Verpflichtet zum versicherten versand?

hallo würde gerne erfahren ob man als gewerbetreibender zum versicherten
Versand verpflichtet ist?? Wenn nein wo könnte ich die rechtsprechung finden?

hallo würde gerne erfahren ob man als gewerbetreibender zum
versicherten
Versand verpflichtet ist??

Natürlich nicht.

Wenn nein wo könnte ich die
rechtsprechung finden?

Nirgendwo. Zu Sachen, die im Gesetz nirgendwo angelegt sind und auf die kein Jurist käme, gibt es keine Rechtsprechung.

Levay

frage das weil ein bekannter von mir solch eine email mit diesem hinweis bekommen hat ein auszug aus dieser email

"Sie bieten Ihre Produkte über eBay mit einem unversicherten Versand an.

Aufgrund dieses Umstandes stehen uns vertragliche Schadenersatzansprüche als Wettebewerber von Ihnen sowie ein Anspruch auf Unterlassung gegen Sie zu.

Wir fordern Sie zukünftig zu unterlassen, den unversicherten Versand anzubieten."

untendrunter noch der zeitpunkt bis wann und und.

was sagt ihr dazu was sollte man zurückschreiben!?

Im eigenen Interesse : Ja
guckstu:
http://123recht.net/unversicherter-versand-bei-gewer…
Selbt einverständlicher unversicherter Versand
bleibt immer beim Händler hängen. § 474 BGB u.a.
Sein Angebot kann auch als wettbewerbswidrig
interpretiert / abgemahnt werden.

Privat-Verkäufer und Verkäufer von virtueller Ware
haben dieses Problem nicht :wink:

mfg:stuck_out_tongue:it
[elder.ebayer]

Geht’s noch ?
Sehr geehrter Herr Michel,
wie kommen Sie bitte zu einer derartigen Aussage?
Das würde mich schon mal interessieren.
Einfach dumm&unverschämt.
p

das heisst biete ich als gewerbetreibender unversicherten versand an
kann es abgemahnt werden? verstehe ich das Richtige?
Kann es sogar bis zu einer Klage vor gericht kommen?

das heisst biete ich als gewerbetreibender unversicherten
versand an kann es abgemahnt werden? verstehe ich das Richtige?
Kann es sogar bis zu einer Klage vor gericht kommen?

Als Nichtjurist sage ich Dir : Richtig.
Aber stell Deine eBay-Fragen lieber in den Diskussionsforen
von eBay, z.B. AEuV oder Sicherheit - das spart Dir viel Verdruss.

Die von mir zitierte 123recht-Site solltest Du sorgsam beachten,
ist gar nicht unkompliziert;
ausserdem kannst Du einen Newsletter aus Rostock beziehen,
bzw. dort im Archiv stöbern :
http://www.internetrecht-rostock.de

mfg:stuck_out_tongue:it
[machs.gut]

danke für die schnellen tips.

mfg aus ffm

wie kommen Sie bitte zu einer derartigen Aussage?

Aufgrund meiner entsprechenden Rechtskenntnis. Da keine Norm den versicherten Versand vorschreibt, ist er auch nicht vorgeschrieben. Ganz einfach eigentlich. (Auf einem anderen Blatt steht, dass Unternehmer beim Versandverkauf die Preisgefahr tragen.)

Das würde mich schon mal interessieren.
Einfach dumm&unverschämt.

Mir ist nicht klar, wo ich a) dumm und wo ich b) unverschämt war.

Levay

Aufgrund dieses Umstandes stehen uns vertragliche
Schadenersatzansprüche als Wettebewerber

Ein Wettbewerber hat keine vertraglichen Ansprüche, sondern nur ein Vertragspartner. Darum heißen die vertraglichen Ansprüche ja auch vertragliche Ansprüche.

von Ihnen sowie ein
Anspruch auf Unterlassung gegen Sie zu.

Blödsinn.

was sagt ihr dazu was sollte man zurückschreiben!?

Nichts. Beantworten sollte man in diesem Fall nur offizielle Schreiben; sollt also, was ich nicht glaube, irgendwann mal was vom Gericht kommen, sofort einen Anwalt einschalten. Dafür ist die Sache aber wirklich zu absurd.

