Verkaufsrecht

Liebe/-r Experte/-in,
mein Mann und ich haben uns letzten August 2 Fahrräder bei Lidl online gekauft. Da meines kaputt war sollte es umgetauscht werden. Das Fahrrad wurde von der Spedition wieder abgeholt und 1 Woche später wurden nochmal beide Fahrräder geliefert. Zudem hat die Firma Lidl das Geld für mein Rad an mich zurück überwiesen. Nun haben wir 3 Fahrräder im Keller und nur 1 ist bezahlt. Lidl meinte, ich soll das mit der Spedition klären. Ich habe denen also eine Mail geschickt und alles geschildert. Als Antwort bekam ich nur, dass Ihnen die Unannehmlichkeiten leid tun.(ich habe die Mails aufgehoben) Passiert ist aber bisher weiter nichts. Ich will mich ja nicht beschweren, dass ich nun 2 kostenlose Fahrräder habe. Aber wir brauchen eigentlich nur 2 Räder und das andere steht nur rum. Daher würde ich gerne wissen, ob ich das 3. Rad verkaufen kann? Muss ich mich nochmal bei der Spedition oder bei Lidl melden? Gibt es hierzu Fristen?

Vielen Dank und viele Grüße
Schneewittchen

Guten Tag,
es gibt Menschen die einen Fehler machen der dann zugunsten anderer ausfällt. Das ist nun mal so. Der Fehler liegt eindeutig bei der Spedition. Sie haben Ihnen anstatt das kaputte Fahrrad umzutauschen zwei zugesandt. Die Spedition muss jetzt das dritte Fahrrad Lidl bezahlen. Und wie sie sagten, haben Sie lediglich nur ein Fahrrad umtauschen wollen und nicht zwei. Solange die Spedition ihr Fehler nicht wieder rückgängig macht (innerhalb 2 Wochen) können Sie das dritte Fahrrad veräußern.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort geholfen zu haben.

freundliche Grüße

Vielen Dank.

Sorry Schneewittchen02,
gehört leider nicht zu meinem Schwerpunkt.
Freundliche Grüße
kschilli

Hallo Schneewittchen,
nein, du darfst das Fahrrad nicht verkaufen, da es nicht in dein Eigentum übergegangen ist. Eigentlich hat Lidl einen Anspruch auf Rückgabe des Fahrrads durch dich. Daher solltest du dich noch einmal mit der Speditionsfirma in Kontakt setzen oder das Rad einfach an Lidl zurückschicken, wenn du eine Adresse dafür hast.

Solltest du das Fahrrad dennoch verkaufen, hat Lidl gegen dich einen Anspruch auf Herausgabe des Verkaufserlöses.

Zur Zeit hat Lidl gegen dich einen Anspruch auf Herausgabe des Fahrrads. Dieser verjährt erst nach 30 Jahren. Ich kann dir also auch nicht nahe legen, die Verjährungsfrist abzuwarten. :wink:

Freundliche Grüße,
H. Saygin

@ Walid: Woher nimmst du die 2 Wochen Frist?

@ Schneewittchen: Was ich noch vergessen habe: Theoretisch müsstest du sogar 2 Fahrräder wieder herausgeben, wenn du nur eines davon bezahlt hast. Du hast jetzt nun 3 Räder im Keller, aber nur eines davon ist in dein Eigentum übergegangen.
Leider kann man bei dir auch nicht annehmen, dass das ein gutgläubiger Eigentumserwerb deinerseits war, da du dir ja eigentlich denken kannst, dass du Fahrräder, die du nicht bezahlt hast, auch nicht behalten darfst.

