Vertragsrecht - Auftragserteilung

Liebe Rechtsexpertin,
lieber Rechtsexperte,

im Herbst 2012 erhielt ich den Auftrag, für eine Kundin einen Onlineshop (modified ecommerce Shopsoftware) zu erstellen. Die Kundin kam persönlich vorbei, um sich einen ersten Eindruck von der Shopsoftware zu machen, bevor sie eine Entscheidung traf. Bei diesem Besuch und per Mail informierte ich die Kundin über den Umfang der Erstinstallation und darüber, dass das nur ein Standard-Gerüst sei und die notwendigen Anpassungen (AGB, Widerruf, Impressum, Zahlungs- und Versandmodule, etc.) noch vorgenommen werden müssen.

Es wurde ein Stundenlohn von 65 EUR vereinbart. Diese 1. RG für die Installation belief sich auf 154,70 EUR und wurde umgehend beglichen.

Einige Wochen später beauftragte die Kundin mich schriftlich (Mail) mit der Anpassung der E-Mail-Bestätigung und bezahlte auch die 2. RG über 154,70 EUR.

Dann vergingen einige Monate, bis im Februar 2013 plötzlich alles ganz schnell gehen musste, da der Vertrag des alten 1&1-Shops im April auslaufen wird. Jetzt mussten schnellstmöglichst die Zahlungs- und Versandkostenmodule konfiguriert werden, ohne die keine Bestellung möglich ist.

Ich teilte der Kundin per Mail mit, die Anpassungen an Zahlungs- und Versandmodule seien, solange die sehr komfortablen Standard-Module genutzt werden mit ca. 2-3 Std. erledigt. Ich empfahl die Nutzung der Standardmodule, da dies die kostengünstigere Lösung sei und wies noch einmal schriftlich (fett markiert) darauf hin, dass die Programmierung individueller Versandmodule sehr zeitaufwendig sei. Die Kundin entschied sich gegen die Standardmodule und schickte mir per Mail ihre individuellen Anforderungen an ihre Versandmodule, die ich daraufhin realisierte.

Es folgten dann noch weitere Aufträge (Wiederherstellung des Shop-Layouts, das von der Kundin selbst zerstört wurde, Tarifupgrade, Umzug auf neuen Webserver, SSL-Sicherheitszertifikat etc.) per Mail, für deren Realisierung ich etwa 14 Tage benötigte.

Für die Erledigung dieser Aufträge schickte ich der Kundin eine 3. Rechnung in Höhe von rund 1.200 EUR.

Die Kundinn reagierte sehr ärgerlich und teilte mir mit, dass sie diese Aufträge niemals vergeben hätte, wenn sie gewusst hätte, wie teuer das sei. Sie war der Meinung, dass ich sie vorher über die Höhe des RG-Betrages hätte informieren müssen.

Ich zeigte dann Verständnis für den finanziellen Engpass und gewährte der Kundin einen Rabatt von 20% - zahlbar in 3 Raten - und schickte ihr eine neue reduzierte 4. Rechnung. Sie dankte mir das mit bitterbösen Mails und Vorwürfen, war aber bereit die vergünstigte Rechnung in 3 Raten zahlen zu wollen. In dieser 4. RG wurden die Zahlungstermine exakt (4.3.,4.4.,4.5.) benannt. Die 1. Rate wäre also heute fällig.

Weiterhin teilte sie mir höhnisch per Mail mit, dass sie „eh kein Geld habe“ und außerdem keine „Hufsaison“ sei. (Die Kundin ist Hufpflegerin und die Saison beginnt in der Tat erst im Frühjahr. Pro Pferd berechnen Hufpfleger etwa 50 EUR.)

Seit ich Kenntnis von der desolaten finanziellen Situation der Kundin habe, befürchte ich nun einen Totalausfall.

Meine Frage ist:
Gibt es eine rechtliche Grundlage für mich, auf dem Original-RG-Betrag aus der 3. Rechnung zu bestehen, weil die Kundin ihren finanziellen Engpass bei Erteilung der schriftlichen Aufträge bewusst verschwiegen und trotz ihrer miserablen Finanzsituation fleißig Aufträge vergeben hat? Ich empfinde dieses Vorgehen als arglistige Täuschung und bin darüber verärgert.

Vielen Dank im Voraus,
Renate Miedeck


Programmierung individueller Versandmodule sehr zeitaufwendig
sei. Die Kundin entschied sich gegen die Standardmodule und
schickte mir per Mail ihre individuellen Anforderungen an ihre
Versandmodule, die ich daraufhin realisierte.

