Produktfotos im Onlineshop

Liebe/-r Experte/-in,
für unseren kleinen Onlineshop haben wir Produktfotos anfertigen lassen.Der Fotograf hat die Artikel (Nahrungsergänzungen in Dosen und Flaschen)jeweils doppelt abgelichtet, d.h. einmal stehend geschlossen und daneben einmal liegend, offen und der Inhalt ausgeschüttet.
Die Artikel werden jeweils einzeln angeboten.
Die Frage ist nun, können wir daraufhin wettbewerbsrechtlich abgemahnt werden wegen Irreführung, auch wenn in der Artikelbeschreibung deutlich 1 Artikel angeboten wird.