Gewährleistungsfrage

Hi zusammen,

ich habe einen Artikel bei einem gewerblichen Anbieter
gekauft. Da der Artikel als gebraucht verkauft wurde
(obwohl er unbenutzt und neu war) gilt ja auf jeden Fall
schon einmal 1 Jahr Gewährleistung des Händlers + 2 Jahre
Garantie des Herstellers.

  1. Das heisst im Klartext ich kann mich auch direkt an den
    Hersteller wenden, richtig?

  2. Die Hersteller Garantie bezieht sich ja auf den Artikel
    und nicht auf den derzeitigen Besitzer - soweit verstehe
    ich das jedenfalls. Das heisst wenn ich ihn weiterverkaufe
    hat er nach wie vor Garantie über den Hersteller?

  3. Besteht denn die Gewährleistung des Händlers auch noch
    bei einem Weiterverkauf?

Diese 3 Dinge sind mir im Moment nicht so ganz klar, für
„Nachhilfe“ vielen lieben Dank im Voraus,

LG Alex

Hi,

ich habe einen Artikel bei einem gewerblichen Anbieter
gekauft. Da der Artikel als gebraucht verkauft wurde
(obwohl er unbenutzt und neu war) gilt ja auf jeden Fall
schon einmal 1 Jahr Gewährleistung des Händlers + 2 Jahre
Garantie des Herstellers.

Wie kommst Du denn darauf? Kein Hersteller muss Garantie geben.

  1. Das heisst im Klartext ich kann mich auch direkt an den
    Hersteller wenden, richtig?

Nein. Es sei denn dieser gewährt eine Garantie, die einen eintretenden Defekt abdeckt und die direkte Abwicklung über den Hersteller ist vorgesehen.

  1. Die Hersteller Garantie bezieht sich ja auf den Artikel
    und nicht auf den derzeitigen Besitzer - soweit verstehe
    ich das jedenfalls. Das heisst wenn ich ihn weiterverkaufe
    hat er nach wie vor Garantie über den Hersteller?

Kommt auf die Garantiebedingungen an. Lässt sich nicht pauschal beantworten.

  1. Besteht denn die Gewährleistung des Händlers auch noch
    bei einem Weiterverkauf?

Nein.

Diese 3 Dinge sind mir im Moment nicht so ganz klar, für
„Nachhilfe“ vielen lieben Dank im Voraus,

LG Alex

Nachhilfe benötigst Du offensichtlich darin, Fragen nur in einem Brett zu stellen. Doppelpostings sind hier nämlich nicht erwünscht.

Gruß

S.J.

Nachhilfe benötigst Du offensichtlich darin, Fragen nur in
einem Brett zu stellen. Doppelpostings sind hier nämlich nicht
erwünscht.

Und Du offensichtlich darin nicht voreilig falsche Schlüsse zu
ziehen und unnötig rumzupöbeln. Immerhin beantwortest Du nebenher
noch meine Fragen…

Zu Deiner Information:

Im Rechtsbrett: Da beziehe ich mich auf mein be-quite Netzteil.
Das wurde nämlich anhand der Seriennummer gegen ein neues
getauscht direkt vom Hersteller. Rechnung habe ich dazu nicht,
da ich das von nem Bekannten hab der die Rechnung nicht mehr
findet. Der Computerhändler (Filialkette) will doch tatsächlich
28 EUR für eine Zweitschrift der Rechnung. Das ist fast die
Hälfte des Neupreises. Deshalb wollte ich wissen, ob das aus
Kulanz geschehen ist oder ob die das eh müssen.

In diesem Brett: Ich habe bei ---- einen Archos 504 bei einem
Händler gekauft, jedoch nur dessen Rechnung über ein Gebraucht-
gerät erhalten, also nicht die Original von Archos oder einem
Distributionspartner. Daher die Frage im ebay Brett.

LG Alex

Hersteller = Verkäufer?
Wenn also der Archos direkt beim Hersteller selbst auf der
Webseite gekauft wurde, wäre demnach noch zumindest die
2jährige Haftung (oder was auch immer) durch Archos als
Verkäufer gegeben? Und das würde sich ja durch den Bezahl-
vorgang nachweisen lassen.

LG Alex

Ob der Verkäufer nun selbst Hersteller ist, ist irrelevant. Sollte die gekaufter Sache bei Übergabe mangelhaft gewesen sein, verjährt dies idR. 2 Jahre nach Kauf. Dass die Sache bereits bei Übergabe mnagelhaft ist, muss, von Ausnahmen abgesehen, der Käufer beweisen.

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