Ohne Unterschrift? Keine schriftliche Auftragsbestätigung, kein Fax?
Hat zumindest ein Telefonat stattgefunden in dem sie dein Angebot
angenommen hat? Falls dies alles nicht, steht dein Ansinnen leider
auf schwachen Beinen.

Es folgten dann noch weitere Aufträge (Wiederherstellung des
Shop-Layouts, das von der Kundin selbst zerstört wurde,
Tarifupgrade, Umzug auf neuen Webserver,
SSL-Sicherheitszertifikat etc.) per Mail, für deren
Realisierung ich etwa 14 Tage benötigte.

In welcher Form? Schriftlich? Per Mail? Mündlich? Mit Akzetanz
der Kosten? Kostenvoranschlag? Fax?

Für die Erledigung dieser Aufträge schickte ich der Kundin
eine 3. Rechnung in Höhe von rund 1.200 EUR.

Die Kundinn reagierte sehr ärgerlich und teilte mir mit, dass
sie diese Aufträge niemals vergeben hätte, wenn sie gewusst
hätte, wie teuer das sei. Sie war der Meinung, dass ich sie
vorher über die Höhe des RG-Betrages hätte informieren müssen.

Leider hat die Kundin da bis zu einem gewissen grad Recht. Es sei
denn ihr habt irgendwie eine Abrechnung nach Stunden vereinbart.
Habt ihr? An welcher Stelle wusste die Kundin über die Kosten bescheid
und hat diese akzeptiert?

Ich zeigte dann Verständnis für den finanziellen Engpass und
gewährte der Kundin einen Rabatt von 20% - zahlbar in 3 Raten

  • und schickte ihr eine neue reduzierte 4. Rechnung. Sie
    dankte mir das mit bitterbösen Mails und Vorwürfen, war aber
    bereit die vergünstigte Rechnung in 3 Raten zahlen zu wollen.
    In dieser 4. RG wurden die Zahlungstermine exakt
    (4.3.,4.4.,4.5.) benannt. Die 1. Rate wäre also heute fällig.

Großzügig von dir, stärkt aber leider deine Position nicht.

Weiterhin teilte sie mir höhnisch per Mail mit, dass sie „eh
kein Geld habe“ und außerdem keine „Hufsaison“ sei. (Die
Kundin ist Hufpflegerin und die Saison beginnt in der Tat erst
im Frühjahr. Pro Pferd berechnen Hufpfleger etwa 50 EUR.)

Seit ich Kenntnis von der desolaten finanziellen Situation der
Kundin habe, befürchte ich nun einen Totalausfall.

Das ist sehr wahrscheinlich. Hört sich aber auch schon fast so
an als hätte die Kundin dich wissentlich getäuscht.

Meine Frage ist:
Gibt es eine rechtliche Grundlage für mich, auf dem
Original-RG-Betrag aus der 3. Rechnung zu bestehen, weil die
Kundin ihren finanziellen Engpass bei Erteilung der
schriftlichen Aufträge bewusst verschwiegen und trotz ihrer
miserablen Finanzsituation fleißig Aufträge vergeben hat? Ich
empfinde dieses Vorgehen als arglistige Täuschung und bin
darüber verärgert.

Wenn deiner Kundin bewusst war, das Sie im Grunde nicht bezahlen
kann und trotzdem Aufträge vergibt, dann kann es eine Möglichkeit
geben. Jedoch… sehe ich in deinem Fall das große Problem der
Nachweisbarkeit dieser Aufträge. Wenn du mit dem Kunden keinerlei
wirklich Vereinbarung hattest in der die Kosten wirklich offensichtlich
werden, steht das alles auf schwachen Beinen, weil Sie ja z.B die ersten
beiden Rechnungen anstandslos bezahlt hat.

Bevor du weitere Schritte unternimmst, solltest du klären an welcher
stelle die Kundin die entstehenden Kosten akzeoptiert hat bzw. auf
welcher Grundlage euer Vertrag basiert. Sonst wird das Pulver für deine
Forderungen leider etwas dürftig.

Viel Erfolg…

ja ich würde sagen Dumm gelaufen.
Aber wen eine Auftragsbestätigung da ist -kein Problem. Als erstens Zahlungbescheid übers Amtsgerich. Vordrucke gibt es in jedem Buchladen.
und dann sehn wir mal weiter. MfG HPW

Hallo,
die ganze Sache ist mir zu undurchsichtig und komplex, dass ich darauf nicht antworten kann. Das sprengt meinen Zeitaufwand.
mfg
PB

Hallo Robert,
vielen Dank für deine schnelle Hilfe.


