Hallo nochmals.
Verzeihung, aber Sie haben mich um Rat gebeten - den habe ich ihnen gegeben und erläutert.
Deutsches Recht (im Kaufvertragssinne mit Privatleuten) bezieht sich auf grundlegende Gesetze des BGBs. Darüber hinaus steht es jedem Anbieter frei, eigene Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen aufzustellen, die der Käufer entweder akzeptieren oder ablehnen kann. Dabei ist lediglich zu beachten, dass die Bedingungen für den Geschäftspartner zumutbar sind und nicht gegen ein Gesetz des BGBs widerspricht (und bei einem so renommierten Unternehmen wie Amazon sind die AGB ganz sicher auch auf Deutsches Recht angepasst). Es kommt immer zu einem Kaufvertrag, wenn beide Seiten sich mit dem Vertragsinhalt einverstanden erklären, was übrigens auch durch einen Klick auf ein Kästchen namens „Es gelten unsere AGB…“ geschieht. Wenn nun der Käufer feststellt, dass die bestellte Ware nicht den Angaben des Angebotes entspricht, darf er diese lt. Gesetz auch wieder innerh. einer bestimmten Frist zurück geben und sein Geld zurück verlangen. Wenn Sie in diesem Punkt skeptisch sind, dann schlage ich vor, selbst einmal im BGB nach zu blättern (Herr „Google“ kann da vielleicht auch helfen).
Wenn Sie generell auf einer fremden Internetseite etwas zum Verkauf anbieten - wie hier bei Amazon.de - so gehen Sie selbstredend auch Pflichten ein. In Ihrem Fall, haben Sie durch das Einstellen Ihres Angebotes die Vertragsbedingungen von Amazon.de (, die hier die Rolle des Vermittlers übernehmen) schlicht und einfach akzeptiert. Darauf wurden Sie auch 100%ig hingewiesen. Es stand Ihnen frei, das Angebot nach Ihren Angaben zu gestalten. Dass Sie einen falschen Artikelzustand genannt haben, ist nun mal Pech oder Unachtsamkeit und es war Ihre Pflicht, auf die Korrektheit der eigenen Angaben zu achten. Sorry, aber es ist so.
Es trifft auch wirklich nicht zu, dass Sie als privater Verkäufer nun um „Ihr Recht“ betrogen wurden. Es handelt sich hier lediglich um einen ganz normalen Vertrag, den Sie mit Amazon.de geschlossen haben. Ansonsten hätten Sie vielleicht lieber die Ware auf einem Trödelmarkt oder woanders anbieten müssen, wo Sie keine Bedingungen akzeptieren müssen, sondern allein Ihre dem Käufer diktieren. Das gehört nämlich u.a. zum Internetverkauf auch mit dazu, dass die Position des Käufers gestärkt wurde seitens des Gesetzgebers.
Aber vielleicht können Sie mir mal Ihre Auffassung von Deutschem Recht erläutern?
Ich hoffe, dass Sie mit dieser Erläuterung etwas mehr Klarheit bekommen haben und ich gebe Ihnen nochmals den Rat, sich zukünftig genauer die Bedingungen der Kauf- und Verkaufsverträge durchzulesen bevor Sie diesen zustimmen.
Gruß, TT