Ebay: Päckchen nicht angekommen, wer zahlt?

Guten Morgen,

ich komme z. Zt. kaum ins Internet und bitte deswegen gleich schon mal um Entschuldigung, daß ich mangels Zeit mich nicht durch die Ebay Regeln kämpfe.

Ganz kurze Frage: ich habe vor einiger Zeit 3 Bücher ersteigert, die dann als ganz normales Päckchen (leider) an mich geschickt wurden. Angekommen ist nichts. Wer haftet denn dafür?

Hab ich nun einfach Pech gehabt und der Betrag ist weg (knapp 20 Euro)? Oder müßte mir die Verkäuferin den Betrag zurücküberweisen und sie hat dementsprechend Pech gehabt?

Sorry, ich hab keinerlei Ahnung. Verkäufer wirkt sehr vertrauenserweckend. Hab vor Ewigkeiten schon mal etwas gekauft dort und zudem hab ich gleich nach Wegschicken des Päckchens eine gute Bewertung bekommen.

Viele Grüße,
Christiane

Hallo Christiane,

war der Verkäufer gewerblich oder ein Privatmensch?
Einfach gesagt:
Ein gewerblicher Verkäufer muss dir (als Privatmensch) i.d.R. für den Versand haften, ein Privatmensch nur wenn du einen versicherten Versand bezahlt hast.
Was stand denn in der Auktionsbeschreibung / den Versandbedingungen drin?

Grüße von
Tinchen

Hallo,

Wer haftet denn
dafür?

ist der Verkäufer privat oder gewerblich? Der gewerbliche Verkäufer haftet auf jeden Fall für den Versand.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/kaeufer_5.html
5. Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?
a. Kauf von einem privaten Verkäufer
Nach der allgemeinen Regelung des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) trägt grundsätzlich der Käufer das Risiko des Verlusts und der Beschädigung der Ware auf dem Transportweg (§ 447 Abs.1 BGB).

Stephanie

Hallo nochmal,

und ganz herzlichen Dank Euch beiden!

Mist, dann hab ich wohl Pech gehabt. Verkäuferin ist eine Privatperson. :frowning:(

Ursprünglich waren es 3 Auktionen, also 3 verschiedene Bücher bei denen Bücher-/Warensendung dabei stand, zwischen 1,50 und 1,60. Hatte dann nach Versandrabatt gefragt und dann hieß es, es bleibt bei dem Preis (4,70), denn die 3 Bücher würden über 1kg wiegen.

Ich selbt ging dann von ner versicherten Hermessendung aus, allerdings ohne nochmal nachzuhaken. Jetzt ärger ich mich natürlich.

Bei der Post war ich auch eben und die sagen, nur der Absender könne einen Nachforschungsantrag stellen.

Tja, blöd gelaufen… Scheint ne schlecht Woche für mich zu sein. Hab gerade ne Tüte mit Büchern (30 Euro) im Zug liegenlassen. (Es kann nur besser werden…:wink:))

Liebe Grüße,
Christiane

Hi

Bei der Post war ich auch eben und die sagen, nur der Absender
könne einen Nachforschungsantrag stellen.

und, warum tut er es nicht?

Li

Hallo Christiane,

auch du als Empfänger kannst einen Nachforschungsantrag stellen, wenn du weißt wo die Sendung aufgegeben wurde. Lass dir von den Postmenschen nichts anderes erzählen. Aber einfacher ist es natürlich, wenn der Absender einen stellt, denn der (oder die) weiß ja normalerweise genau, wo er die Sendung aufgegeben hat, wie sie aussah, etc.pp.
Vielleicht tauchen die Bücher ja wieder auf.

LG,
Sasy

Hallo,

auch du als Empfänger kannst einen Nachforschungsantrag
stellen, wenn du weißt wo die Sendung aufgegeben wurde. Lass
dir von den Postmenschen nichts anderes erzählen.

mangels bestehendem Vertragsverhältnis zwischen Empfänger und der Post, ist die Post zu überhaupt nichts verpflichtet.

Gruß

S.J.

Hi,

ich bin ja guter Hoffnung, daß er bzw. sie das tut. Nur da ich nicht wußte, daß das angeblich nur der Absender machen kann unterstell ich diesem mal, daß er es auch nicht wußte. Gleich nachdem ich hier eure Antworten erhalten habe, hab ich der Verkäuferin ne Mail geschickt und genau um diesen Nachforschungsantrag gebeten. Na, mal sehen…

Es waren nicht unbedingt Bücher, die jetzt 95% der Menschheit interessieren.:wink:

Aber mich ärgert’s gewaltig.

