Versandkosten bei Widerruf

Hallo,

ein Käufer hat bei Ebay am 26.11.06 einen Artikel im Wert von 39,90€ per Sofortkauf erworben.
Bei der Kaufabwicklung wurde noch ein Zusatzartikel von 1,80€ dazugekauft. Gesamtwert der Bestellung ohne Versand 41,70€.
Der Käufer hat die Ware am 13.12. erhalten. Leider mußte er feststellen, das diese einige Defekte aufwies und eine falsche Frequenzleistung geschickt wurde.
Aufgrund der mittlerweile gehäuften negativen Bewertungen der Qualität der Ware, sendete der Käufer die Ware am 16.12. mit dem gewünschten Retourenformular zurück. Auf diesen Formular war anzukreuzen:
Defekt ; Falschlieferung ; Umtausch ; Widerruf/Rückgabe
Der Käufer kreuzte letzteres an und schrieb hinzu Rückgabe wegen folgende Defekte … Eine Ersatzlieferung ist nicht gewünscht.

Laut AGB sollte der Käufer seinen Kaufpreis binnen 30 Tagen erhalten.
Drei Tage vor Ablauf der Frist (15.01.) erinnerte der Käufer den Verkäufer an die Zahlung. Der Verkäufer teilte daraufhin mit, das angeblich kein Retourenformular und Zusatzartikel in dem Paket gewesen wäre.
Am 16.01. erhielt der Käufer überraschend die Ware per Post wieder zurück. Der Zusatzartikel fehlte. Die Ware wurde zwar repariert, aber funktionierte dennoch nicht einwandtfrei.
Der Käufer sendete die Ware erneut mit Retourenformular und Widerruf/Rückgabe zurück.

Der Verkäufer weigert sich nun, die Versandkosten zu erstatten, da der Käufer ja widerrufen hat und der Warenwert unter 40,00€ liegt.
Aber der Käufer mußte ja nun schon 2x die Kosten tragen.
In den AGB steht:
Im Falle eines Warenwertes von mehr als 40€ erhält der Käufer die Rücksendekosten erstattet…

Nun hat der Käufer folgende Fragen:

1.Wie ist das mit der 30 Tage Frist der Rückzahlung. Hat sie nun erneut mit dem 2. Rückversand begonnen, oder ist sie eigentlich schon abgelaufen, da ja im Dez. schon widerrufen wurde?

2.Wie beläuft sich das mit dem gesetzlichen Wert von 40,00€ zwecks Versandkostenerstattung. Gilt dies für eine Sache oder für die gesamte Bestellung?
Hat der Verkäufer nicht ohnehin bei Mängeln die Kosten zu tragen?

3.Kann der Käufer sich wegen der Versandk. auf § 357 berufen, da die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht (falsche Frequenz)?
Anmerkung: Der Verkäufer beruft sich darauf, das im Angebot steht je nach Verfügbarkeit, aber in den AGB steht geschrieben, das bei Nichtverfügbarkeit eine gleichwertige Ware geliefert wird und man darüber informiert wird.
Die Information blieb aus.

4.Hat der Verkäufer(gewerblich) die Widerrufsbelehrung nicht auch in Textform(E-Mail, Fax, Brief) zuzusenden?

5.Wo liegt die Beweislast das der Zusatzartikel mitgeschickt wurde?
Es wurde auf dem Formular notiert.
Der Käufer findet es zudem merkwürdig, das der Verkäufer sich nicht gleich nach Erhalt der Retoure dazu geäussert hat, sondern erst fast 4 Wochen später und auch keine Info darüber gab, das die Ware schon wieder auf den Weg zum Käufer ist.

6.Der Verkäufer hat unzulässige Klauseln in seinen AGB
z.B. Zur Rücksendung sollen immer die Originalversandverpackung und die Originalartikelverpackung verwandt werden.
Das Paket muss frankiert werden, unfreie Sendungen werden nicht angenommen.

Kann der Käufer das irgendwo (IHK, Verbraucherzentrale…)melden?

Freue mich über Antworten und weiteren Tipps.

Gruß
Susanne

Hi!

Ein Widerruf muss nicht begründet werden. Den sog. Rücksendeschein o.ä., wo man angeblich seine Gründe mitteilen soll, kannst du getrost in die Ecke treten. Die Gründe für einen Widerruf gehen den Verkäufer einen feuchten *** an.

Gruß
Falke

Die Gründe für einen Widerruf gehen den Verkäufer einen feuchten
*** an.

Hi Falke,

das keine Gründe beim Widerruf angegeben werden müssen ist bekannt.
Es wurde nur auf die Defekte hingewiesen, damit dem Käufer nicht nachgesagt werden kann, er hätte die Ware beschädigt.
Der Verkäufer ergänzt seine negativen Kommentare nämlich immer damit, das ja immer der Käufer an allem Schuld ist.

Gruß
Susanne