Benötige ich eine Lizenz ?

Hallo guten Abend,
habe bei Amazon Originalartikel gewerblich verkauft und werde nun vom Anwalt des Herrstellers abgemahnt, da ich keine LIzenz dafür besitze.
Ist das rechtens,bzw wenn ich eine Lizenz dafür benötige warum kann ich mich dann " dranhängen " bei Amazon ??
Vielleicht hat jemand Erfahrungswerte o. ä .
Vorab vielen Dank

Hallo uke,
grundsätzlich kann jeder Hersteller entscheiden, wie und über wen seine Produkte angeboten werden. Einige Firmen vertreiben ihre Produkte nur über lizenzierte Händler. Das ist deren gutes Recht, weil sie so die Qualität ihrer Handelspartner und den Service kontrollieren - Dinge, von denen auch das Image der Herstellerfirma abhängt. Dagegen wirst du nichts machen können - solche Dinge sollte man immer im Vorfeld abklären.
Woher hattest du denn die Artikel, die du bei Amazon verkauft hast?
Mit deiner Frage ‚warum kann ich mich dann dranhängen bei Amazon?‘ kann ich leider nichts anfangen. Was meinst du mit ‚dranhängen‘?
Gruß
florestino

Tja Uke, das siehst Du wohl richtig: Wer bei Amazon was verkaufen will muss mit Amzon eine Vereinbarung schließen. Deshalb wirst Du einen solchen „Vertrag“ auch haben. Habe noch nicht gehört, dass das „Lizenz“ genannt wird.
Eine „Abmahnung“ bekommt man eigentlich dann, wenn man etwas getan hat, was einen anderen beeinträchtigt, wozu man kein Recht hat und dessen Fortsetzung der andere verhindern will. So dürfte die „Abmahnung“ mit dem „Angebot“ der Abgabe einer Unterlassungserklärung verbunden sein.
Sehr häufig liegen hinter solchen wie von Dir geschilderten Fällen wettbewerbsrechtliche Probleme, die dann mittels „Abmahnung“ verfolgt werden.
Bei dem Wort Lizenz kommt mir eigentlich nur in den Sinn, dass für das von Dir vertriebene Produkt z.B. eine Vertriebslizenz erfoderlich ist, weil z.B. der Hersteller seine Vertriebspartner vertraglich gebunden hat und kein „unkontrolliertes“ Verkaufen will. Das muss sich aber aus der „Abmahnung“ ergeben.
An Deiner Stelle würde ich in diese Richtung zunächst belastbare Informationen beschaffen und dann entscheiden, ob die Erklärung abzugeben ist (Achtung: Kosten für die Abmahnung, Strafe bei Wiederholung, genau lesen!) oder ob nicht doch besser alsbald ein Anwalt (möglichst ein Fachanwalt für -ich vermute- Wettbewerbsrecht) zu beauftragen ist, der den konkreten Sachverhalt beurteilt. Achtung: Fristen einhalten!!
Das macht wahrscheinlich schon deshalb Sinn, weil Du bei der Gelegenheit auch für Deine übrigen gewerblichen Aktivitäten Wissen sammelst und etwaige künftige Fehler vermeiden kannst.

Viel Erfolg, Grebnell.

Hey erst mal vielen Dank für die Antworten,
eine Vereinbarung gibt es da ich einen Shop betreibe.
Unterlassungserklärung habe ich ebenfalls erhalten. Nach anwaltlichem Antrag auf Fristverlängerung bekam ich Post vom Amtsgericht.
Die Lizens zum Vertrieb dieses Produktes wird verlangt.
Sollte es dann nicht " erlaubt " sein diesen Artikel dann bei Amazon zu verkaufen.
Salopp-ich kann auch Hello Kitty / Ed Hardy verkaufen wenn es Originalware ist ohne Lizenzvereinbarung des Herrstellers.
Grüsse Uke

Hei Uke,

es hängt davon ab, wie rechtswirksam die „Handelsbeschränkungen“ bzw. Vertriebslizenzen vom Hersteller etabliert sind.
Wenn das wasserdicht ist, darf man eben nicht einfach etwas verkaufen, an das man gekommen ist, ohne dass der Hersteller es ohne Vertriebsvereinbarung will.
Da ist ein E-Shop nichts anderes als ein Ladenlokal.

