Verkaufsagent und Diebesgut

Hallo,
mal angenommen ich verkaufe als Verkaufsagent Sachen von meinen Kunden, Artikel wurden verkauft und es stellt sich heraus, dass es sich bei den Sachen um Diebesgut handelte! Eigentlich würde ich mich jetzt wegen Helerei strafbar machen! Ich wusste in diesem Fall aber nicht, das es Diebesgut war! Aber Unwissenheit schütz ja bekanntlich vor Strafe nicht! Reicht es nun aus, wenn ich mich vertraglich absichere und den Kunden im Vertrag versichern lasse, das die Sachen sein Eigentum sind und frei von Rechten Dritter?

Mfg

Roy

Hallo,

verlagere den rechtlichen Teil der Frage doch ins Rechtsbrett oder frage gleich einen Anwalt.

Zum Thema ebay und Hehlerei fiel mir als erstes ein
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,496462,00…
EBay-Schnäppchenjäger unter Hehlerei-Verdacht

Wie wurde so schön gesagt: vor Gericht gehen ist wie Würfelspielen.

Weiteres findet man beim googlen nach ebay + Hehlerei
http://testberichte.ebay.de/Hehlerei-auf-eBay-Worauf…
Hehlerei auf eBay - Worauf Sie achten sollten !
http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=444…
Hehlerei unwissend Gestohlenes verkauft

Und viele Seiten mehr.

Stephanie