Frist für Rückerstattung des Kaufpreises?

Hallo,
ich habe bei eBay etwas gekauft und Vorkasse geleistet. Die Ware habe ich auch pünktlich erhalten, sie wich aber deutlich vom angebot ab. Daher habe ich sie am gleichen Tag zurückgesendet und Rückerstattung des Kaufpreises innerhalb einer Woche gefordert. Der Verkäufer meldete sich nich, erst als ich mit Mahnbescheid drohte, antwortete er, daß er das Recht habe, innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu erstatten.
Ist dies so richtig? Normalerweise ist eine Rechnung ja auch sofort zur zahlung fällig. Er hat die Ware originalverpackt und unbenutzt zurück erhalten, darf er dann trotzdem mein Geld noch 30 Tage behalten? Was sagt das Gesetz dazu?

Hallo,

ich habe bei eBay etwas gekauft und Vorkasse geleistet. Die
Ware habe ich auch pünktlich erhalten, sie wich aber deutlich
vom angebot ab. Daher habe ich sie am gleichen Tag
zurückgesendet und Rückerstattung des Kaufpreises innerhalb
einer Woche gefordert.

Bei deutlichem nachweisbaren Mangel (nicht nur der Pullover ist mehr gelb als apricot) hat der Käufer Anspruch auf Erstattung seiner Zahlung und aller Versandkosten, wenn der Verkäufer keine Nacherfüllung (Reparatur / Austausch) leisten konnte. Bei Widerruf dagegen hat der Verkäufer nur bei Warenwerten über 40 Euro Anspruch auf Erstattung der Rückversandkosten.

Der Verkäufer meldete sich nich, erst
als ich mit Mahnbescheid drohte, antwortete er, daß er das
Recht habe, innerhalb von 30 Tagen den Kaufpreis zu erstatten.

Der Verkäufer bezieht sich vermutlich auf eine Passage aus dem Widerrufsrecht „Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.“ Oder hierauf: http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html BGB § 286 Verzug des Schuldners

Da der Artikel aber wegen Mangel zurückgegeben wurde und nicht widerrufen wurde und der Käufer eine kürzere Zahlungsfrist gesetzt hat, muss die Erstattung denke ich schneller erfolgen. Zumindest ist es dem Käufer unbenommen andere Maßnahmen zu ergreifen: Der Käufer sollte sorgsam die ebay Frist zur Meldung beachten http://pages.ebay.de/help/buy/item-not-received.html Wie gehe ich vor, wenn ich einen Artikel nicht erhalten habe oder dieser erheblich von der Beschreibung abweicht?

Da bekommt der Käufer eine gewisse Unterstützung wenn sich der Verkäufer sperrt.

Stephanie

vielen Dank für die schnelle Antwort. Inzwischen hat der Verkäufer eine Mail geschrieben, sehr unfreundlich. Er empfindet mein Rückzahlungsverlangen innerhalb einer Frist von 1 Woche als „Erpressung“. Die Hilfe von Seiten eBay ist da leider sehr gering, man wird von einem link zum anderen verwiesen, aber nicht wirklich geholfen.