Geld weg? Gutschein nicht einlösbar

Hallo,
ein Freund hat bei eBay einen Gutschein für eine größere Feier ersteigert. Angeblich sollte dieser Gutschein eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr haben. Er hat ihn seit Sommer 2005.

Der Gutschein wurde über eine Reisegesellschaft versteigert, die sich durch ihre AGB nur als Vermittler darstellt und der Vertrag soll mit dem Gutscheinaussteller (eine GbR) geschlossen worden sein.

Mein Freund nahm sich jetzt vor, diesen Gutschein in Kürze einzulösen,
mußte dann, nachdem er noch Informationen bei Google über das Restaurant haben wollte, festellen, dass das Restaurant seit 30.09.05
geschlossen ist.

Kann mein Freund jetzt wirklich sein Geld abschreiben?

LG
PseudoPlacebo

Also, es ist Gutschein für eine Dienstleistung in einem Restaurant, Feier oder was auch immer?
Und da hast ihn im Sommer ersteigert, seit 30.9. ist das Rstaurant geschlossen?

IMHO ist das dann einfach Pech, das kann halt bei jedem Gutschein passieren.

Theoretisch wäre noch möglich, dass der Verkäufer des Gutscheins wusste, dass der Laden schliesst und es dir nicht mitgeteilt hat, aber das müsstest Du beweisen können. Ausserdem war ja noch recht lange Zeit zur Inanspruchnahme der Dienstleitung.

Rechtlich gesehen bist Du wohl noch Gläubiger, aber ich wage sehr zu bezweifeln, dass da noch etwas Geld zu holen ist. Aussergerichtlich jedenfalls nicht.

Oder würde das Restaurant von einem neuen Betreiber weitergeführt?
Dann würde es sich lohnen, mal mit dem neuen Besitzer zu sprechen.

Hi

Ich würde aber trotzdem mal versuchen den alten Besitzer aufzutreiben und da mal nach dem Geld fragen.

Evtl. über den Reisebetreiber wo de ihn her hast.
Auch wenn er nur Vermittler ist, hast du einen Vertrag mit ihm.
Wenn es Probleme gibt müsste er dich also weiterleiten können.

MfG
Lilly