Amazon Privatverkauf - Vertragsrücktritt

Guten Abend,

Kurz zur Situation:

Ein Käufer verkauft auf dem Amazon Marktplatz ein Mobiltelefon. Er deklariert dieses als „neu“, weist aber in der genaueren Beschreibung darauf hin, dass das Gerät minimale optische Mängel aufweist und per Software unlocked ist, also ein vorheriger Simlock per „Jailbreak“ entfernt wurde. Zusätzlich wurde darauf hingewiesen, dass der Artikel ohne original Verpackung versendet wird.
Garantie und Rücknahme wurden, da es sich um einen Privatverkauf handelte, ausgeschlossen.

Nun meldete sich der Käufer kurze Zeit nach dem Verkauf und teilt mit, dass er ein neues Gerät ohne Beschädigungen und ohne „Softwaremanipulation“ haben wollte und das bereites gekaufte diese Kriterien nicht erfüllt. Er möchte vom Kaufvertrag zurücktreten.

Nun meine Frage(n):

1.Kann der Käufer einfach so von einem Kaufvertrag (Privatverkauf) zurücktreten?

2.Muss ein Gerät, das als neu deklariert ist mit ovp geliefert werden bzw. ohne Beschädigung sein?

3.Kann der Verkäufer eine Entschädigung verlangen?

Würde mich über Ihre fachkundigen Antworten sehr freuen!!

MfG

Guten Abend,

ich glaube, dass wenn du über Amazon.de Marketplace etwas verkauft hast, du dort auch die fachkundigste Hilfe zu deinem Anliegen finden wirst. Die geben schließlich die Vorgaben, etc. fürs Kaufen und Verkaufen vor. Lese am besten die allgemeinen Richtlinien für den Privat-Verkauf durch und stelle deine Fragen im Zweifelsfall direkt an amazon.de. So, wie ich die Erfahrung gemacht habe, bekommst du ganz zügig die Antworten, die du benötigst.

Viele Grüße, TT

1.Kann der Käufer einfach so von einem Kaufvertrag
(Privatverkauf) zurücktreten?

Siehe den gemachten Kaufvertrag und entsprechend http://de.wikipedia.org/wiki/Fernabsatzgesetz

2.Muss ein Gerät, das als neu deklariert ist mit ovp
geliefert werden bzw. ohne Beschädigung sein?

Nö…Neu kann ja auch defekt sein, oder nicht zusammengebaut… oder sontwas. Es sollte nur richtig beschrieben worden sein.

3.Kann der Verkäufer eine Entschädigung verlangen?

Insofern kein Mangel und keine Täuschung vorliegt, kann er das nicht.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort:
Aber das ist ja gerade das Problem, Amazon sagt: Du nimmst das zurück, egal ob du Recht hast oder nicht.

Aber es kann doch nicht sein, dass so ein Unternehmen da einfach seine eigenen Gesetzte macht?!

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort:
Kann ein Unternehmen denn geltendes Recht z.B. in seinen Richtlinien für die Nutzung Ihrer Dienste ändern?

Solange geltendes Recht nicht gebrochen wird, kann im Grunde im Vertrag drinstehen was will.

Erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort:

Kann ein Unternehmen denn geltendes Recht z.B. in seinen
Richtlinien für die Nutzung Ihrer Dienste ändern?

Sind die beschriebenen Merkmale auch so bei Amazon mitgeteilt worden, kann der Käufer sich nicht beschweren. Eine Manipulation des Simlocks und die Mitteilung ohne OVP schließen eigentlich die Bezeichnung Beuware aus.

Hallo, der Verkäufer hat zwar die Definition „neu“ verwandt, jedoch den Artikel in seiner Beschaffenheit ziemlich genau beschrieben, sodass sich der Käufer ein „Bild“ machen konnte.

§ 133 BGB
„Bei der Auslegung einer Willenserklärung ist der wirkliche Wille zu erforschen und nicht an dem buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften.“

Guten Morgen,

nun, wenn Amazon.de sagt, dass du die Ware zurück nehmen sollst und der Kaufpreis anschl. - natürlich ohne Schadenersatz - autom. zurück geleitet wird, ist die Sache doch eigentlich geklärt.

