Betrug ebay kleinanzeigen - Mahnverfahren

Hallo,

ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein Handy für 172 € gekauft. Nachdem ich das Geld überwiesen habe, hat sich der Verkäufer auch irgendwann nicht mehr gemeldet. Die Anzeige wegen Betrug, die ich gemacht habe wurde eingestellt (es gab auch noch mehrere wegen diesem Handy), auf Emails hat er nicht geantwortet.

Nun hatte ich ein Mahnschreiben an ihn versendet, mit der Forderung mir entweder das Handy oder das Geld zu schicken. Dann bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten (mit einer Frist, mir das Geld zu überweisen).

Der Verkäufer hat sich bis heute nicht mehr gemeldet.

Was kann ich nun tun? Ich habe vor, ein Mahnverfahren einzuleiten, weiß jedoch nicht welche Kosten da auf mich zukommen (bin Schülerin)…

Gibt es vielleicht noch eine Alternative mein Geld wieder zu bekommen?

Hallo,

  1. Antrag auf Mahnbescheid stellen,die Kosten hierfür musst du ersteinmal zahlen. Werden aber in der Forderung mit aufgenommen, somit musst du sie vorab bezahlen. ca 25.-

  2. Wenn er nicht wiederspricht kommt danach der Antrag auf Vollstreckungsbescheid, da kann er auch nochmal wiedersprechen.

  3. Mit dem Vollstreckungsbescheid würde ich einem Pfändungs und Überweisungsbeschluss beantragen um auf deren Konto eine Pfändung zu packen. (Die Kontodaten hast du ja durch die Überweisung)

Warum wurde die Sache eingestellt, mit welcher Begründung?

Guten Abend,

Sie können gegen die Einstellung des Verfahrens beschwerde bei der Staatsanwaltschaft einlegen.
Und um ehrlich zu sein, wundert mich dieses Vorgehen. Der Verkäufer muss schon verdammt gut erklärt haben, warum er 172 Euro von Ihnen bekommen hat. Zumal Sie bestimmt irgendwie „Handy“ im Verwendungszweck hinein geschrieben haben.
Haben Sie, bzw. Ihre Eltern eine Rechtsschutzversicherung? Dann würde ich sogar einen Rechtsanwalt einschalten.

Rücktritt vom Kaufvertrag schön und gut. Aber wenn er nicht zahlen will, dann wird er vom Gesetz relativ weit beschützt. Das nennt sich Gläubigerschutz. Wenn Sie ein gerichtliches Mahnverfahren anstreben, müssen Sie einigen Vorschuss leisten. Bei einem Streitwert von 172 Euro kommen Kosten vor Gericht in Höhe von 57,12 Euro auf Sie zu. (Berechnet unter http://www.muehlenbein.de/index.php?title=Gerichtlic…).
Die können Sie dann aber vom Schuldner zurückverlangen.
Wenn der Schuldner den gelben Umschlag im Briefkasten hat, kann er widerspruch einlegen. Und ich vermute, dass er das tun wird. Es kommt dann zu einer Hauptverhandlung. Dort können Sie dem Richter alles vorlegen. Die Emails, die Ebay-Anzeige (ich hoffe, Sie haben einen Ausdruck davon!!!) und natürlich den Kontoauszug bzw. Überweisungsbeleg. Dann muss er erklären was Sache ist. Gegebenenfalls kann der Richter das Strafverfahren wieder in Gang setzen lassen.
Erfolgsaussichten? Leider gering. Recht haben und bekommen sind leider zweierlei - erste wichtige Lektion im Jura-Studium.

Ich empfehle den Kontakt zur Staatsanwaltschaft herzustellen und genau nachfragen zu lassen, weshalb das Verfahren eingestellt wurde.

Würden Sie mich auf den laufenden halten?

Mit vielen Grüßen aus Darmstadt,

Benedikt

Hallo,
warum bekomme ich bald 10x ihre Anfrage???
Gruß
HBBHs

Keine Antwort

Hallö,
da haben Sie die schlechtesten Karten die man nur haben kann. Wenn eine Anzeige schon keinen Erfolg hat, wird auch das Mahnverfahren den Schuldner nicht bewegen zu zahlen. Tut mir leid aber selbst wenn Sie das geld gerichtlich einklagen und der Verkäufer nicht zahlt - z.B. durch privat Insolvenz - haben sie immer noch kein Geld.

Gruß
HBBHs

keine Antwort

Hallo zurück !

Zuerst mal ein paar Worte zum Verfahrensablauf (klingt alles kompliziert, ist es aber nicht… :smile:

  1. Mahnbescheid beantragen
  2. Vollstreckungsbescheid beantragen (erst dann hat man einen „Titel“, mit dem man das Geld gerichtlich einfordern kann)
  3. Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen

Also, die Gerichtskosten für den Erlass eines Mahnbescheides in der Höhe des geschuldeten Betrages betragen zur Zeit 23,-- € !

Diese Kosten müßten Sie vorerst selbst übernehmen… im Falle des Gerichtsentscheides zu Ihren Gunsten trägt der Schuldner die Kosten)

Das Gericht (Mahngericht, wichtig !!!), welches hier zuständig ist, ist Ihr Wohnort…

Also ist es wichtig, dass Sie am besten beim zuständigen Amtsgericht die Unterlagen, die Sie haben, im Original vorzeigen und Antrag auf Mahnbescheid stellen !

Im besten Falle passiert nichts, Sie erwirken somit nach einer 14-tägigen Widerspruchsfrist Anspruch auf einen Vollstreckungsbescheid ! (der Antragsgegner hat eine erneute 14-tägige Widerspruchsfrist…)

Damit können Sie dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen, die Forderung „einzutreiben“…

Dies macht aber nur Sinn, wenn Sie sich sicher sind, dass beim Schuldner auch was zu holen ist…

Wenn Sie sich dessen nicht sicher sind, macht es Sinn, sich zuerst ein „Vermögensverzeichnis“ einzuholen…

Dies kann beim Amtsgericht des Schuldners gegen Vorlage des ORIGINAL-Schuldtitels für ca. 15,-- € angefordert werden !

Und erst dann sollte der Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung beauftragt werden !

Wenn das alles im Moment zuviel sein sollte, ich beantworte Ihre Fragen gerne !

MfG Christian Seutter

PS: Sollte der Schuldner dem Vollstreckungsbescheid widersprechen, kommt es zu einem richtigen Verfahren vor Gericht mit Vorladung und allem, was dazu gehört… aber keine Sorge… Sie werden gewinnen !

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Hallo Jessie,

das hört sich wirklich nicht gut an.

Wenn Du die genauen Daten vom Verkäufer hast, würde ich auf alle Fälle bei der Polizei Anzeige wegen Betrug erstatten.

Evtl. kannst Du einen Mahnbescheid gegen den Verkäufer stellen. Die Gerichtskosten hierfür sind 23,-€ (bis 900,-€ Streitwert) aber auch hierzu sind natürlich die genauen Daten des Verkäufers erforderlich.

Ich wünsche Dir viel Erfolg
LG Marion

Hallo,

ich habe bei ebay Kleinanzeigen ein Handy für 172 € gekauft.
Nachdem ich das Geld überwiesen habe, hat sich der Verkäufer
auch irgendwann nicht mehr gemeldet. Die Anzeige wegen Betrug,
die ich gemacht habe wurde eingestellt (es gab auch noch
mehrere wegen diesem Handy), auf Emails hat er nicht
geantwortet.

Nun hatte ich ein Mahnschreiben an ihn versendet, mit der
Forderung mir entweder das Handy oder das Geld zu schicken.
Dann bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten (mit einer Frist,
mir das Geld zu überweisen).

Der Verkäufer hat sich bis heute nicht mehr gemeldet.

Was kann ich nun tun? Ich habe vor, ein Mahnverfahren
einzuleiten, weiß jedoch nicht welche Kosten da auf mich
zukommen (bin Schülerin)…
Hallo, mein
Gibt es vielleicht noch eine Alternative mein Geld wieder zu
bekommen?

Hallo,
mein Tip unabhängig vom Mahnverfahren eine Strafanzeige bei der Polizei.
je mehr du machst je mehr druck auf den Verkäufer gibt es.
Gruß Marco
www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

Mit der Begründung, dass er schon durch eine andere Angelegenheit eine hohe Strafe bekam und meine Anzeige nicht mehr „viel ändern“ wird.

Warum wurde die Sache eingestellt, mit welcher Begründung?

Hallo,

den Kontoauszug, die Emails… hab ich alles noch. Meine Angst ist nur, dass ich am Ende auf allen Kosten sitzen bleibe, bin Schülerin…
Das Verfahren wurde eingestellt, da er schon eine höhere Strafe in einer anderen Angelegenheit bekam und meine Anzeige wohl nichts mehr „verändert“. Dieses Handy hat er nocht mindestens 10 Mal „verkauft“. Eine Rechtsschutzversicherung haben wir nicht.
Ich halte Sie auf dem laufenden.

liebe Grüße

Ob bei ihm etwas zu holen ist, weiß ich nicht. Er hat mehrere Handys „verkauft“… Ich glaub es gab über 10 Anzeigen. Den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids habe ich schon ausgefüllt. Nur weiß ich nicht ob es sich lohnt, da ich nicht weiß, welche Kosten noch auf mich zukommen. Die 23€ wären kein Problem.

Welche Kosten können noch auf mich zukommen? Und gibt es noch eine Alternative zu dem Mahnverfahren, mein Geld wieder zu bekommen?

lg

Hallo zurück !

Zuerst mal ein paar Worte zum Verfahrensablauf (klingt alles
kompliziert, ist es aber nicht… :smile:

  1. Mahnbescheid beantragen
  2. Vollstreckungsbescheid beantragen (erst dann hat man einen
    „Titel“, mit dem man das Geld gerichtlich einfordern kann)
  3. Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen

Also, die Gerichtskosten für den Erlass eines Mahnbescheides
in der Höhe des geschuldeten Betrages betragen zur Zeit 23,–
€ !

Diese Kosten müßten Sie vorerst selbst übernehmen… im Falle
des Gerichtsentscheides zu Ihren Gunsten trägt der Schuldner
die Kosten)

Das Gericht (Mahngericht, wichtig !!!), welches hier zuständig
ist, ist Ihr Wohnort…

Also ist es wichtig, dass Sie am besten beim zuständigen
Amtsgericht die Unterlagen, die Sie haben, im Original
vorzeigen und Antrag auf Mahnbescheid stellen !

Im besten Falle passiert nichts, Sie erwirken somit nach einer
14-tägigen Widerspruchsfrist Anspruch auf einen
Vollstreckungsbescheid ! (der Antragsgegner hat eine erneute
14-tägige Widerspruchsfrist…)

Damit können Sie dann einen Gerichtsvollzieher beauftragen,
die Forderung „einzutreiben“…

Dies macht aber nur Sinn, wenn Sie sich sicher sind, dass beim
Schuldner auch was zu holen ist…

Wenn Sie sich dessen nicht sicher sind, macht es Sinn, sich
zuerst ein „Vermögensverzeichnis“ einzuholen…

Dies kann beim Amtsgericht des Schuldners gegen Vorlage des
ORIGINAL-Schuldtitels für ca. 15,-- € angefordert werden !

Und erst dann sollte der Gerichtsvollzieher mit der
Zwangsvollstreckung beauftragt werden !

Wenn das alles im Moment zuviel sein sollte, ich beantworte
Ihre Fragen gerne !

MfG Christian Seutter

PS: Sollte der Schuldner dem Vollstreckungsbescheid
widersprechen, kommt es zu einem richtigen Verfahren vor
Gericht mit Vorladung und allem, was dazu gehört… aber keine
Sorge… Sie werden gewinnen !

http://de.wikipedia.org/wiki/Mahnverfahren

Hallo,

du kannst natürlich auch eine einstweilige Verfügung erwirken mit dem Ziel der herausgabe des Handys.
Aber bei einstweiligen Verfügungen bist du auf jeden Fall auf einen Anwalt angewiesen.

Viele Grüße,

benedikt

Hallo,
Ebay Kleinanzeigen gibt extra an, das man kein Geld überweisen soll, sondern die persönliche Übergabe abwarten soll!
Sorry, außer über eine Anzeige gibt es da glaub ich keinen Weg. Ebay Kleinanzeigen ist für persönliche Übergabe gedacht und Eby wird in diesm Fall nicht einschreiten!