Streitfall bei Ebay/Verleumdung

Nehmen wir an, das der Verkäufer in der Tat kein Betrüger ist.

Wenn ich bei E-bay/PayPal einen Streitfall eröffne, dann muss ich damit einverstanden werden, dass E-bay/PayPal unseren Briefwechsel einsehen darf. Kann dann die Unterstellung des vorsätzlichen Betruges als Verleumdung gestellt werden, da nun E-bay/PayPal, also nicht nur ich und der Verkäufer darüber wissen, dass ich dem Verkäfer den Betrug unterstellt habe?

Hallo,

keine Ahnung, ob das theoretisch so konstruiert werden könnte.

In der Praxis untersuchen ebay / paypal glaube ich nur einen sehr kleinen Teil der Vorfälle so genau, bzw. meist liest da wohl keiner was.

Stephanie

das ist eine Frage für einen Rechtsanwalt, nicht für Ebay Experten
Gruß

grüß dich ist bissel verwirrend was du da schreibst um es mal richtig zu deuten du hast den verkäufer als betrüger hingestellt und du willst von mir wissen ob ebay das mit bekommen haben ist das so richtig???
solange du es bei ebay nicht melden tust das ein betrug vorgefallen ist glaub ich kaum das die es wissen.

Habe direkt dazu jetzt keine Ahnung wie das rechtmässig ist wenn man jemandem in diesem Briefwechsel vorsätzlichen Betrug unterstellt.

Würde das aber formulierungsmässig auch nicht ganz so hart formulieren.
Also z.B. nicht schreiben dass derjenige mich vorsätzlich betrogen hat, sondern z.B. dass mir bei der bestehenden Sachlage durchaus schon der Verdacht gekommen ist, dass ein vorsätzlicher Betrug vorliegen könnte.

Für mich so erstmal nur eine Meinungsäußerung.

Würde mal meinen damit habe ich niemandem direkt beschuldigt aber trotzdem deutlich gemacht ( gegenüber Paypal und Ebay ) was ich denke.

liebe Grüße und wünsche dir für den Fall alles Gute

ne, es geht darum, dass ich dem Verküufer ( nicht dem E-bay ) schon den Betrug unterstellt habe

wenn man jemandem in diesem Briefwechsel vorsätzlichen Betrug
unterstellt.

Würde das aber formulierungsmässig auch nicht ganz so hart
formulieren.
Also z.B. nicht schreiben dass derjenige mich vorsätzlich
betrogen hat

Hallo,

sorry, aber dazu kann ich nichts sagen.

Gruß

cp

dann … direkt bzw. fachmännisch keine Ahnung.

allerdings denke ich - dann wird nicht ebay derjenige sein, der Ärger machen könnte ( Ärger macht ) sondern der Verkäufer …
na und wenn du den schon mit den Vorwürfen konfrontiert hast, und der dir darauf nicht „aufs Dach“ gestiegen ist denke ich kannste mit der Meldung bei paypal ( mit deren Rückmeldung bei Ebay ) nichts verkehrt machen.
( also ich würde es machen )

Letztendlich - so wie ich es sehe - ist das Ganze direkt nur eine Sache zwischen dir und dem Verkäufer.

Aber das Ganze nur so nach meiner privaten Meinung.

toi toi toi

Hallo Pavelasd, leider verstehe ich Ihre Frage nicht, versuchen Sie, sie etwas unkomplizierter zu formulieren.
MfG passo.www

Hallo Pavelasd,
ich kann aus deiner Darstellung leider sehr wenig entnehmen.
Du darfst natürlich niemanden des Betruges bezichtigen, wenn du dir nicht sicher bist. Selbstverständlich kann der Schuss dann nach hinten losgehen und er kann dich wegen falschen Verdächtigung anzeigen.

Hallo Pavelasd,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Jedoch möchte ich betonen, dass ich kein Experte in Sachen Strafrecht bin, somit meine Antwort unverbindlich.

Anscheinend gab es ein Brief/E-Email-Wechsel aufgrund eines Ebay-Geschäfts, was nicht dem Wunsch/Vorstellungen des Kunden entsprochen hat. Jedoch ist der Konflikt bislang nicht ausgestanden, bedeutet, es ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, ob vorsätzlich betrogen wurde oder nicht.
Der § 187 StGB beginnt mit „Wer wider besseres Wissen (!!!) in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen…“
Besseres Wissen bedeutet hier: vorsätzlicher Betrug wurde noch nicht offiziell festgestellt (durch Polizei/Staatsanwaltschaft/Gericht). Zumal muss die Behauptung gegenüber einer dritten Person getätigt sein, was hier nicht vorliegt.
Des Weiteren kommt es auf die genaue Formulierung dieser Behauptung an.
Wenn geschrieben wird:
a) „Ich habe den Verdacht, dass Sie vorsätzlich betrogen haben“, dann äußern Sie nur einen Verdacht, das keine Verleumdung darstellt;
b) „Ich bin der Meinung, dass Sie vorsätzlich betrogen haben.“, dann ist das eine Meinungsäußerung, aber keine Verleumdung;
c) „Sie sind ein Betrüger!“, dieses könnte als Verleumdung dargestellt werden, wenn ebay/paypal das vor Gericht bestätigen würde. Eine Voraussetzung ist ja, dass die Behauptung gegenüber einer dritten Person gemacht wird.