LG

Hallo und Guten Tag „Schneewittchen02“ ,

im Prinzip ist Ihre Frage sehr schnell beantwortet, soweit Sie sich (hoffentlich und in Ihrem Sinne und dem Ihres Ehemann)für die gesetzlich = korrekte Variante entscheiden werden. Hierfür bedarf es auch zumindest grundsätzlich keiner Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes. Sie müssen nur zwei Dinge tun:

Nehmen Sie sich das dritte (Ihnen rechtlich nicht !! zustehende)Fahrrad und bringen Sie es in Anwesenheit eines volljährigen Zeugen zu dem ursprünglich ausliefernden „LIDL“-Markt. Erklären Sie der/m Marktleiter/in die Gesamtsituation noch einmal (soweit er/sie diese nicht kennt)und übergeben Sie ihm das Fahrrad. Lassen Sie sich den Erhalt des Rades auf einer (von Ihnen vorgefertigten) formlosen, jedoch gut lesbaren Erhaltsbestätigung bescheinigen.Diese Bescheinigung soll die Rahmennummer des Fahrrades enthalten, die Farbe, nachvollziehbare Hinweise auf den Hersteller und Fahrradtyp (Typ-Name), was auch immer und das Datum der Rückgabe. Erklären Sie der/m Marktleiter/in auch, dass Sie das Fahrrad nicht mehr mitnehmen werden, sondern es im Markt belassen werden. Hiergegen kann sich die Marktleitung nicht wehren und wird/darf dies auch nicht tun, da der Hersteller des Fahrrades, das LIDL nur in dessen Auftrag verkauft, irgendwann dieses Fahrrad zurück fordern könnte. Die berufliche Ausbildung der Marktleitung muss auch die Entgegennahme des Fahrrades zulassen!

Ferner empfehle ich Ihnen, den Ihnen nicht zustehenden Erstattungsbetrag für das defekte Fahrrad (das Ihnen durch das neue ja ersetzt wurde) zurück zu zahlen. Hierzu sind Sie - auch wenn dies nicht immer verständlich ist - verpflichtet. Da es sonst eine nicht legitime, ungerechtfertigte Bereicherung wäre.

Mit den zwei vorstehenden Empfehlungen verhalten Sie sich (soweit Sie diese auch realisieren) rechtlich konform und belegen auch, dass Sie aus Ihrer rechtlich-laienhaften Sicht alles Machbare getan haben, um sich korrekt und anständig zu verhalten. Beachten Sie hierbei, dass Ihre Unwissenheit nicht
vor einer Strafe schützt.

Der Spedition, die diese Fahrräder auslieferte, kann und darf der Sachverhalt völlig egal sein, denn es handelt sich lediglich um ein Transportunternehmen, dass von LIDL (oder dem Fahrradhersteller)reine Transportaufträge erhält, um Fahrräder (und anderes Warengut) von „A-Stadt“ nach „B-Stadt“ zu bringen.

Es kann sehr wohl sein, dass - wenn Sie sich nicht an meine Empfehlungen 1 und 2 halten - gar nichts geschieht und das 3.Fahrrad in Ihrem Keller verbleibt und der überbezahlte Geldbetrag nie zurück gefordert wird.
Hierauf sollten Sie sich jedoch nicht verlassen oder darauf hoffen. Zumal es jährliche Revisionen und Inventuren, etc. auch bei Speditionen und !! Fahrradherstellern gibt und es dann auch noch für Sie „unangenehme“ Rückforderungen geben könnte!! Zumal Sie den Erhalt des (zu viel gelieferten) Fahrades ja sicherlich mit Ihrer Unterschrift bestätigt haben und somit auch der Nachweis besteht, das Sie das Rad wider !! (also gegen) besseres Wissen in Empfang nahmen. Ähnlich ist es mit dem zu viel erhaltenen Geldbetrag. Sie erkannten ja, woher dieser Geldbetrag auf Ihr Konto überwiesen (oder Ihnen bar) gezahlt wurde und Sie wussten, warum. Letztlich wäre es besser gewesen, das Sie dieses Geld sofort zurück überwiesen/gegeben hätten; zumal Sie zusätzlich zu diesem Geld auch noch das defekte Rad ersetzt bekamen und ein drittes (wenn auch versehentlich) dazu erhielten.
Mehr kann ich Ihnen nicht sagen/schreiben und Ihnen nochmals empfehlen, sich an meine Empfehlung 1 und 2 zu halten.
Ginge es hier nicht um ein einfaches Fahrrad, sondern um ein sehr teures, nobles Neubauhaus oder eine andere Sache mit noch weitaus erheblicherem Wert, wäre diese Ihre „Geschichte“ einen Feature im Rundfunk oder TV wert.
In diesem Sinne freundliche Grüße
Alexander Becht

