Ebay: Was wenn die Post das Paket verliert?

Guten Tag,

ich habe folgendes Problem mit einem Ebay-Kauf.
Ich habe vor ca. drei Wochen etwas im Wert von ca. 750€ bei Ebay ersteigert und sofort bezahlt. Leider hat der Verkäufer kein PayPal angeboten so dass ich nur per Überweisung zahlen konnte. Der Verkäufer hat mir das Eintreffen des Geldes bestätigt und angeblich am 10.09 das Paket versendet.
Bei mir kam aber nie etwas an. Auf Nachfrage beim Verkäufer habe ich auch eine Sendungsnummer von DHL erhalten. Nachfragen bei DHL über Webiste und Hotline haben aber ergeben dass unter dieser Sendungsnummer „keine Daten“ zu finden sind. Also kein Paket mit der Sendungsnummer jemals im System von DHL war. Die Sendungsnummer läßt aber erkennen, dass das Paket in einer Filiale aufgegeben wurde oder zumindest dort ein Paketschein mitgenommen wurde.
(Ich glaube der Verkäufer sogar dass er das Paket aufgegeben hat, vielleicht über eine Paketbox?)

Der Verkäufer wird am Montag ein Nachforschungsantrag stellen.

Meine Frage lautet nun, was passiert wenn die Post das Paket verlegt hat? Wer muss dann zahlen? In der Auktion bei Ebay war unter Versandbedingung „DHL Paket“ angegeben. Soweit ich weiß ist ein solches Paket aber nur bis 500€ versichert! Wie gehe ich am besten vor und wie lange dauert ein Nachforschungsantrag bei der Post? (der meiner Meinung nach wohl zu keinem Ergebnis führen wird).

Viele Grüße und ein schönes Wochenende
KaSchmi

Hallo,
es wäre noch interessant zu wissen, ob der Verkäufer privat oder gewerblich verkauft hat.

Grüße, Ingo

Hallo,

es handelte sich um einen Privatverkauf. Welche Konsequenzen bzw. Unterschiede macht das denn für mich? Habe ich daher weniger Ansprüche?

Grüße
KaSchmi

hallo!

Der Verkäufer hat seinen ANteil der Vereinbarung (Ware versichert abgeschickt) eingehlaten und dafür eine Bezahlung (Überweisung) erhalten. Bei gewrblichen Verkäufern hättest du vllt. noch eine Chance (Rücktritt vom Kauf oder so), aber bei Verkauf von Privat kannst du leider nichts anderes mehr machen.

Die Differenz zwischen Erstattung von der Versicherung (500Euro) und Kaufpreis (750Euro) wird leider auf deine Kosten gehen.

So ist Ebay manchmal. Mit Paypal hättest du die vollen 750 Euro versichert gehabt.

Es hätte sich auch gelohnt mal andere Dienstleister abzufragen, ob sie nicht eine höhere Versicherungssumme als 500Euro anbieten.

Echt dumm gelaufen

Gruss

Hallo,

das gefällt mir aber garnicht!

Aber ändert es die Situation nicht, dass der Verkäufer das Paket scheinbar in eine Paketbox geworfen hat? Ich meine damit folgendes:
Er hat sich wohl Paketscheine bei der Post geholt, auf Vorrat. Wenn er ein Paket versenden wollte hat er wohl den Schein ausgefüllt, auf das Paketgeklebt und es dann in eine Paketbox (nicht Pakstation) geworfen. Er hat also keinerlei Belege von der Post die beweisen dass das Paket auch tatsächlich aufgegeben wurde!
Ansonsten wäre das Paket auch sofort im System der Post, denn es wird sowohl in der Pakstation als auch am Thresen sofort gescannt!
Würde das was ändern?

Hallo!

Wie genau funktioniert denn das? Ein Paket mit 500Euro versichern und dann gar kein Paket aufgeben? Mit dieser Methode würde ich auch gern etwas Geld verdienen^^

Entweder er hat einen Beleg, dass er ein Paket aufgegeben hat, versichert bis 500Euro. Oder er hat diesen Beleg nicht.

Oder sagt der Verkäufer (der gar kein Paket aufgegeben hat, keinen Beleg hat…), er hätte die 500 Euro Versicherung von der Post wiederbekommen…und steckt sich so 250 Euro Gewinn ein?
Das geht natürlich nicht. Du hast schon ein Recht darauf den Post-Beleg zu sehen.