Der weitere Weg: Wenn die Unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgegeben worden ist, dann wird wohl der Hersteller bei Gerichte eben dies durchsetzen wollen. Oft folgen die Gerichte den Eilanträgen ohne Anhörung des Antraggegners (=Uke), die Auseinandersetzung erfolgt dann im „Hauptsacheverfahren“.
Jedenfalls bestätigt sich mein Eindruck, dass Du einen erfahrenen Fachanwalt benötigst, der vor allem prüft, ob die Vertriebsbeschränkung (= nur mit Vertriebslizenz) wirksam ist.

Gruß Grebnell

Hey
bei Amazon kann man seine Artikel verkaufen bei vorhandener EAN/Gtinnr. Bei gelisteten Artikel die ich verkaufen will kann ich mich dranhängen- Artikelbild/Beschreibung/Sonstiges übernehm ich und ändere nur einige Daten, wenn überhaupt
( Preis/Zustand )
Der Artikel hab ich bei einer privaten Büroauflösung günstig gekauft, zudem teilweise im Originalkarton.
Warum kann ich dieser Artikel, wenn vorhanden und identisch dem Original ist, bei Amazon verkaufen ohne vorhandene Lizenzvereinbarung.
Klar verdient Amazon ein paar € weniger und natürlich die Abmahnanwälte- aber sollte man diese Lizenzpflichtige Artikel nicht sperren ? ( Wunschdenken )
Bin vielleicht naiv aber ich kann doch auch mein BMW/Benz Sony u.s.w verkaufen ohne das ich eine Lizenz habe
Grüsse

Hey
und wo kann ich diese Handelsbeschränkungen erlesen/kundig machen.
Amazon AGB kann ich schon auswendig.
Wenn ich meinen BMW/Benz Sony in einer x-beliebigen Plattform anbiete benötige ich auch keine Lizenz.
Und ich glaub kaum das jeder Händler der Markenartikel/Lizenzware verkauft eine Lizenz vom Herrsteller besitzt.
Es sollte man nur deutlicher erkennbar machen ob eine Lizenz erforderlich ist ( z.B Amazon )- und wenn keine vorhanden es nicht möglich machen diesen zu verkaufen.
Aber da verdient ja Amazon und die Amahnanwälte ein paar € weniger. ( Wunschdenken )
Danke Grüsse

Hei,
das ist keine Frage von Amazon! Du kannst doch auch nicht den Vermieter Deines Ladenlokals fragen, ob Du ein bestimmtes Produkt verkaufen darfst.
Es ist ausschließlich die Frage, wie rechtssicher der Hersteller des Produktes, das Du verkauft hast, diesen Weg des Vertriebs ausgeschlossen hat.
Ob er überhaupt Vertriebslizenzen und an wen vergibt, muss er Dir mitteilen, sonst kannst Du Dich ja gar nicht rechtmässig verhalten.
Interessant ist ja, wie Du an die Ware gekommen bist, die angeblich niemand ohne Lizenz verkaufen darf - da muss Dir doch vorher schon jemand etwas verschwiegen haben…
Jedenfalls muss rechtlich geprüft werden, ob das Vertriebsverhalten der Herstellers rechtmässig ist.
Wenn ja, wird im Hauptsacheverfahren zu prüfen sein, ob und in wieweit Du das wissen konntest/musstest.

Gruß Grebnell

Bei einer Büroauflösung habe ich die Sachen erworben, teilweise originalverpackt.
Was zuviel war/nicht gebraucht wird wollte ich halt verkaufen.
Dummerweise hab ich mir nicht weiter Gedanken genacht.
Tja billig ist nicht immer gut :frowning:

Ich denke auch nicht, dass ein einzelnes Teil oder wenige Artikel das Problem gewesen sind, sondern die Tatsache, dass die in größerem Umfang gewerblich angeboten wurden.
florestino

Naja bei manche sind 10 Artikel viel- ich denk ist im Rahmen.
Das Hauptproblem liegt an der nicht vorhandenen Lizenz
lt. Anklage.