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Wir haben die Räder in keinem Markt bestellt sondern online. Als ich dort das Problem per Mail schilderte, wurde mir gesagt, dass ich das mit der Spedition klären soll.

Dies habe ich ja auch per Mail getan. Und von denen die Antwort erhalten, dass ihnen die Unnannehmlichkeiten sehr leid tun. Weiter nichts. Jedoch machen die nicht den Anschein, sich nochmal bei mir zu melden.

Wieviel und wieoft muss ich mich also noch melden?

Viele Grüße

Hallo,
vielen Dank für Ihre Antwort.

Wir haben die Räder in keinem Markt bestellt sondern online. Als ich dort das Problem per Mail schilderte, wurde mir gesagt, dass ich das mit der Spedition klären soll.

Dies habe ich ja auch per Mail getan. Und von denen die Antwort erhalten, dass ihnen die Unnannehmlichkeiten sehr leid tun. Weiter nichts. Jedoch machen die nicht den Anschein, sich nochmal bei mir zu melden.

Wieviel und wieoft muss ich mich also noch melden?

Viele Grüße.

Nachtrag:

Aber ich kann doch nicht mehr machen, als bei Lidl Mails zu schreiben und sogar vor Weihnachten habe ich nochmal angerufen, aber die meinen immer nur, dass liegt in Händen der Spedition.

Die Spedition meldet sich aber nicht mehr und am Telefon sagte man mir, dass man mir doch per Mail mitgeteilt hat, dass es ihnen leid tut aber sie da auch nichts weiter machen können. Auf mein Nachfragen, wann sie denn die Fahrräder abholen meinten sie nur, das sie nicht wissen, wie sie das klären sollen und ich doch Ruhe geben soll. -Unverständnis meinerseits-

Ich fühle mich schon schuldig, obwohl es ja gar nicht mein Fehler ist.

Ein Zurückschicken wäre nur mit einer Spedition möglich. Diese Kosten übernehme ich auf keinen Fall. Keine Ahnung, ob ich das Geld dann überhaupt wiederbekomme. Bei denen scheint ja nichts hinzuhauen.

Hallo nochmal Schneewittchen02,

der Hintergrund, wie Ihre Fahrradbeschaffung ursprünglich abgelaufen ist, ließ sich Ihrer 1. Anfrage leider nicht exakt entnehmen.

Wenn Sie also die Fahrräder nicht bei LIDL direkt gekauft, sondern per Internet online bestellt haben, empfehle ich Ihnen, die Spedition zum einen per E-Mail und zum anderen per Einschreiben (kostet ca. € 3,00) zu informieren, dass Sie eine Frist (ca.4 Wochen) setzen, innerhalb der die Spedition das zuviel gelieferte Fahrrad abholen kann. Schreiben Sie dazu, dass Sie bei Nichteinhaltung der Frist - das Fahrrad (z.B. per Nachnahme - oder unfrei -) kostenpflichtig zu Lasten der Spedition an diese zurück senden werden. (in dem Einschreibebrief müssen Sie nicht einen extra geschriebenen Brief hinein tun; es reicht eine Kopie Ihrer versendeten E-Mail aus; aber Sie sollten das Papier handschriftlich unterzeichnen.)
Nunmehr wird die Spedition - der Sie für Rückfragen/Termine,etc. auch Ihre telef. Erreichbarkeit mitteilen sollten - sicherlich sehr zeitnah reagieren.
Tut sie es nicht,setzen Sie eine erneute, jedoch letztmalige Frist mit gleichem postalischen Procedere. Wird darauf - was jedoch nicht zu erwarten ist - erneut nicht reagiert, geht das Fahrrad irgendwann in Ihr Eigentum über; hierzu müssten jedoch Fristen u.a. rechtliche Gründe geklärt/abgestimmt werden.

