Nötigung oder nicht?Abmahnung

Hallo,

Den Fall: bei eBay Pflanzen für €190 gekauft, bezahlt und bekommen.
Die Pflanzen waren in einem sehr schlechten Zustand. Wollte negative
Bewertung abgeben, musste aber zuerst den Verkäufer kontaktieren.
Gemacht keine Gelderstattungsanforderung gemacht. Einfach nur eines
negativen Ebay- Eintrages angekündigt. Da sich der Verkäufer/privat
bei Ebay/ nicht schuldig füllt und um meine negative Bewertungen zu
verhindern hat er sein Anwalt eingeschaltet. Der Anwalt schickt
einen Brief:Geldmachung von Zahlungsansprüchen/Ankündigung eines
negativen Ebay Eintrages. Es gab aber eigentlich gar keine Ansprüche,
nur ihm informiert, dass er negative Bewertungen bekommen wird. U.a.
steht „Sollen Sie in Hinblick auf die erworbenen Gegenstände eine
negative Bewertung gegenüber dem Aktionshaus Ebay veranlassen, wird
unser Mandant unverzüglich eine entsprechende Unterlassungsklage
gerichtlich anhängig machen“

Ist das eine Nötigung oder nicht?

Und noch: Sollten die entsprechenden schriftlichen Erklärung hier
nicht vorliegen, wären wir gehalten, zur Vermeidung von Nachteilen
unseres Mandanten gegebenenfalls eine negative Unterlassungsklage
beim zuständigen Amtsgericht einzuleiten.

Muss man das überhaupt schreiben/freier Form/ oder reicht nur ein
Brief, wo man schreibt, dass er zu keinem Punkt eine Anforderung zur
Gelderstattung gab, und dass mit der Bewertung man seine eigene
Meinung über den Artikel gibt. Das kann man ja auch als
Bewertungserpressung einstufen oder?

Was muss man unternehmen? Falls eine Nötigung ist-eine Anklage bei
der Polizei? Unterlassungserklärung schreiben oder nur ein Brief?
Oder vielleicht beim Finanzamt ein Verdacht für Steuerhinterziehung
melden / er verkauft viel und zwar nicht nur über ebay; seine
Reaktion/Anwalt einschalten/ ist nicht normal finde ich/.

Hallo,

sie sollten sich ihre Experten sorgfältiger aussuchen. Mein Fachgebiet ist Arbeitsrecht, damit hat ihre Anfrage nix zu tun.

&Tschüß
Wolfgang

Entschuldigung.Was ist was server hat mir die Namen angegeben,ich habe nicht manuel gesucht.

Hi Koni2002,

hallo und herzliches Beileid fuer den Aerger, den Du da hast.
Zuallererst, wie immer: das Folgende ist keine Rechtsberatung, sondern gibt nur meine Ansicht wieder. Fuer RECHTSBERATUNG musst Du zu einer Anwaltskanzlei.

Gleich noch ne Enttaeuschung vorweg: E-Bay-Abmahnungen sind NICHT mein Spezialgebiet.

Eins weiss ich aber sicher: dieses Rechtsgebiet hat keine Rechts-Sicherheit. Das bedeutet, auch wenn eine grosse Anwaltskanzlei Dich sehr teuer beraet, kannst Du vor Gericht verlieren.

Und noch eines: falls Du eine „Unterlassungs-Erklaerung“ unterschreiben sollst - das solltest Du auf GAR KEINEN FALL ohne anwaltlichen Rat tun.

Bei VERSTOSS gegen die „Unterlassungs-Erklaerung“ kann es naemlich teuer werden, selbst dann, wenn der „Verstoss“ ohne Schuld passiert.

Ich geh mit sowas sofort zum Anwalt. Ausserdem wuerde ich den Anwaltsbrief als Kopie und vertraulich an E-Bay schicken; und mich ausserdem bei meiner Verbraucher-Zentrale erkundigen.

DENN: Wenn negative Bewertungen durch Anwalts-Drohbriefe verhindert werden, kann E-Bay zumachen. Dann ist ihr System kaputt.

Mein Tipp fuer den Umgang mit grossen Firmen oder Behoerden: schick einen Brief auf Papier, ausserdem ein FAX und ausserdem noch ein paar E-Mails. Dazu noch anrufen. Immer den gleichen Betreff angeben, das ist ganz wichtig. Dann hat man ne gute Chance, dass der Vorgang tatsaechlich mal wahrgenommen wird.

Das mit der „Noetigung“ kannst Du, fuercht ich, vergessen. „Noetigung“ ist aus dem Strafrecht, das wird hier nicht angewendet. Sonst koennte ja kein Anwalt mehr nen Brief schicken, in dem er ne Zwangsvollstreckung androht.

Ausserdem auf KEINEN FALL Beleidigungen oder Gemotze ins Internet schreiben - so was liest leider immer hauptsaechlich die Gegenseite.

Und jetzt noch eins: such bitte nen Experten fuer „E-BAY“, der weiss dann sicher auch, wer bei E-Bay fuer Verkaeufer zustaendig ist, die mit unserioesen Anwalts-Briefen arbeiten.

Viel Erfolg & gute Nerven wuenscht
Veranda

Hallo Veranda,
herzlichen Dank.Ebay habe ich schon geschrieben.Der Verkäufer ist als Privat bei ebay angemeldet.Seinen Anwalt habe ich heute morgen auch ein Brief geschickt,aber keine Unterlassungserklärung,wofür den auch?Unterlassungserklärung verstehe ich als etwas in Zukunft nicht tun,oder nicht wieder.Ich habe aber gar nichts getan:weder Geld zurückgefordert/noch nicht/,noch die negative Bewertungen abgegeben.Keine Ahnung wofür dann die Erklärung…

Nochmal vielen Dank und ein schöner Tag.

Gruß
Arabela