Programmierung individueller Versandmodule sehr zeitaufwendig
sei. Die Kundin entschied sich gegen die Standardmodule und
schickte mir per Mail ihre individuellen Anforderungen an ihre
Versandmodule, die ich daraufhin realisierte.

Ohne Unterschrift? Keine schriftliche Auftragsbestätigung,
kein Fax?
Hat zumindest ein Telefonat stattgefunden in dem sie dein
Angebot
angenommen hat? Falls dies alles nicht, steht dein Ansinnen
leider
auf schwachen Beinen.

Nein, eine Unterschrift wurde von keiner Seite geleistet. Eine förmliche schriftliche Auftragsbestätigung gibt es nicht. Jeder Auftrag wurde von der Kundin per Mail vergeben und die Anforderungen wurden dort festgelegt. Ich habe auf diese Mails geantwortet und zu den einzelnen Anforderungen Erklärungen abgegeben. Beispielsweise:
a) Erstellung individueller Versandkostenmodule - diesen Aufwand konnte ich nicht abschätzen, weil die Kundin nicht genau wusste, was sie denn genau wollte. So sollte anfangs kein Versand ins Ausland erfolgen … dann aufeinmal doch … etc.
b) Konfiguration Standardmodule 2-3 Std. - diesen Aufwand konnte ich gut abschätzen.

Ja, gibt eine Mail, in der sie mein Angebot angenommen hat. Hier der Wortlaut:

Sehr geehrte Frau XYZ,

für die Installation und Konfiguration Ihres XTC-Shops auf Ihrem Webserver brauche ich rund 2 Stunden. Das Design Ihres Shops werde ich an das Ihres alten Shops anpassen. Dann ist er soweit eingerichtet, dass Sie beginnen können Artikel einzugeben.

Die ersten Artikel und Artikelmerkmale (Größe, Farbe etc.) können wir ja zusammen eingeben, damit Sie etwas Routine darin bekommen.

Unser Stundenlohn beträgt 65 EUR netto. Das wären dann also 154,70 EUR inkl. MwSt.

Das Einrichten der Module für die Zahlungsoptionen, Versandarten, AGBs, Widerrufsrecht etc. kann ich dann später machen, sobald Sie die ersten Artikel erfasst haben und bevor wir den Shop online schalten. Die AGBs braucht man – glaub ich – nicht zwingend, aber das Widerrufsrecht ist wichtig, weil man sonst immer mit einer Abmahnung rechnen muss.

Die Antwort auf meine Mail lautete:
Das Angebot nehme ich an.

Es folgten dann noch weitere Aufträge (Wiederherstellung des
Shop-Layouts, das von der Kundin selbst zerstört wurde,
Tarifupgrade, Umzug auf neuen Webserver,
SSL-Sicherheitszertifikat etc.) per Mail, für deren
Realisierung ich etwa 14 Tage benötigte.

In welcher Form? Schriftlich? Per Mail? Mündlich? Mit Akzetanz
der Kosten? Kostenvoranschlag? Fax?

Die Aufträge erfolgten alle in schriftlicher Form per Mail. Einen Kostenvoranschlag konnte ich nicht machen, weil ich den genauen Umfang der individuellen Programmierung für die Versandmodule noch nicht kannte. Sie war sich ja auch bewusst, dass sie mit der Entscheidung für die „Erstellung individueller Versandkostenmodule“ die teurere Lösung gewählt hat - entgegen meines Ratschlags.

Für die Erledigung dieser Aufträge schickte ich der Kundin
eine 3. Rechnung in Höhe von rund 1.200 EUR.

Die Kundinn reagierte sehr ärgerlich und teilte mir mit, dass
sie diese Aufträge niemals vergeben hätte, wenn sie gewusst
hätte, wie teuer das sei. Sie war der Meinung, dass ich sie
vorher über die Höhe des RG-Betrages hätte informieren müssen.

Leider hat die Kundin da bis zu einem gewissen grad Recht. Es
sei
denn ihr habt irgendwie eine Abrechnung nach Stunden
vereinbart.
Habt ihr? An welcher Stelle wusste die Kundin über die Kosten
bescheid
und hat diese akzeptiert?

Ja, wir haben in der o.g. Mail eine Abrechnung nach Stunden vereinbart und das wurde ja auch von ihr schriftlich akzeptiert. Mit Erhalt dieser o.g. Mail und der 1. RG kannte die Kundin zumindest meinen Stundenlohn.

Den Arbeitsaufwand, den ich mit der 3. RG auf Stundenlohnbasis fakturierte, konnte ich vorher nicht abschätzen, weil das a) alles sehr schnell gehen musste und b) ich den tatsächlichen Zeitaufwand für all die Aufgaben nicht abschätzen konnte. Wie soll ich erahnen, welche Probleme beispielsweise bei einem Serverumzug entstehen? Wie soll ich erahnen, wie lange ich benötigen werde, um die Ursache für das zerstörte Shop-Layout zu suchen und um die Korrektur vorzunehmen?

Das schien ihr auch egal zu sein, sonst hätte sie mich ja ausgebremst und mir mitgeteilt, ein bestimmtes Budget nicht zu überschreiten.

Weiterhin teilte sie mir höhnisch per Mail mit, dass sie „eh
kein Geld habe“ und außerdem keine „Hufsaison“ sei. (Die
Kundin ist Hufpflegerin und die Saison beginnt in der Tat erst
im Frühjahr. Pro Pferd berechnen Hufpfleger etwa 50 EUR.)

Seit ich Kenntnis von der desolaten finanziellen Situation der
Kundin habe, befürchte ich nun einen Totalausfall.

Das ist sehr wahrscheinlich. Hört sich aber auch schon fast so
an als hätte die Kundin dich wissentlich getäuscht.

Ja, den Verdacht hege ich auch. Sie war gezwungen den neuen Shop so schnell wie möglich zum Laufen zu bringen - „koste es was es wolle“, weil der alte Shop Anfang April von 1&1 abgeklemmt werden wird.

Meine Frage ist:
Gibt es eine rechtliche Grundlage für mich, auf dem
Original-RG-Betrag aus der 3. Rechnung zu bestehen, weil die
Kundin ihren finanziellen Engpass bei Erteilung der
schriftlichen Aufträge bewusst verschwiegen und trotz ihrer
miserablen Finanzsituation fleißig Aufträge vergeben hat? Ich
empfinde dieses Vorgehen als arglistige Täuschung und bin
darüber verärgert.

Wenn deiner Kundin bewusst war, das Sie im Grunde nicht
bezahlen
kann und trotzdem Aufträge vergibt, dann kann es eine
Möglichkeit
geben. Jedoch… sehe ich in deinem Fall das große Problem der
Nachweisbarkeit dieser Aufträge. Wenn du mit dem Kunden
keinerlei
wirklich Vereinbarung hattest in der die Kosten wirklich
offensichtlich
werden, steht das alles auf schwachen Beinen, weil Sie ja z.B
die ersten
beiden Rechnungen anstandslos bezahlt hat.

Ich hoffe, die Nachweise, die ich dir genannt haben reichen aus. Und die beiden 1. Rechnungen hat sie nur bezahlt, weil die RG-Beträge relativ gering waren. Soviel Geld hatte sie vermutlich grad noch.

Herzliche Grüße,
Renate

Zitate gekürzt wegen der Übersicht…

Unser Stundenlohn beträgt 65 EUR netto. Das wären dann also
154,70 EUR inkl. MwSt.
Die Antwort auf meine Mail lautete:
Das Angebot nehme ich an.

Nun, diese Angebotsannahme ist aber eindeutig den ersten beiden
Rechnungen zuzuordnen. Daraus kann man nicht ableiten das alle
danach folgenden Arbeiten auch zu diesem Kurs erledigt werden.
Das ist zu wacklig… Hinzu kommt das die gültigkeit einer EMail
sehr zweifelhaft ist. Eine EMail wird gerne mal als nicht relevantes
Beweismittel vom Tisch gefegt. Daher gilt immer: Fax, Unterschrift,
Einschreiben! Andere Dokumente taugen nichts!

Man könnte höchstens argumentieren das die Kundin die Stundensätze
kannte, aber eben nicht den gesamten Aufwand. Auch kann man nicht
einfach davon ausgehen das dieser Stundensatz dann automatisch für
alle Folgearbeiten gilt. Wie gesagt, schwache Argumente Deinerseits :frowning:

Einen Kostenvoranschlag konnte ich nicht machen, weil ich den
genauen Umfang der individuellen Programmierung für die
Versandmodule noch nicht kannte. Sie war sich ja auch bewusst,
dass sie mit der Entscheidung für die „Erstellung
individueller Versandkostenmodule“ die teurere Lösung gewählt
hat - entgegen meines Ratschlags.

Für mich geht an dieser Stelle nicht hervor wo die Kundin dieses
Angebot angenommen hätte. Die Zusage ganz oben gilt eindeutig nur
für die ersten beiden Rechnungen. Soetwas wie ein „stilles kaufmännisches
Einverständnis“, wird nur noch selten Akzeptiert und zieht immer
Probleme bis zu einer Klage nach sich.

Für die Erledigung dieser Aufträge schickte ich der Kundin
eine 3. Rechnung in Höhe von rund 1.200 EUR.

Die Kundinn reagierte sehr ärgerlich und teilte mir mit, dass
sie diese Aufträge niemals vergeben hätte, wenn sie gewusst
hätte, wie teuer das sei. Sie war der Meinung, dass ich sie
vorher über die Höhe des RG-Betrages hätte informieren müssen.

An dieser Stelle übrigens mal ein Punkt für dich. Wenn Sie irgendwo
geschrieben hat „diese Aufträge niemals vergeben hätte“, war ihr ja
bewusst das Sie mehrere Aufträge erteilt hat.

Das schien ihr auch egal zu sein, sonst hätte sie mich ja
ausgebremst und mir mitgeteilt, ein bestimmtes Budget nicht zu
überschreiten.

So kannst du keinem Gericht kommen. Du hättest da als Dienstleister
agieren müssen. Wenn du dir ein Auto kaufst, überlässt du es ja auch
nicht dem Verkäufer über den Preis zu entscheiden den du ausgeben willst.

Ich sehe hier nicht viel Chancen. Selbst wenn du Sie drannkriegst wegen
bewusster Täuschung. Wenn die Dame kein Geld hat, wo soll es herkommen?
Des weiteren ist die Kommunikation der Aufträge etc. an dieser Stelle
auch einfach extrem ungut gelaufen.

Ein jeder Rechtsanwalt wird dir zu finanzierung seiner Yacht natürlich
etwas anderes erzählen, aber em Ende des Tages hast du noch mehr Äger und
noch mehr Kosten. Solltest du dir sicher sein das die Dame angeblich kein
Geld hat, aber z.B trotzdem in einer Villa wohnt und einen Sportwagen fährt,
dann geht das schon in diese Richtung und wäre dann auch einen Weg wert: http://dejure.org/gesetze/StGB/263.html
, weil… es dann ja doch irgendwo Geld zu geben scheint.

Viel Glück…

Vielen Dank.

Dann werde ich wohl für die Zukunft eine sicherere Strategie entwickeln müssen. In unserem Business läuft alles über Mail-Verkehr und bislang gab’s nie Probleme.

Kann ich denn mein Risiko „abfedern“, wenn ich beispielsweise auf einen Auftrag, den ich per Mail erhalten habe eine schriftliche detaillierte Auftragsbestätigung per Mail versende und um kurze Bestätigung bitte?

Dann werde ich wohl für die Zukunft eine sicherere Strategie
entwickeln müssen. In unserem Business läuft alles über
Mail-Verkehr und bislang gab’s nie Probleme.

Dann hast du Glück gehabt! Ich kenne zuviele andere Fälle…

Kann ich denn mein Risiko „abfedern“, wenn ich beispielsweise
auf einen Auftrag, den ich per Mail erhalten habe eine
schriftliche detaillierte Auftragsbestätigung per Mail
versende und um kurze Bestätigung bitte?

Diese Bestätigung sollte per Fax und mit Unterschrift erfolgen. Dann ist alles im grünen Bereich. Vergiss „EMail“, das gibt nur Probleme. Auch eine Rechnung die du B per EMail versendet ist ungültig wenn diese nicht digital Signiert ist.

Wie gesagt: Brief/Einschreiben, Unterschrift, Fax… Alles andere hat wenig bis keine Nachweiskraft.

Hallo Renate,
ich denke hier auch, daß eine arglistige Täuschung vorliegt, nur: Es ist leider so, man wird nichts holen können, wenn die Kundin eh insolvent ist…
Besser wäre, sie nochmal freundlich anzuschreiben, oder ggf. einen Mediator hinzuzuziehen, nicht gleich einen Rechtsstreit übers Knie brechen, evtl. kann dann wenigstens die Rechnung in kleinen Teilbeträgen zurückgezahlt werden.

Hallo,

ich denke hier auch, daß eine arglistige Täuschung vorliegt,

Besser wäre, sie nochmal freundlich anzuschreiben, oder ggf. einen Mediator hinzuzuziehen, nicht gleich einen Rechtsstreit übers Knie brechen, evtl. kann dann wenigstens die Rechnung in kleinen Teilbeträgen zurückgezahlt werden.

Vielen Dank für die Antwort. Ich habe sie in der Tat noch einmal höflich um Verständnis gebeten und wir haben uns dann auf eine Zahlung zu 3 Raten geeinigt. Die 1. Rate ist mittlerweile auch bezahlt.

Sie möchte auch weiterhin meine Kundin bleiben - nur künftig werde ich mir jeden ihrer einzelnen Aufträge schriftlich bestätigen lassen.

Ein schönes Wochenende noch,
Renate