Hallo zurück !
Zuerst mal ein paar Worte zum Verfahrensablauf (klingt alles kompliziert, ist es aber nicht…
- Mahnbescheid beantragen
- Vollstreckungsbescheid beantragen (erst dann hat man einen „Titel“, mit dem man das Geld gerichtlich einfordern kann)
- Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen
Also, die Gerichtskosten für den Erlass eines Mahnbescheides in der Höhe des geschuldeten Betrages betragen zur Zeit 23,-- € !
Diese Kosten müßten Sie vorerst selbst übernehmen… im Falle des Gerichtsentscheides zu Ihren Gunsten trägt der Schuldner die Kosten)
Das Gericht (Mahngericht, wichtig !!!), welches hier zuständig ist, ist Ihr Wohnort…
Also ist es wichtig, dass Sie am besten beim zuständigen Amtsgericht die Unterlagen, die Sie haben, im Original vorzeigen und Antrag auf Mahnbescheid stellen !
Im besten Falle passiert nichts, Sie erwirken somit nach einer 14-tägigen Widerspruchsfrist Anspruch auf einen Vollstreckungsbescheid ! (der Antragsgegner hat eine erneute 14-tägige Widerspruchsfrist…)
Damit können Sie dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung „einzutreiben“…
Dies macht aber nur Sinn, wenn Sie sich sicher sind, dass beim Schuldner auch was zu holen ist…
Wenn Sie sich dessen nicht sicher sind, macht es Sinn, sich zuerst ein „Vermögensverzeichnis“ einzuholen…
Dies kann beim Amtsgericht des Schuldners gegen Vorlage des ORIGINAL-Schuldtitels für ca. 15,-- € angefordert werden !
Und erst dann sollte der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden !
Wenn das alles im Moment zuviel sein sollte, ich beantworte Ihre Fragen gerne !
MfG Christian Seutter
PS: Sollte der Schuldner dem Vollstreckungsbescheid widersprechen, kommt es zu einem richtigen Verfahren vor Gericht mit Vorladung und allem, was dazu gehört… aber keine Sorge… Sie werden gewinnen !
http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren