Darf die Arge mein ebay mitgliedername fordern?

DARF DIE ARGE MEIN EBAY MITGLIEDER NAME FORDERN ES GEHT HIER JA IMMER HIN AUCH UM MEINE PRIVATSFÄHRE

Erstmal ist das kein Grund alles groß zu schreiben (Alles groß schreiben wird als schreien gedeutet und ist Unhöflich)

ICH gehe mal stark davon aus das viele Zahlungsvorgänge seitens Ebay nachweislich auf ihren Kontoauszug sehr hohe Beträge verwiesen wo der Anschein aufkommen könnte Sie verdienen durch/ bei Ebay nicht schlecht und hintergehen das Amt. Da ist das Amt sehr wohl berechtigt nach zu Forschen ob Sie überhaupt Unterhaltsberechtigt sind. Findet das Amt nämlich heraus das Sie gute Geschäfte durch Ebay machen kann ihnen das ALG gekürzt oder gestrichen werden.

Wenn Sie nichts zu verbergen haben geben Sie dem Amt ihr Mitgliedsnamen. Wenn Sie was zu verbergen haben (viele gute Verkäufe mit Gewinne) sollten Sie sich schon mal auf einiges gefasst machen.

Aber mich würde doch interessieren wie das Amt überhaupt drauf kommt ihr Ebaynamen einzufordern?

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Hallo, ich weiß es nicht genau, aber ich glaube nicht, daß die Arge das darf. Der Schutz der allgemeinen Persönlichkeitsrechte ergibt sich glaube ich auch aus §12 BGB. Das geht die Arge Nichts an. Zur Sicherheit können Sie aber auch mal die Rechtspfleger in der Rechtsantragstelle des Amtsgerichtes danach fragen und dort auch einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt bekommen oder Sie mailen mal die Verbraucherberatung an. Die Arge wird immer dreister. Habe Sowas noch nie gehört und denke nicht, daß die das dürfen, wobei irgendwie ermitteln dürfen die schon mit deren zb Bedarfsermitlungsdienst, wenn auch der Verdacht auf Schwarzarbeit besteht usw. oder auf nicht angemeldetes Einkommen. Fragen Sie zur Sicherheit noch mal die Verbraucherberatungstelle. Alles Gute

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Hallo erstmal…

Ja, die ARGE darf fordern, dass du deinen Ebaynamen kund gibst.
Wenn dir deine Privatsphäre wichtiger ist als das Arbeitslosengeld II, musst du den Namen nicht nennen. Dann bekommst du jedoch auch keine Leistungen mehr.

Gruß

Hallo dillidalli,
ich bin mir da nicht sicher, kontoauszüge dürfen ja auch angefordert werden. wenn die arge diese auskunft haben will, wird wohl ein verdacht von einnahmen vorliegen oder jemand hat dich angeschwärzt. generell sind alle einkünfte der arge zu melden.allerdings ist der private verkauf über ebay genau wie verkäufe auf flohmärkten erlaubt.Gruss Peter

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WELCHE PRIVATSSHÄRE??? Es geht um Geldbewegung. Es geht um Deine möglichen EINKOMMEN. Wenn man Sozialgelder bezieht, ist man theoretisch bedürftig, da war ich auch und da wird man durchleuchtet. Der Staat zahlt ALG2 aus Steuergeldern, die ich und die arbeitende Bevölkerung leistet. Ich möchte auch gerne wissen ob meine Steuergelder bei Schmarotzern oder bei Arbeitssuchenden/Bedürftigen landet. Hast du was zu verheimlichen…AUF MEINE KOSTEN?? Wach auf, geh arbeiten und sei stolz auf dich statt mich, meine KollegInnen und den Staat mit ebay Verhökerung oder anderer Abzocke zu beleidigen. Echt Scheiße.
Deine Gedanken würde mich interssieren. Trau dich.
Gruß, Andi

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Auf ihre Kosten ? das ich nicht lache !! wahrscheinlich habe ich, schon 45Jahre für sie eingezahlt denn auch ihnen kann die Arbeitslosigkeit drohen, das geht dank der Politik ganz schnell.Ich kann mich an andere Zeiten errinern wenn man plötzlich keine Arbeit mehr hatte, brauchte man nur um die Ecke gehn und schon hatte man eine neue Arbeit.Aber heute ist es so, das die BRD das Geld lieber an andere Länder zahlt mit diesen Geldern hätte man eher mal sein eigendes Land retten sollen den auch die BRD steht vor der Pleite!!! und wer hilft uns? keiner!!und nur mal so am Rande ich habe Arbeitslosen Versicherung bezahlt also habe ich auch das Recht diese in anspruch zu nehmen wenn ich es auch nicht gerne mache.