Bei der Einstellung deines Angebotes musst du ja auch die AGB von Amazon akzeptieren. Dort stehen die Verkaufsbedingungen ausführlich drin. U.a. meine ich dort auch gelesen zu haben, dass der Verkäufer dafür verantwortlich ist, dass die gemachten Aussagen richtig sind - wie es übrigens auch bei ebay der Fall ist. Leider hast du deinen Artikel als „neu“ bezeichnet, anstelle von „wie neu“ o.ä. Ist zwar nur eine „Kleinigkeit“, jedoch leider ist es auch ganz entscheidend.

Tut mir Leid, aber da kannst du nichts machen. Amazon bietet die Plattform für den Verkauf zu deren Bedingungen an und du kannst entweder akzeptieren, oder musst woanders dein Glück versuchen.

Viele Grüße, TT

1.Kann der Käufer einfach so von einem Kaufvertrag
(Privatverkauf) zurücktreten?

Ja, innerhalb von 14 tagen ohne Begründung, lt Fernabsatzgesetz.

2.Muss ein Gerät, das als neu deklariert ist mit ovp
geliefert werden bzw. ohne Beschädigung sein?

Nein, ohne OVP, auch Beschädigungen sind möglich, wenn darauf hingewiesen wurde.

3.Kann der Verkäufer eine Entschädigung verlangen?

Wofür???

Ole

Guten Morgen,
ich möchte nicht unhöflich sein, aber wie kommen Sie zu diese
Auffassung.
Ich glaube irgendwie nicht, dass Amazon geltendes deutsches Recht
außer Kraft setzen.

MfG

Wenn der Kaufvertrag, wie beschrieben, die Inhalte enthielt, dann hat der Käufer mit seiner Bestellung die Kaufvertragsbedingungen anerkannt und sich auch verpflichtet die Ware abzunehmen.

Ein Rücktritt seitens des Käufers ist dann nicht möglich.

Hallo nochmals.

Verzeihung, aber Sie haben mich um Rat gebeten - den habe ich ihnen gegeben und erläutert.

Deutsches Recht (im Kaufvertragssinne mit Privatleuten) bezieht sich auf grundlegende Gesetze des BGBs. Darüber hinaus steht es jedem Anbieter frei, eigene Verkaufs- oder Einkaufsbedingungen aufzustellen, die der Käufer entweder akzeptieren oder ablehnen kann. Dabei ist lediglich zu beachten, dass die Bedingungen für den Geschäftspartner zumutbar sind und nicht gegen ein Gesetz des BGBs widerspricht (und bei einem so renommierten Unternehmen wie Amazon sind die AGB ganz sicher auch auf Deutsches Recht angepasst). Es kommt immer zu einem Kaufvertrag, wenn beide Seiten sich mit dem Vertragsinhalt einverstanden erklären, was übrigens auch durch einen Klick auf ein Kästchen namens „Es gelten unsere AGB…“ geschieht. Wenn nun der Käufer feststellt, dass die bestellte Ware nicht den Angaben des Angebotes entspricht, darf er diese lt. Gesetz auch wieder innerh. einer bestimmten Frist zurück geben und sein Geld zurück verlangen. Wenn Sie in diesem Punkt skeptisch sind, dann schlage ich vor, selbst einmal im BGB nach zu blättern (Herr „Google“ kann da vielleicht auch helfen).

Wenn Sie generell auf einer fremden Internetseite etwas zum Verkauf anbieten - wie hier bei Amazon.de - so gehen Sie selbstredend auch Pflichten ein. In Ihrem Fall, haben Sie durch das Einstellen Ihres Angebotes die Vertragsbedingungen von Amazon.de (, die hier die Rolle des Vermittlers übernehmen) schlicht und einfach akzeptiert. Darauf wurden Sie auch 100%ig hingewiesen. Es stand Ihnen frei, das Angebot nach Ihren Angaben zu gestalten. Dass Sie einen falschen Artikelzustand genannt haben, ist nun mal Pech oder Unachtsamkeit und es war Ihre Pflicht, auf die Korrektheit der eigenen Angaben zu achten. Sorry, aber es ist so.

