieses gerät bei elektronikstar war ein online spontankauf, den ich natürlich (inzwischen) bereue. und als konsequenz…ich werde da nie wieder kaufen. da gibt es meiner meinung nach nur billigschrott und keinen service. so stellt man keine kundenbindung her.

Ich habe mich gerade eben mal bei den 3 genannten Shops
umgesehen. Keiner der 3 gibt ein 2-jährige Garantie. Dies tut
auch kein anderer mir bekannter Shop. Unter Umständen sind sie
bei der Abwicklung der Gewährleistung großzügiger, ein
Rechtsansprcuh hierauf besteht aber nicht. Insofern solltest
Du vielleicht deine Erwartungen etwas reduzieren.

Gruß

die erfahrung finde ich auch seltsam. was machen sie denn, wenn ihnen ein elektronikartikel nach 6 monaten kaputt geht? wegwerfen? in den seltensten fällen kann man das ja reparieren oder lohnt sich eine reparatur…

gruss

TET

Hallo,

also ich weiss nicht wie das z.b. bei mediamarkt ist. da habe
ich auch nur den kassenbon und wenn ich dort einkaufe sagt die
verkäuferin: „kassenbon gut aufbewahren. den müssen sie im
garantiefall vorzeigen. wir geben 2 jahre garantie.“ als
händler.

was erwartest Du von unterbezahlten Verkäufern, die schon von den Produkten keine Ahnung haben. Erwartest Du in einem Laden wie Media Markt im ernst, dass ein Verkäufer den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung kennt? Im Zweifelsfall versprechen die einem beim Kauf sowieso das blaue vom Himmel um im Defektfall heißt es dann „da haben Sie leider Pech gehabt“.

Auch wenn Du aufgrund Deines Bauchgefühls eine eigene Meinung zur Garantie hast: Sie entspricht nicht der Rechtslage. Ich habe ein paar lange Jahre mit dem Thema beruflich zu tun und daher entsprechendes Fachwissen. Wenn Du meinst es besser zu wissen: Bitte schön.

Gruß

S.J.

2 Like

Hallo,

natürlich kann auch ein Händler, deine Oma, oder wer auch immer eine Garantie in beliebigem Umfang für irgendetwas anbieten, und dann im Falle des Falles auch leisten. Nur verpflichtet ist hierzu natürlich niemand. Das ist alles rein freiwillig.

Dies gilt auch für jede Form kulanten Verhaltens im Einzelfall, oder sich selbst auferlegter Verhaltensweisen außerhalb eines konkreten Garantieversprechens, wie sie viele Händler inzwischen bewerben, um sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen. Also kein Problem, wenn jemand (unter Beachtung des UWG) z.B. anbietet eingekaufte Übermengen zurück zu nehmen (machen viele Getränke- und Baumärkte), einen Umtausch gegen Barerstattung ohne Angabe von Gründen binnen x Wochen zu akzeptieren, oder einfach nur bei jeder Beschwerde über einen Gerätedefekt einen Austausch vornimmt, ob er dadurch aufgrund von Gewährleistungspflichten oder weitergehender Garantieerklärungen verpflichtet wäre, oder auch nicht.

Aber nur weil „Gut Schluck“ anbietet den deutlich überdimensionierten Biereinkauf für die letzte Fete wieder zurück zu nehmen, kannst Du nicht bei „Prost“ darauf vertrauen, dass Du da die Restbestände auch wieder einfach abstellen kannst. Und wenn A… bedingungslos alles umtauscht, ist das natürlich toll. Von B… darfst Du das deshalb noch lange nicht verlangen. Und es hindert auch niemand Händler A… eine bestimmte Regelung für den Ladeneinkauf mit deutlich besserer Marge auch für den Online-Handel mit extrem knapper Marge anbieten zu müssen.

Gruß vom Wiz

1 Like

Hi

also einwandfreie garantieleistung mit geld zurück (wenn man
den ersatz auch dort kauft nehme ich an.)
das gleiche hatte ich mit einer digitalkamera, die ich letzten
jahr beim mediamakrt zurückgegeben habe.

also auch wenn es nicht ausdrücklich irgendwo verbindlich
geschrieben steht: diese läden gewähren eine 2 jahresgarantie.
diese wird mir auch auf nachfrage bei jedem kauf mündlich
zugesagt und ich verlasse mich darauf und wurde noch nie
enttäuscht.

wenn es nirgendwo Beschrieben ist als (Garantie)-Leistung ist es auch keine. Kulanz vielleicht.

es giobt auch garantie ohne dass es imer explizit erwähn wird.

Nein, gibt es nicht. Eine Garantie muss immer irgendwo vereinbart sein - im Vertrag, in den AGB, in der Werbung (die zum Vertragsbestandteil werden kann.) Alles, was nicht vereinbart ist, ist reine Kulanz des Händlers.

Kann schon sein, daß dir in irgendwelchen Läden Teile nach 23 Monaten ausgetauscht wurde - ob das nun Garantie war oder Kulanz (oder gar Gewährleistung, wenn z.B. bekannt war, daß Bauteile dieser Serie fehlerhaft sind), kann Dir ohne Glaskugel hier niemand sagen.

Firmen streiten sich nicht unbedingt gern mit Kunden. Wenn einer kommt und laut „Reklamation“ tönt, dann wird auch mal ein Teil ausgetauscht, das offensichtlich schon zweimal auf den Boden gefallen ist.

Ganz einfach. Ist keine Aussage zur Garantie zu finden gibt es
auch keine.

dem kann ich nicht 100% zustimmen.

Naja, wenn Du es schon weißt, warum fragst Du dann …

M.

Hallo,

natürlich kann auch ein Händler, deine Oma, oder wer auch
immer eine Garantie in beliebigem Umfang für irgendetwas
anbieten, und dann im Falle des Falles auch leisten. Nur
verpflichtet ist hierzu natürlich niemand. Das ist alles rein
freiwillig.

Sorry, aber das kann man so nicht stehen lassen, denn es vermittelt den Eindruck, dass es von der Laune des Garanten abhinge, ob er im Fall der Fälle dann auch tatsächlich die Garantieleistung erbringt.

Mit der Garantiezusage geht der Garant vertragliche Verpflichtungen ein.

Das Einräumen einer Garantie erfolgt freiwillig, das Erbringen einer Garantiezusage ist aber eine rechtliche Verpflichtung.

Gruß

S.J.

Hach, Du verstehst mal wieder miss: Es ist absolut freiwillig eine Garantie einzuräumen, und selbstverständlich nicht, im Rahmen eines solch freiwillig abgegebenen Garantieversprechens dann auch die Garantie leisten zu müssen.

Hach, Du verstehst mal wieder miss: Es ist absolut freiwillig
eine Garantie einzuräumen, und selbstverständlich nicht, im
Rahmen eines solch freiwillig abgegebenen Garantieversprechens
dann auch die Garantie leisten zu müssen.

So ist es richtig und so habe ich es auch geschrieben.

Du hingegen hast von Garantie und daraus resultierenden Ansprüchen und Leistungen geschrieben und den Absatz mit (Zitat) „Das ist alles rein freiwillig“ abgeschlossen.