Und sie müssen in jedem!!Fall den Ihnen irrtümlich überwiesenen/ausgezahlten Geldbetrag zurück leisten. Mit der Rückzahlung empfehle ich jedoch so lange zu warten, bis das Fahrrad ordnungsgemäß abgeholt wurde. Ansonsten können Sie sehr wohl von diesem Betrag die tatsächlichen und ggfls. nachzuweisenden Versandkosten des Fahrrades an die Spedition einbehalten, wenn diese nach den beiden Fristen das Fahrrad nicht abholt sowie das Portogeld für den/die Einschreibebrief/e.(Post-Belege aufbewahren!)
Ich gebe Ihnen Recht, in dem Sie durch die Gesamtangelegenheit einigen Ärger/Verdruss erfahren haben und empfehle abschließend, sich über jedweden Schriftverkehr (auch Mails, etc.) Kopien und andere nachvollziehbare Belege aufzubewahren und Telefonate mit Datum und genauem Namen des/der Gesprächsterilnehmers/in zu notieren.

Viel Erfolg und Grüße
Alexander Becht

Ich kann alle deine Einwände sehr gut verstehen.

Wenn du auf der sicheren Seite sein willst, kann ich dir aus JURISTISCHER Sicht aber nur vom Verkauf des Rades abraten. Du kannst natürlich auch das Risiko eingehen und das Rad verkaufen.
Wegen dem Geld, dass du fälschlicherweise zurückerstattet bekommen hast, haben sie 3 Jahre Zeit, um auf dich zurück zu kommen.
Wegen den Rädern 30 Jahre. Vielleicht hast du sehr viel Glück und die Sache geht unter. Vielleicht aber auch nicht.

Liebe Grüße

PS. Wie oft Sie sich melden müssen, kann ich Ihnen nicht pauschal beantworten.
Eventuell wäre es hilfreich, mal ein Schreiben an denn Onlineshop aufzusetzen und eine Kope davon an die Speditionsfirma, in dem sie den Vorgang genau schildern.
Wenn daraufhin wieder nur so ein Blödsinn seitens der Firma zurückkommt, würde ich das Ganze auf sich beruhen lassen.

Vielen Dank.

Ich habe bisher alles aufgehoben, Mails ausgedruckt und Telefongespräche sogar aufgezeichnet. Werde nun noch ein Einschreiben machen wie von Ihnen erklärt. Vielen Dank

Ich antworte hier nicht als Rechstexperte sondern als Onlinehändler.

Nach meiner Rechtsauffasssung schreiben Sie einen kurzen Brief mit den Schwerpunkten des Falles und vorallem des Ist-Standes (1 unbezahltes Fahrrad bei mir im Keller);
Setzen Sie dem Händler eine letzte Frist (ca. 30 Tage);
Schreiben Sie genau wann und wo (gef. auch Zeit) wo er das Rad abholen kann und was er für Unkosten zu zahlen hat (Wenn möglich auf einem Beiblatt diese detailliert aufführen wie Porti, Zeitaufwand für Mail, Entschädigung für "Aerger und ähnliches)
Schreiben Sie unterstrichen, dass Sie danach das Fahrrad verkaufen würden und mit dem Erlös die Umtriebskosten decken werden. Gut ist wenn Sie dort dazuschreiben, dass ein Mehrerlös als Spende an eine gemeinnützige Organisation geht.

Erst wenn der Händler auf Ihren per Einschreiben versandten Brief nach Ablauf der gestzten Frist nicht reagiert hat, dürfen Sie an ein Verkauf in Erwägung ziehen. Vorsicht: Dieser Vorgang könnte einen Rechtsstreit mit Gerichtsgang auslösen - machen Sie das also nur wenn Sie Rechtschutzversichert sind!