Es trifft auch wirklich nicht zu, dass Sie als privater Verkäufer nun um „Ihr Recht“ betrogen wurden. Es handelt sich hier lediglich um einen ganz normalen Vertrag, den Sie mit Amazon.de geschlossen haben. Ansonsten hätten Sie vielleicht lieber die Ware auf einem Trödelmarkt oder woanders anbieten müssen, wo Sie keine Bedingungen akzeptieren müssen, sondern allein Ihre dem Käufer diktieren. Das gehört nämlich u.a. zum Internetverkauf auch mit dazu, dass die Position des Käufers gestärkt wurde seitens des Gesetzgebers.

Aber vielleicht können Sie mir mal Ihre Auffassung von Deutschem Recht erläutern?

Ich hoffe, dass Sie mit dieser Erläuterung etwas mehr Klarheit bekommen haben und ich gebe Ihnen nochmals den Rat, sich zukünftig genauer die Bedingungen der Kauf- und Verkaufsverträge durchzulesen bevor Sie diesen zustimmen.

Gruß, TT

Hallo,
wurde das Gerät als Neugerät oder als Neuwertig verkauft. Wenn im Anzeigetext „Neugerät“ steht, ohne Karte usw. und mit Mängel, kann der Käufer davon ausgehen, dass die Teile fehlen bzw. das Gerät bei der Herstellerfirma „Macken“ bekommen hat. Wenn Sie also tatsächlich falsche Angaben gemacht haben, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und Sie sogar wegen „arglistiger Täuschung“ innerhalb eines Jahres anzeigen. Das klingt jetzt hart, aber so ist die Rechtslage. Also entweder einigen Sie sich, oder nehmen das Gerät gegen Kaufpreiserstattung zurück.
Der dritte Weg wäre, stur zu bleiben und abzuwarten, ob der Käufer tatsächlich etwas -gerichtliches- unternimmt. Das müssen Sie wissen.
MfG
PB

Hallo,

ich weiß nicht, ob es eine rechtliche Definition von „neu“ gibt, jedoch verstehe ich darunter, dass die Ware einwandfrei ist. Ansonsten wäre es B-Ware. Wenn im Text auf die optischen Mängel hingewiesen wird, dann ist es lediglich ein Begriffs-Streit, ob das Teil „neu“ genannt werden darf.
Ob der Jailbreak legal ist, weiß ich nicht. Sollte diese Art des Entfernens einen Verstoß gegen Urheberrechte o.ä. darstellen, handekt es sich um ein illegales Vorgehen und der Käufer kann natürlich ohne Schadenersatz vom Kauf zurücktreten.
Die OVP muss bei einem als neu deklarierten Artikel nicht zwangsläufig dabei sein. Allerdings muss die Garantie bestehen bleiben, die ja vom Hersteller gewährt wird. Diese Garantie wird mit dem Gerät weitergegeben. Kann dies aus irgendwelchen Gründen nicht erfolgen (wie z.B. Entfernung des SIM Locks), kann meines Erachtens auch hier vom Vertrag zurückgetreten werden.

Gruß,

twilight666

Hallo,
wenn auf die Fehler hingewiesen wurde, sind Sie nicht verpflichtet Schadenersatz zu leisten. Der Käufer muss sich sie Artikelbeschreibung schon genau durch lesen. Allerdings sind die AGB der Amazon Privatverkauf für Sie zu berücksichtigen. Bitte mal lesen, sollte man immer tun vor Inanspruchnahme der Anbieter.

Gruß
Hutsch

Hier kann ich leider nicht weiterhelfen.

Hallo (nochmals).
Sorry, bei mir wird angezeigt, dass ich dir noch nicht geantwortet hätte, was allerdings nicht ganz korrekt ist.
Zumindest habe ich dir unter dem Pseudonym „TT-fragt“ geantwortet.
Hoffe dir konnte geholfen werden. Alles Gute weiterhin!
Grüße, TT