Verletzung Urheberrecht Schadenersatzansprüche

Hallo,
hatte bei ebsy eine Auktion laufen: „Eau de Parfum“ 25ml Markexx und habe dafür ein auf meinem Bild gespeichertes Foto verwendet, das nicht von mir stammt. Habe diese Foto in der Tat aus dem Netz kopiert und mir nichts dabei gedacht (naiv!!!). Die Beschreibung des Textes war meine eigene (immerhin!!). Jezt habe ich einen Brief einer RA bekommen mit der Aufforderung eine Unterlassung zu unterschreiben. Das kann ich einsehen. Darüber hinaus soll ich 700 Euor Schadensersatz bezahlen. Die Auktion kam gar nicht zu tragen, da ebay die Aukton gelöscht hat. Es handelt sich einzig um eine Auktion. Muss ich wirklich die 700 Euro Schadenersatz bezahlen, obwohl doch gar kein Schaden entstanden ist?. Habe ich die Urheberrechte verletzt? Wahrscheinlich ja, aber ich war mir wirklich keiner Schuld bewusst. Dachte zu privaten Zwecken dürfte ich Bilder aus dem Netz nutze und ich bin ja nun mal privater Verkäufer!
Für Informationen wäre ich dankbar!
Grüße Barbara

Du musst davon ausgehen, dass Du das Urheberrecht anderer verletzt hast und die Forderung daher gerechtfertigt ist.
Auch wenn Du privater Verkäufer bist, brauchst Du zumindest eine Genehmigung des Urhebers so ein Produktfoto zu verwenden. Das angebotene Produkt hättest Du selbst fotografieren können.
Ich befürchte, aus dieser Nummer kommst Du nicht so ohne Weiteres raus. Möglicherweise hilft das Gespräch mit dem Urheber selbst um zumindest die anfallenden Kosten zu senken.
Ich bin kein Anwalt und kann Dir daher keine rechtsverbindliche Aussage dazu geben, aber ich glaube, darauf läuft es am Ende hinaus.

mfg

Hallo.

Um was genau es bei Dir geht, weiß ich nicht. Du hast ein fremdes Foto benutzt, soviel ist klar. Insoweit hast Du etwas Unrechtes getan. Ob Du damit Geld verdient hast, ist dann sekundär.

Ich habe von diesen Fällen, speziell bei ebay gelesen. Diese Anwaltskanzleien haben sich auf exakt das spezialisiert und machen damit Geld.

Du bist also kein Einzelfall, deswegen google mal im Netz, denn es gibt Gerichtsurteile zu dem Thema…

Mehr kann ich Dir nicht sagen. Wünsche Dir aber viel Glück und gebe Dir nur den Tipp, nicht klein bei zu geben.

Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei Dinge.

LG

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Hallo,
hatte bei ebsy eine Auktion laufen: „Eau de Parfum“ 25ml
Markexx und habe dafür ein auf meinem Bild gespeichertes Foto
verwendet, das nicht von mir stammt. …
Muss ich wirklich die 700 Euro Schadenersatz bezahlen, obwohl
doch gar kein Schaden entstanden ist?. Habe ich die
Urheberrechte verletzt? Wahrscheinlich ja, aber ich war mir
wirklich keiner Schuld bewusst. Dachte zu privaten Zwecken
dürfte ich Bilder aus dem Netz nutze und ich bin ja nun mal
privater Verkäufer!
Für Informationen wäre ich dankbar!
Grüße Barbara

Hallo Barbara,

leider ist es nun mal immer so, dass Unwissenheit nicht vor Schaden schützt. Wenn du ein nicht ausdrücklich freies Bild benutzt hast, dann hast du nun mal das Urheberrecht verletzt. Der Rechtsinhaber hat dann das Recht, von dir einen Schadenersatz zu verlangen.
Grundsätzlich hat jeder der ein Foto macht, auch die Rechte an dem Bild. Dieses Recht kann aber auch weiter gegeben werden, z.B. auf den Fotografierten oder z.B. auf den Produzenten eines Produktes. Also ist es immer besser selbst geknipste Bilder zu benutzen bzw. ins Netz zu stellen.
Da du das Bild für einen Verkauf genutz hast, könnte man dir vorwerfen, dass du dich mit dem Namen des Produktes bereichern wolltest, oder du den anschein erwecken wolltest, ein offizieller (autorisierter) Verkäufer zu sein.

Ich würde den Schadensersatz erst einmal nicht bezahlen und mich mit dem RA in Verbindung setzen und ihm schildern, dass es ja keine Absicht war. Ich kann dir leider nicht sagen, wie es nun mit der Durchsetzung des Schadensersatzanspruches ausschaut. Vielleicht holst du dir da auch besser noch einmal Rat bei einem Anwalt oder einer Rechtsberatung, die es kostenlos in jeder größeren Stadt meist bei den Amtsgerichten gibt.

Liebe Grüße
Marlies