Viele Grüße,
Christiane

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Hallo,

Mist, dann hab ich wohl Pech gehabt. Verkäuferin ist eine
Privatperson. :frowning:(

die bisherigen Antworten haben einen Punkt unberücksichtigt gelassen: Auch wenn der Käufer das Versandrisiko trägt, so muss der Verkäufer nachweisen, die Sendung überhaupt an den Transportunternehmer übergeben zu haben, denn erst dann geht die Gefahr auf den Käufer über. Das ergibt sich aus § 447 BGB, Gefahrübergang beim Versendungskauf:

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.

Und da man bei einem Päckchen von der Post keinen Einlieferungsbeleg bekommt, wird es schon schwierig mit dem Beweisen.

Grüße

S.J.

2 Like

Hi Steve,

die bisherigen Antworten haben einen Punkt unberücksichtigt
gelassen: Auch wenn der Käufer das Versandrisiko trägt, so
muss der Verkäufer nachweisen, die Sendung überhaupt an den
Transportunternehmer übergeben zu haben, denn erst dann geht
die Gefahr auf den Käufer über. Das ergibt sich aus § 447 BGB,
Gefahrübergang beim Versendungskauf:

(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers
die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem
Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald
der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder
der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder
Anstalt ausgeliefert hat.

Und da man bei einem Päckchen von der Post keinen
Einlieferungsbeleg bekommt, wird es schon schwierig mit dem
Beweisen.

Hmm, gut, danke für die Ausführungen.

Und wie wird das nun im tatsächlichen Falle eines verschwundenen Päckchens gehandhabt?

Ich denke mal nicht, daß ich mir wegen 20 Euro nen Anwalt nehme. Bin auch nicht der Typ für so etwas. Da hätt ich schon ganz andere Leute verklagen müssen…:wink:))

Und meine Menschenkenntnis (oder soll ich sagen mein Bauchgefühl) sagt mir, daß die Verkäuferin o. K. ist.

Was würdet ihr machen??? Hälfte, Hälfte? Also sie bitten, mir knapp 10 Euro zurück zu überweisen?

Ach Mensch, als ob ich momentan keine anderen Sorgen hätte.:frowning:

Danke für die Antworten, hätte nicht gedacht daß der „Fall“ gar nicht so eindeutig ist.

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo,

Ich denke mal nicht, daß ich mir wegen 20 Euro nen Anwalt
nehme. Bin auch nicht der Typ für so etwas. Da hätt ich schon
ganz andere Leute verklagen müssen…:wink:))

diese Entscheidung kann dir keiner abnehmen. Viellicht ist das Päckchen als „unzustellbar“ retour gegangen? Oder vom Förderband gefallen? Das kann alles dauern. Häufig tauchen vermisste sendungen irgendwann wieder auf. Manchmal ist es einfach Pech.

Gruß

S.J.

Hi

Päckchen sollten schon ankommen…

Wer sich auf Warensendungen einlässt muss eigentlich fast zwingend damit rechnen das lange Laufzeiten und Verluste vorkommen.

Hast du schon überall nachgeschaut? ich hatte vor 4 Wochen mal nen Vertretungsfahrer der die Pächen einfach ins Treppenhaus gelegt hat. Zum Glück hat meine Nachbarin 3 sichergestellt gehabt, 1 aber blieb verschwunden…

Li

Hallo,

Gleich
nachdem ich hier eure Antworten erhalten habe, hab ich der
Verkäuferin ne Mail geschickt und genau um diesen
Nachforschungsantrag gebeten. Na, mal sehen…

Ich habe soweit bei ca. 20 verschwundenen Büchersendungen Nachforschungsanträge bei der Post gestellt und hatte soweit noch nie Erfolg. Natürlich kann man letztlich nicht sagen, wo was weggekommen ist, hat der Absender sich bei der Adresse geirrt und die Sendung an jemand anders geschickt? Hat die Post die Sendung verloren? Wurde die Sendung dem Empfänger aus dem Briefkasten geklaut?

Der einzige Sucherfolg war eigene Suche der Empfänger nach verlorenen Abholscheinen, die sind tatsächlich manchmal noch unvermutet aufgetaucht oder wenn nicht kam die Sendung nach 3-4 Wochen als nicht abgeholt zum Absender zurück.

Wie lange habt ihr eigentlich gewartet? Ausnahmsweise können Büchersendungen bis zu 14 Tage brauchen.

Stephanie

1 Like

Hi

Wie lange habt ihr eigentlich gewartet? Ausnahmsweise können
Büchersendungen bis zu 14 Tage brauchen.

es soll AFAIK da mehrere Bücher statt Warensendung als Päckchen Versandt worden sein.

Li

Hallo Stephanie,

Natürlich kann man letztlich nicht sagen, wo
was weggekommen ist, hat der Absender sich bei der Adresse
geirrt und die Sendung an jemand anders geschickt?

Nö. (So viel ich weiß)

Wurde die Sendung dem Empfänger aus
dem Briefkasten geklaut?

Hmm, die drei Bücher hätte man wohl nicht in den Briefkasten stecken können. Jetzt ist die Frage was der Postbote damit gemacht haben könnte. Selbst wenn er sie auf die Treppe gelegt hat (darf er das?), dann würd ich fast meine Hand dafür ins Feuer legen, daß kein Mensch hier in dem Haus sich für meine Bücher interessiert.:wink:))

Der einzige Sucherfolg war eigene Suche der Empfänger nach
verlorenen Abholscheinen, die sind tatsächlich manchmal noch
unvermutet aufgetaucht oder wenn nicht kam die Sendung nach
3-4 Wochen als nicht abgeholt zum Absender zurück.

Abholschein gab’s eben auch keinen. Zumindest nicht in meinem Briefkasten.:frowning:

Wie lange habt ihr eigentlich gewartet? Ausnahmsweise können
Büchersendungen bis zu 14 Tage brauchen.

Tja, ich hoffe mal auf die Superausnahme… Jetzt sind’s schon gute 2 Wochen.

Liebe Grüße,
Christiane

Hallo,

Jetzt ist die Frage was der Postbote damit
gemacht haben könnte.

Wenn man den Postboten kennt und mal antrifft, könnte man ja fragen. Falls der Postbote ein super Gedächnis hat, weiß er das vielleicht sogar noch.

Abholschein gab’s eben auch keinen. Zumindest nicht in meinem
Briefkasten.:frowning:

Wenn die Post nicht gar zu weit weg ist, kann man da noch mal fragen, ob evtl. eine Sendung für einen da liegt (Lagerfrist so etwa 10 Tage? oder 7 Werktage??).

Falls nicht wäre zumindest der verschwundene Abholschein ausgeschlossen.

Stephanie

Hallo

hat der Absender sich bei der Adresse geirrt und die Sendung an jemand anders geschickt?

Nö. (So viel ich weiß)

Könnte denn der Adressen-Aufkleber abgefallen sein?

Hmm, die drei Bücher hätte man wohl nicht in den Briefkasten stecken können. Jetzt ist die Frage was der Postbote damit gemacht haben könnte. Selbst wenn er sie auf die Treppe gelegt hat (darf er das?),

Das kann ich sagen, dass er das nicht darf, dass das aber viele Postboten trotzdem machen, aber meistens in Absprache mit den Leuten im Haus.

Wie sind denn die anderen Bücher angekommen? Lagen sie im Briefkasten, wurden sie persönlich abgegeben, oder gab es einen Benachrichtigungsschein?

Ansonsten weiß ich, dass bei der Post jetzt sehr viele ungelernte 400-€-Kräfte beschäftigt sind. Da passieren schon einige Fehler.

Der Nachforschungsantrag hilft eher intern bei der Beurteilung der Mitarbeiter, aber da auch nicht unbedingt. Wenn eine Sendung verloren geht, ist meistens nicht eindeutig festzustellen, wer sie verloren hat. Sie geht ja auf dem Weg zum Adressaten durch viele Hände.

Viele Grüße
Simsy

Päckchen ist aufgetaucht, Sch… Post!

Guten Morgen,

und nochmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten!

Es scheint doch nicht so schnell etwas verloren zu gehen.:wink: Das Päckchen wurde wohl 7 Tage an meinem Wohnort gelagert und dann an den Absender zurückgeschickt. Ich kann jetzt nur annehmen, daß der Postbote vergessen hat den Abholschein einzuwerfen.

Ärgerlich, da ich ja nun extra schon bei der Post war und man mir ja dort sagte, daß ich selbst gar nichts machen könne und nur der Absender den Nachforschungsauftrag stellen könnte.

Schön ist, daß ich mich in der Ebayverkäuferin nicht getäuscht hatte. Im Gegenteil, das Päckchen ist nun nochmal unterwegs zu mir auf ihre Kosten und ich überleg wie ich mich revanchieren kann.

Eigentlich sollte die Post ja nun die vermeidbaren Portokosten tragen - aber wie so oft kann man ja den „Fehler“ nicht beweisen.

Gruß,

Christiane

Hatte ähnlichen Fall, der aber bischen komplizierter ist:

Versand ging an DHL-Packstation.
Verkäufer vergaß die eineindeutige Ident-Nummer auf das Paket zu schreiben.
DHL-Bote mutmaßte aufgrund des Namens, daß das Paket an einen

Herrn Franz Berger (Beispiel) gehen soll, der in der Nähe wohnt

da F.Berger als Empfänger darauf stand. Leider heiße ich

Herr Friedrich Berger (Beispiel).

Nach Anruf bei Support von DHL teilte man mir mit, daß versucht werden würde, Herrn Franz Berger zu bewegen,das Paket heraus zu geben.
Dieser tat es aber nicht (Inhalt: gebrauchter Laptop)und ich hatte nur die Möglichkeit, mein bezahltes Geld unter Abzug von 25,- EUR über die Unstimmigkeiten-Funktion von ebay zurück zu fordern.

Gruß Samu

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