Ich denke auch nicht, dass ein einzelnes Teil oder wenige
Artikel das Problem gewesen sind, sondern die Tatsache, dass
die in größerem Umfang gewerblich angeboten wurden.
florestino

Hallo,
ist zwar nicht mein Fachgebiet, aber der Anwalt hat Ihnen sicherlich geschrieben, warum Sie eine Lizenz benötigen.
Dann muss eben geprüft werden, ob das so ist oder so sein kann, wie er meint.
Viele Grüße

Ja, Sie brauchen eine Lizenz dafür. Denn, in einer Zeit des vermehrten Daten-, Rechten- und Markenschutzes finde ich diese Massnahme als absolut berechtigt. Vergleiche: Wenn ich zum Herunterladen eines Songs vom Internet bezahlen muss, dann musste man es vielmehr zum Handeln und Vertrieb von Guetern. Also lautet meine Abntwort: Ja, Lizenz ist unentbehrlich.
MfG,
Mitko Jovanov

Ok, hilft Dir vermutlich nicht im Verfahren um Abmahnung und Unterlassungserklärung, aber wenn der Verkäufer nicht Endkunde des fraglichen Produktes war und gewusst hat, dass Du gewerblicher Aufkäufer (also nicht Endkunde) warst, dann hätte er Dich wohl auf die Vertriebsbeschränkung (also die eingeschränkte bzw. nicht erlaubte gewerbliche Weiterveräusserung)aufmerksam machen müssen. Versteckter/verschwiegener Mangel -> Irrtum/Anfechtung bzw. Schadensersatzprüfung.

Auch hier kommt es wieder weniger auf Rechtsfragen an als vielmehr darauf, wer hat was gewußt und vielleicht verschwiegen und wer kann das beweisen.

Mit diesem Wissen zum Rechtsanwalt, und zumindest die Folgekosten bleiben überschaubar.

Gruß Grebnell

Hallo uke,

rechtsverbindlich kann ich Dir dazu Nichts sagen. Ich kann mir aber vorstellen, dass ein Hersteller (z. B. aus Gründen einer qualitativen Beratung) seine Vertriebswege selbst bestimmen will und deshalb entsprechende Lizenzen vergibt (autorisierte Händler, z. B. Fa. Bang & Olufsen).

Grüße
beesener24

Hier kann ich dir leider nicht weiter helfen!
Pillwest

Hallo UKE,

es ist zu klären ob die von Ihnen bestehende Gewerbemeldung die Handelssparte abdeckt, weiterhin ist meiner Info nach ein Koopertionsvertrag für Wiederverkauf Zwischenhändler nötig. Haben Sie diese Vertragsunterlagen? (Empfehlung) Zusätzlich ist eine Rechtschutz (ab 250.-€ jährlich mgl) f Gewerbehandel immer von Vorteil. Verbleibe mfG

Nunja,das ist nicht mein „Fachgebiet“
Ich würde meinen,dass man sich ebi Amazon „dranhängen“ kann,da dort ja auch Privat verkauft werden kann. Wenn ich ein Profukt erworben habe,steht es mir nach EU recht frei,es weiter zu verkaufen. Aber das gild nur in „handelsüblichen“ Mengen.
Da Sie scheinbar mehr als die Haushaltsübliche Menge anbieten und der Rechteinhaber es lieber exclusiv mag, hat er das Recht (denke ich zumindest) dass eben dementsprechend einzuschränken.
Im Zweifel,je nachdem,was der Anwalt fordert,würde ich selbst bei einem Anwal Rat suchen bzw. die Verbraucherzentrale dazu befragen.
Sorry das ich nicht mehr helfen kann.

na ja, das lässt sich so einfach nicht beantworten.
M.E. ganz wichtig:
wie sieht die Abmahnung denn aus? Welche Konsequenzen werden angedroht? Ggf. ist es sinnvoll, selbst einen Anwalt aufzusuchen, um nicht durch Verstreichenlassen irgendwelcher Fristen in eine schlechtere Rechtsposition zu gelangen.

Was Amazon angeht, so steht bei deren Richtlinien für Verkäufer: „Als Mitglied sind Sie selbst dafür verantwortlich, herauszufinden, ob Ihr Artikel bei Marketplace verkauft werden darf und sicherzustellen, dass der Artikel weder ein Landes- oder Bundesgesetz noch internationales Recht verletzt“ - eindeutig oder?