Ebay bei Steuererklärung auf Kontoauszügen

Hallo,
schreibe dieses Jahr meine erste Steuererklärung, nun ist mir aufgefallen das z.B. auf dem Kontoauszug mit meinen Studiengebühren (hab noch nicht nachgeschaut)evtl. irgendeine ebay-einnahmen sein kann.

Verkaufe seit kurzem Blu-Ray´s bei ebay, die mein Partner und ich uns kaufen anschauen und wieder verkaufen, das ist an sich günstiger als sie sich auszuleihen und auf Zwang so schnell wie möglich zurückzubringen.

Was ist wenn plötzlich das Finanzamt alle Kontoauszüge sehen will und jegliche ebay-einnahmen von mir haben möchte. Ich mein da fallen auch Jeanshosen und diverse andere Teile drunter.

Muss ich jetzt damit rechnen wenn ich eine Erklärung schreibe ohne ebay anzugeben, obwohl Einnahmen zu sehen sind, das mir eine Steuerprüfung ins Haus steht?

hab keine genaue Ahnung davon.
Aber soweit ich weiß, darf man als privater ein paar
Teile bei Ebay verkaufen und zudem so lange man keinen Gewinn macht … fällt doch für die Steuer nichts an.
Und ansonsten … du kannst doch auf dem Kontoauszug auch Sachen schwärzen.

Hoffe jemand anderes kann dir umfangreicher antworten.
liebe grüße
marita

Hallo Desiree,

vielen Dank für deine Anfrage.

Leider kenne ich mich im Steuerrecht nicht aus. Ich nutze eine Software, wo ich meine Steuererklärung mache, gebe meine Daten ein und drucke das aus und reich das beim Finanzamt ein. Einkunftsbelege sind auch dabei, jedoch keine Kontoauszüge. (ich studiere nicht, sondern arbeite normal in einem Arbeitsverhältnis, meistens mache ich Pauschalen geltend, weil diese Beträge nicht sachlich geprüft werden.)

Wie das aber bei Studenten funktioniert, die auch arbeiten, ist mir nicht bekannt.

Aus meiner Erfahrung kann ich aber sagen: Solange du jetzt nicht mehrere 100 EUR im Monat Umsatz machst durch ebay, würde ich mir auch keine Gedanken machen (Ausnahme wäre Bafög). Da gibt es im Einkommensteuergesetz ein Jahresfreibetrag, der steuerrechtlich nicht angerechnet wird: Im Veranlagungszeitraum (VZ) 2010 beträgt er 8 004 Euro (§ 52 Abs. 41 Satz 1 EStG). Ich habe keine Ahnung, ob das auch für Studenten gilt.

Zudem schicken die nicht so schnell Leute zu dir nach Hause wegen ein paar EUR fehlendes Einkommen. Die gehen schon da hin, wo ein bisschen mehr zu holen sein könnte.

Ich hoffe, jemand anders kann dir da besser behilflich sein.

Bis denne
gitarrejoern

Hallo,
ist eher eine Frage für einen Steuerfachmann.
Aber aus eigener Erfahrung weis ich das , wenn du es nicht übertreibst, keine Probleme zu erwarten sind.
Vorrausgesetzt du handelst nicht gewerblich.
Gruß Frank

Hallo,

da kenne ich mich leider nicht gut aus.

Wichtig dürfte sein ob du privat oder gewerblich handelst.

Du hast hoffentlich alle Kaufbelege, Quittungen oder Kaufbestätiguns-E-Mails aufbewahrt und kannst im Zweifelsfall nachweisen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht bestand und du bei der Sache (Einkaufspreis minus Verkaufspreis) auch tatsächlich keine Gewinne erzielt hast. Auch Privatperson muss Rechnungen ja 2 Jahre lang aufbewahren, für Gewerbliche liegt die Aufbewahrungspflicht bei 10 Jahren.

Stephanie