Ich glaube nicht, dass ebay/paypal sich in so einem Prozess hineinziehen lässt, zumal die Behauptung ja gegenüber dem Verkäufer getätigt wurde und nicht gegenüber einer anderen Person. Gegenüber ebay/paypal würde ich eher schreiben wie in a oder b beschrieben. Dann ist das Thema Verleumdung sowieso erledigt.

Ich hoffe, dass ich hier weiterhelfen konnte.

Vielleicht noch ein Tipp, bevor Sie gegen den Verkäufer losrennen und verlieren (aus meiner beruflichen Erfahrung bei einem Powerseller):

Checken Sie nochmal genau das Angebot des Verkäufers bei ebay sowie die AGB/Widerrufsbelehrung. Manchmal wird auch irgendwo eine Lieferzeit angegeben, die Menge der Ware im Text weiter begrenzt, als das im Bild ersichtlich ist und/oder es stehen irgendwo Klauseln, die die Beschaffenheit der Ware etwas abweichend sein lassen könnte.
Bei Nichteintreffen der Ware wäre erst mal zu prüfen, ob die Ware unterwegs war und vielleicht nicht angeliefert werden konnte.
Die meisten Probleme lassen sich mit reiner Sachlichkeit lösen, anstatt den Verkäufer mit diversen Behauptungen zu belegen aus einer emotionalen Regung heraus. Ist der Verkäufer selbst emotional, haben Sie klar den Vorteil, da Sie kühlen Kopf bewahren.

Ich wünsche Ihnen eine schöne Restwoche!

Bis denne
gitarrejoern

Also so weit ich in Erfahrung gebracht habe ist das Folgendermaßen: Solange Du sagst/schreibst „ich bin der Meinung, dass…“ „ich denke, vermute, oder meine Meinung ist…“ kannst Du in keinster Weise angezeigt werden. Ob dies hier auch hier - also sprich im Internet - zutrifft weiß ich nicht genau. Eine Anzeige gegen mich war nichtig aufgrund der Tatsache, daß ich „meine Meinung“ geäußert habe. Viel Glück!

Tut mir leid, Deine Frage ist etwas wirr formuliert, ich kann mir daraus keinen Reim machen. Was soll das bedeuten: dann muss ich damit einverstanden werden? Kann es sein dass das ein Sprachenproblem ist? Vielleicht kann Dir jemand helfen Deine Frage klar zu formulieren.
MfG

Ich würde den Ausdruck „Betrug“ oder ähnliches überhaupt nicht verwenden in der Kommunikation mit Ebay, und wenn, ist das glaube ich, auch nicht strafbar. Mehr kann ich dazu leider auch nicht sagen,

viel Erfolg

Julia

Hallo,
bin leider z.Zt. krank.
Grüße kahlken

Hallo Pavelasd,

da kann ich leider keine verlässliche Aussage treffen.
Instinktiv würde ich aber vermuten, dass es dem Verkäufer erst mal egal ist, ob Ebay/Paypal mitliest oder nicht.

Ich drücke die Daumen, dass sich Ihr Fall schnell zufriedenstellend klären lässt.

Beste Grüße,
Kerstin

Das ist eine juristische Frage, die ich leider nicht beantworten kann.
Gruß

Hallo,
gerade um solchen, möglicherweise als Verleumndung zu verstehenden Vorwürfen vorzubeugen, will E-Bay/Paypal nun Einblick in euren Schriftwechsel haben, wenn du es dort meldest. Sie würden dann - so verstehe ich das - ggf. eingreifen. Insofern machst du dich nicht gleich strafbar, wenn du behauptest, der Verkäufer sei ein Betrüger. Aber abgesehen davon, sollte man prinzipiell mit solchen Vorwürfen vorsichtig sein. Wenn du diesen Streitfall bei E-bay/Paypal eröffnest, wird dir Schritt für Schritt gesagt, was du tun sollst und was sie tun. Bisher haben meine Streitfälle (ich hatte bisher zum Glück sehr wenige) auf diesem Wege immer zu einer vernünftigen Einigung geführt.
Alles Gute,
mouseberg