Levay

danke für die schnellen tips.

Der Tipp war falsch.

Levay

Nein!

Sein Angebot kann auch als wettbewerbswidrig
interpretiert / abgemahnt werden.

Kannst du das bitte belegen? Aber nicht mit einem Laienforum, sondern rechtlich fundiert?

Vielen Dank im Voraus.

Levay

Nachdem der User, der sich wie ein Hund nennt, nun etwas Verwirrung gestiftet habe, möchte ich noch mal klarstellen: Es gibt keine Verpflichtung zum versicherten Versand, die sich aus dem Gesetz ergibt. Es gibt zwar eine „Haftung“ für den Verlust der Sache (was auch nicht ganz stimmt, es gibt nur das Geld zurück), aber eben keine Pflicht. Und damit ist der Verzicht auf versicherten Versand natürlich auch nicht abmahnfähig.

Levay

Mir ist nicht klar, wo ich a) dumm und wo ich b) unverschämt
war.

Das ist mir doch klar.

Plonk [owT]

  • oh weh Tee -

Und kommt jetzt noch was Inhaltliches? Kannst du belegen, dass es eine Pflicht ist (und man sich andernfalls wettbewerbswidrig verhält), versichten Versand anzubieten?

Wie du sicher schon gelesen hast, bin ich vom Fach - ich traue mir also durchaus zu, deine juristischen Ausführungen nachzuvollziehen.

Sehr gespannt:
Levay

  • oh weh Tee -

Hm, und mehr hast du nicht zu sagen? Du wirfst einfach eine Behauptung in den Raum, die du nicht begründest; damit führst du den Fragesteller auf eine falsche Fährte, und außer „oh weh Tee“ fällt dir nichts ein?

Man kann nur hoffen, dass der Fragesteller, ehe er einfach schluckt, was du erzählst, noch mal im Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ auftaucht, wo die Anfrage sowieos hingehören würde. Wenn er mir nicht glaubt, dann vielleicht einer Mehrheit von Juristen.

Levay

hallo.

das hat wirklich nichts mit glaube oder nicht glauben zu tun!
Man möchte bloss auf der sicheren seite stehen!
Wenn mir jemand sagen würde da und da steht dad un das wo ich es einfach nachlesen könnte were ich zufriden.
Jetzt steht aber aussagen gegen aussage!

Wer hat mehr ahnung? und wer hat recht?

Wenn mir jemand sagen würde da und da steht dad un das wo ich
es einfach nachlesen könnte were ich zufriden.

Das Problem ist, dass nirgendwo steht, was man alles nicht muss. Es gibt - vereinfacht gesagt - nur Gesetze, die festschreiben, welche Rechte und Pflichten man hat. Es gibt ja auch kein Gesetz, das sagt: „Niemand muss jeden Tag Erdbeereis essen.“

Levay

Das Problem ist, dass nirgendwo steht, was man alles nicht
muss. Es gibt - vereinfacht gesagt - nur Gesetze, die
festschreiben, welche Rechte und Pflichten man hat. Es gibt ja
auch kein Gesetz, das sagt: „Niemand muss jeden Tag Erdbeereis
essen.“

Hallo

Aber es gibt Urteile, wo z.B. der Händler verurteilt wurde, bei Verlust der Ware, den Schaden zu tragen.
Schon aus der Urteilsbegründung kann dann gelesen werden, ob z.B. unversicherter Versand überhaupt statthaft ist. Zumindest müsste eine Grenze bis zu welchem Wert gezogen sein.

Einzig problematisch für den Händler dürfte die Klausel sein, dass bei unversicherten Versand der Käufer das Risiko trägt. Diese Klausel ist imho unzulässig. Wenn, dann wäre da ein Ansatzpunkt einem Händler das Leben schwer zu machen.

Persönlich wäre ich dafür, das wenn der Kunde unversicherten Versand wünscht, er auch das Risiko trägt. Würde imho zur Vertragsfreiheit gehören, und auch zur Eigenverantwortung der Bürger beitragen. Aber auf mich hört ja keiner. :wink:

Gruß

hartmut