Ebay/Paypal Steuern?

Mein Ferund und ich sind beide Studenten. Jeder von uns hat ein Gewerbe als Barkeeper angemeldet. Das Jahreseinkommen aus dieser selbständigen Tätigkeit beläuft sich etwa auf 7800 € jährlich bei jedem von uns. Fallen da irgendwelche Steuern an?

Bis vor Kurzem haben wir ein Online- Spiel gespielt und innerhalb von 3 Monaten Spielwährung und Accounts über ebay und an Bekannte über Paypal verkauft. Insgesamt sind etwa 2000 € rausgekommen. Da ich kein Paypal Konto hatte, sind die gemeinsamen 1600 € auf das Konto meines Freundes und 400 € auf mein Konto geflossen. Müssen wir das in der Steuererklärung angeben und werden da Steuern anfallen?

Über eine Antwort wäre ich im Voraus schon sehr dankbar.

Hallo Nessa1986,

Ihr müsste auf Fall die Grenze für die Einkommessteuerfreiheit beachten, diese liegt pro Nase bei ca. 8.000 für 2012.
Falls Eure Eltern für Euch noch Kindergeld beziehen, so kann das auch noch ein Thema sein, dass zu beachten ist.

Gruss
Gerd

Zählt denn dieses Einkommen aus dem Spiel auch dazu und muss man das dann in der Steuerklärung angeben und als welches Einkommen wird das bezeichnet?

Hallo Nessa1986,

es zählt das gesamte Einkommen was man innerhalb eines Jahres hat.
Bei der Frage wo das genau zu erfassen ist, da frage ich immer gerne meinen Steuerberater :wink:, sorry aber da muss ich leider passen.

Gruss
Gerd

Zählt denn dieses Einkommen aus dem Spiel auch dazu und muss
man das dann in der Steuerklärung angeben und als welches
Einkommen wird das bezeichnet?

Hallo,
nach meinem Kenntnisstand dürfen pro Person und Monat max. 365 € Gewinn gemacht werden (natürlich werden sonst. Nebeneinnahmen auch berücksichtigt), ohne dass Einkommensteuer anfällt. Drüber kommt EKSt und auch Krankenversicherung. Sofern ihr nicht umsatzsteuerbefreit seid, ist generell Umsatzsteuer fällig. Verstehe das nicht, denn normalerweise müsst ihr da doch entsprechende Aufstellungen beim Finanzamt abgeben.

Was Spieleinnahmen angeht, kenne ich mich leider gar nicht aus.

vg

Hallo,
der Grundfreibetrag für 2011 beträgt 8004 Euro. Alles was darüber hinaus ist, unterliegt der EKST.

Mein Ferund und ich sind beide Studenten. Jedervon uns hat
ein Gewerbe als Barkeeper angemeldet. Das Jahreseinkommen aus
dieser selbständigen Tätigkeit beläuft sich etwa auf 7800 €
jährlich bei jedem von uns. Fallen da irgendwelche Steuern an?

Bis vor Kurzem haben wir ein Online- Spiel gespielt und
innerhalb von 3 Monaten Spielwährung und Accounts über ebay
und an Bekannte über Paypal verkauft. Insgesamt sind etwa 2000
€ rausgekommen. Da ich kein Paypal Konto hatte, sind die
gemeinsamen 1600 € auf das Konto meines Freundes und 400 € auf
mein Konto geflossen. Müssen wir das in der Steuererklärung
angeben und werden da Steuern anfallen?

Über eine Antwort wäre ich im Voraus schon sehr dankbar.

Hi Nessa,

bei 7800 Euro brutto im Jahr fallen keine Steuern an.
Die 2000 Euro aus dem Onlinespiel sind sicher nicht netto,oder ?
Ihr habt bestimmt die Spielwährung und Accounts auch erst selbst kaufen müssen und habt sie dann weiter verkauft? Oder sehe ich das falsch ?
Dann hättet Ihr ja keine 2000 Euro „verdient“ sondern nur die Differenz zwischen Eurem Einkauf und dem Verkauf.
Auch dann wird steuerlich nix passieren. Ihr habt in 2012 ein steuerfreies Einkommen von je 8004 Euro. Das heisst, Ihr könnt darüber liegen. Wenn dann nach Abzug von Sonderausgaben,Werbungskosten etc. nur noch die besagten 8004 Euro als zu versteuerndes Einkommen übrig bleiben, zahlt Ihr keine Steuern.

Viele Grüße
Reinhard

Hallo,
bin leider kein Steuerberater und darf auch deshalb auf die Frage keine Auskunft geben.
Ich muß aber als Selbstständiger alle Einkünte angeben und das Finanzamt errechnet dann die fälligen Steuern
Gruß

Sorry aber Steuern und Steuererklärungen sind absolut nicht mein Gebiet.
liebe Grüße marita

Also das Spiel hatten wir mal vor paar Jahren für etwa 50 € jeweils gekauft, ansonsten wurde alles selber erspielt. Der ganze Aufwand und die Zeit, die investeiert wurde, hat halt zu einem gewissen Spielstand und einer Menge an Spielwährung geführt, sodass diese dann insgesamt bei ebay für 1000 € pro Nase ergeben haben.

Hallo Nessa1986,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Bedauerlicherweise kenne ich mich im Steuerrecht nicht so gut aus. Gerade wenn ein Gewerbe im Spiel ist, rate ich zu einem Steuerberater, der sich stets mit seinem Wissen aktuell hält und auch solche Steuererklärungen erstellen kann.

Sorry, dass ich hier nicht helfen kann.

Bis denne
gitarrejoern

ich würde lieber einen Steuerberater konsultieren, dazu kann ich keine Auskünfte geben

Hi Nessa!

Übertrieben viel hat die Problematik selbst ja nicht mit ebay oder paypal zu tun…deshalb muss ich leider sagen, dass ich nicht helfen kann.

Sofern keiner helfen konnte, sucht lieber nur mit „Steuern“.

Schönen Gruß
Bernd

Hallo Nessa,

ja, Ihr müsst auch die Einnahmen aus dem Verkauf des Accounts in der Steuererklärung angeben.
2012 liegt der steuerliche Freibetrag bei 8.004 - wenn Ihr mehr als das verdient habt, müsst Ihr das darüber hinausgehende Einkommen versteuern. Ihr könnt natürlich die dabei entstandenen Kosten (anteilig PC, anteilig Internet-Anschluss, Paypal-Gebühren, …) abziehen.

Mich würde mal interessieren, wie ihr das mit dem Online-Spiel gemacht habt. Bin 41 und habe seit bestimmt 10 Jahren (quasi) nicht mehr am PC gezockt. Außerdem sitze als Programmierer schon weiß Gott genug beruflich am PC, habe also nicht vor, zu Euch in Konkurrenz zu treten. Aber ich finde es interessant, wie man überall Geld verdienen kann.
Schreib doch mal, was ihr gezockt habt und wie ihr so schnell so wertvolle Accounts erzeugen konntet.

Schöne Grüße aus Nürnberg!
Roland

Das Problem bei solchen Verkäufen ist die Regelmäßigkeit:

http://www.handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/a…

http://www.medi-ip.de/bfh-regelmaessige-verkaeufe-ue…

Zitat:
Handel mit Neuware indiziert Gewerblichkeit

Bedenken Sie, dass ein beständiger Handel mit neuer Ware auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweist.
1 Bedenken Sie auch, dass eine beim Privatverkauf zutage getretene Spezialisierung auf gleichartige Gegenstände oder Waren ebenfalls auf eine gewerbliche Tätigkeit hinweist.
2 Allein der Umstand, dass Sie mit dem Privatverkauf einen Gewinn erzielen möchten, begründet noch nicht Ihre gewerbliche Absicht. Allerdings ergibt diese sich regelmäßig dann, wenn Sie eine Vielzahl von Auktionen einstellen. Wo diese Grenze liegt oder wann sie beginnt, lässt sich nur im Einzelfall unter Einbeziehung der vorgenannten Kriterien insgesamt bestimmen.

Zitatende

Ich würde als Nichtfachmann in Steuerfragen davon ausgehen, das Steuern anfallen würden - wenn man es angibt.

Hallo!

Dazu kann ich leider keine Antwort geben, sorry…

Gruß

Es ist erstmal zu wissen ist das Gewerbe als Kleingewerbe angemeldet? Sind Ausgaben zu verzeichnen?
Ist eine Einnahmen/Ausgaben-Aufstellung vorhanden?
Ist das Thema schon mal mit einem Steuerberater durchgesprochen worden? Vorher kann keine konkrete Antwort gegeben werden

Hallo wer über 8000 Euro verdient ist steuerpflichtig, in Eurem Fall wären es für den Freund 9400 Euro minus Pauschalfreibetrag, 1000 also 400 zu versteuern, wenn aber über die 1000 Pauschale hinaus gegehende Kosten anzurechnen sind kann es sein dass keine Steuer anfällt. Auf jeden Fall würde ich eine Steuererklärung machen.
Bei der Krankenversicherung muss man dann die Steuererklärung vorzeigen hier spielen die Einnahmen aus Ebay keine Rolle weil einmal, sollte jedoch immer wieder verkauft werden muss für diesen Betrag auch Krankenversicherung bezahlt werden.