Hallo,
schreibe dieses Jahr meine erste Steuererklärung, nun ist mir aufgefallen das z.B. auf dem Kontoauszug mit meinen Studiengebühren (hab noch nicht nachgeschaut)evtl. irgendeine ebay-einnahmen sein kann.
Verkaufe seit kurzem Blu-Ray´s bei ebay, die mein Partner und ich uns kaufen anschauen und wieder verkaufen, das ist an sich günstiger als sie sich auszuleihen und auf Zwang so schnell wie möglich zurückzubringen.
Was ist wenn plötzlich das Finanzamt alle Kontoauszüge sehen will und jegliche ebay-einnahmen von mir haben möchte. Ich mein da fallen auch Jeanshosen und diverse andere Teile drunter.
Muss ich jetzt damit rechnen wenn ich eine Erklärung schreibe ohne ebay anzugeben, obwohl Einnahmen zu sehen sind, das mir eine Steuerprüfung ins Haus steht?