Hallo,
ein Freund hat bei eBay einen Gutschein für eine größere Feier ersteigert. Angeblich sollte dieser Gutschein eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr haben. Er hat ihn seit Sommer 2005.
Der Gutschein wurde über eine Reisegesellschaft versteigert, die sich durch ihre AGB nur als Vermittler darstellt und der Vertrag soll mit dem Gutscheinaussteller (eine GbR) geschlossen worden sein.
Mein Freund nahm sich jetzt vor, diesen Gutschein in Kürze einzulösen,
mußte dann, nachdem er noch Informationen bei Google über das Restaurant haben wollte, festellen, dass das Restaurant seit 30.09.05
geschlossen ist.
Kann mein Freund jetzt wirklich sein Geld abschreiben?
LG
PseudoPlacebo