Gruss

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Genau das habe ich mich ja auch gefragt wie das genau gehen soll. Wie kann er einen Beleg haben und das Paket ist garnicht im System!?!
Ich kann mir das eben nur über die Paketscheine erklären. Die Idee kam auch nicht von mir sondern von einem DHL-Mitarbeiter der Hotline. Ob das Paket versichert ist wenn man es in einer Paketbox aufgibt weiß ich natürlich auch nicht. Wenn ich das aber so sagen darf ist mir das ja eigentlich auch egal oder? Wäre doch sogar besser für mich denn dann kann der Verkäufer nicht beweisen dass er das Paket aufgegeben hat und ich habe Anspruch auf die vollen 750 Euro oder? Sehe ich das richtig?

Gruß
KaSchmi

Ja, er müsste beweisen können, dass er es verschickt hat, dafür könnte er aber auch Zeugen nennen.

Eine Sendungsnummer alleine sagt noch nicht aus, dass das Paket auch verschickt wurde. Man kann beispielsweise auch online Paketmarken kaufen, dann bekommt man schon beim Kauf eine gültige Sendungsnummer.

Der Verkäufer hat seinen ANteil der Vereinbarung (Ware versichert
abgeschickt) eingehlaten und dafür eine Bezahlung (Überweisung)
erhalten.

Wenn versichert verschickt wird, wer haftet dann für die Differenz wenn unterversichert wird? Hat der VK hier wirklich seinen Teil vereinbarungsgeäss erfüllt?

Gruss HighQ

paketbox

Ja, er müsste beweisen können, dass er es verschickt hat,
dafür könnte er aber auch Zeugen nennen.

wenn ein versicherter versand vereinbart war, reicht es meines erachtens nicht aus, das paket in eine paketbox zu werfen. ich denke, daß auch der einwurf unter zeugen daran nichts ändert. sollte die post/dhl anerkennen, daß sie das paket „erhalten“ hat und tatsächlich nachweislich die 500 euro an den verkäufer auszahlen, könnte es sein, daß der differenzbetrag zu lasten des käufers geht. damit rechne ich allerdings nicht.

gruß,
tommy

Hallo,

vielen Dank für die Antworten. Genau das habe ich mich ja auch
gefragt wie das genau gehen soll. Wie kann er einen Beleg
haben und das Paket ist garnicht im System!?!

wobei ich das auch schon mal hatte, als ich ein Paket in einer Postagentur aufgab.

Das Paket ist um’s verrecken nicht bei denen im System aufgetaucht.
Der Nachforschungsauftrag brachte dann jedoch Erfolg.

Grüße

Das ist nicht gesagt …
Hallo,

Die Differenz zwischen Erstattung von der Versicherung
(500Euro) und Kaufpreis (750Euro) wird leider auf deine Kosten
gehen.

Das würde ich so nun nicht unterschreiben. Erstens einmal habe ich noch keine Antwort gelesen, aus der hervorging, dass der Verkäufer privat war. Und ein gewerblicher Verkäufer wird für die „fehlenden“ EUR 250,- aufkommen müssen.

Außerdem kann man bei der Post auch eine höhere Versicherung für ein Paket wählen, z.B. bis EUR 2.500,-. Dann ist der Versand zwar ein wenig teurer, aber ich hätte es gemacht, und habe diese höhere Versicherung auch immer gewählt, wenn ich einen Laptop zur Reparatur eingeschickt habe.

Vielleicht hat der Verkäufer ja auch die Versicherung bis EUR 2.500 gewählt?

Schöne Grüße

Petra

Vielen Dank für das Mutmachen. Ich gebe die Hoffnung auf jeden Fall noch nicht auf. Der Nachforschungsantrag ist laut Aussage des Verkäufers gestellt worden. Jetzt heißt es abwarten.

Gruß
KaSchmi

sollte die post/dhl anerkennen, daß sie das paket „erhalten“
hat und tatsächlich nachweislich die 500 euro an den verkäufer
auszahlen, könnte es sein, daß der differenzbetrag zu lasten
des käufers geht. damit rechne ich allerdings nicht.

Also einer muss doch die Differenz tragen, der Verkäufer oder ich. Ich nehme nicht an dass der Verkäufer mir den Betrag einfach so zurückzahlt. Wenn die Post das Paket nicht findet wird es wohl eine lange Diskussion geben in der beide Partei nicht nachgeben werden. So wird es wohl auf eine rechtliche Frage hinauslaufen wenn die Post das Paket nicht auftreibt. Leider :frowning: