Ware verschickt, nicht angekommen

Hallo,
was soll ich tun. Hab mit einfacher Sendung Ware verschickt, diue angeblich nicht angekommen ist. Käufer mault und will Geld zurück.
Wie wickelt ihr sowas ab (Betrüger und Postfehler werden in solchen Fällen darunter sein).
Gruß
rakete

Hallo,
was soll ich tun. Hab mit einfacher Sendung Ware verschickt,
diue angeblich nicht angekommen ist. Käufer mault und will
Geld zurück.
Wie wickelt ihr sowas ab (Betrüger und Postfehler werden in
solchen Fällen darunter sein).

hi,

stelle einen nachforschungsantrag bei der post.

zum anderen unterstelle dem empfänger einfach, dass er das nur sagt, weil er geld u´nd ware behalten will.

ich schreibe immer in meine artikelbeschreibung, dass der käufer die möglichkeit hat ds teil als einschreiben zu erhalten, ansonsten auf eigenes risiko.

michl

Gruß
rakete

moin,

meine autionen enden GRUNDSAETZLICH mit dem hinweis:

„versicherter versand kostet eur …, sonst eur … dann aber bitte auf EIGENES RISIKO!“

das gab dann auch eigentlich nie aerger…
gruss
khs

Hi

was soll ich tun. Hab mit einfacher Sendung Ware verschickt,
diue angeblich nicht angekommen ist. Käufer mault und will
Geld zurück.
Wie wickelt ihr sowas ab (Betrüger und Postfehler werden in
solchen Fällen darunter sein).

Welcher Versand wurde per Kaufvertrag vereinbart? Und ist es ein gewerblicher oder privater Verkauf?

Bei gewerblich haftet der VK grundsätzlich.
Bei privatem Verkauf haftet er nicht, es sei denn es wurde versicherter Versand vereinbart und der VK schickt unversichert.

Ich (privat) biete bei jedem Artikel versicherten (Einschreiben/Paket) und unversicherten Versand an (und Selbstabholung).
Der Käufer haftet für den Versand. Nicht ich.
Allerdings bin ich in der Pflicht evtl. nachweisen zu müssen die Ware auch an XYZ abgeschickt zu haben.

MfG
Lilly

Hallo!

meine autionen enden GRUNDSAETZLICH mit dem hinweis:

„versicherter versand kostet eur …, sonst eur … dann
aber bitte auf EIGENES RISIKO!“

Den Satz kann du dir eigentlich sparen, weil er nichts bringt. Wenn du gewerblich verkaufst, musst du IMMER Ersatz leisten, ganz egal was du schreibst. Auch wenn der Käufer bewusst sich für die unversicherte Versandart entscheidet!!!

Und wenn du privat verkaufst, musst du NIE Ersatz leisten.

Gruß
Falke

Hi,

„versicherter versand kostet eur …, sonst eur … dann
aber bitte auf EIGENES RISIKO!“

Den Satz kann du dir eigentlich sparen, weil er nichts bringt.
Wenn du gewerblich verkaufst, musst du IMMER Ersatz leisten,
ganz egal was du schreibst. Auch wenn der Käufer bewusst sich
für die unversicherte Versandart entscheidet!!!

Und wenn du privat verkaufst, musst du NIE Ersatz leisten.

stimmt schon, was du schreibst, ich habe einen ähnlichen Satz aber auch in meinen Angeboten (Privat). Denn nur weil die Gesetzeslage so aussieht wie du schreibst heißt das nicht, dass das auch jeder Käufer weiß.

Als Käufer denken sich viele „Ich zahle Geld, ich will meine Ware auf jeden Fall bekommen“. Dass sie bei der günstigsten Versandart bei einem Privatverkäufer dann aber im Zweifelsfall Pech haben wissen viele nicht. Daher finde ich den Satz recht sinnvoll, er macht den Bieter vor dem Bieten darauf aufmerksam, dass der günstigste Versand eben nicht unbedingt immer der beste ist und es einen Sinn hat, die paar Euro mehr für versicherten Versand auszugeben.

Liebe Grüße
Sue

Hallo! Ich habe im Moment genau das gleiche Problem. Ich habe ein Buch versteigert, es als Päckchen an den Käufer geschickt, und es kam scheinbar nicht an. Als Päckchen übrigens, wegen dem Gewicht von über 1000 Gramm.
Ich dachte immer, man könne für Päckchen keinen Nachforschungsantrag stellen?!

[MOD: Vollzitat zwecks besserer Lesbarkeit entfernt]

Moin

Ja dann hört es sich aber so an als ob bei versicherten Versand, du als VK haftest. Und bei unversicherten ebend der Käufer.

Ist eigentlich gelogen :wink:

Als privater VK kann ich versicherten Versand anbieten dessen Deckungssumme nicht dem Warenwert entspricht (z.B. n Notebook). Da der K haftet bin ich selbst wenn es verloren geht fein raus. Und selbst wenn die Versicherungssumme ausgezahlt wird und diese evtl. nur die Hälfte des Warenwerts ist.

Da kommt mir eine andere Frage.
Wenn versicherte Ware verloren geht (Privatverkauf), ist der VK gesetzlich verpflichtet die Versicherungssumme an den Käufer zu übermitteln? Also kann ein K das einklagen?
(Weil bei Versand haftet der K)

MfG
Lilly