Hallo,
folgender Sachverhalt: B hat bei Ebay Konzertkarten verkauft. In der Auktion steht: „Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Rücknahme. Die Versandkosten (als Einschreiben) übernehme ich.“
Die Karten wurden per Einschreiben mit Rückschein versandt, sind aber nach nunmehr 3 Wochen immer noch nicht angekommen. Nachforschungsauftrag läuft. Nach Auskunft der Post bekommt B 25,- EUR, wenn der Brief nicht mehr auftaucht.
Frage: Muss B dem Käufer den Kaufpreis erstatten, wenn die Karten nicht mehr auftauchen und auch keine Ersatztickets beschafft werden können (was natürlich noch versucht werden wird) ? B ist Privatmann und haftet doch nicht dafür, wenn die Post einen Brief verschlampt, oder? B dachte, dass bei einem Einschreiben mit Rückschein alles abgesichert ist. (Leider ein Irrtum und das letzte Mal, dass für so etwas die „Post“ in Anspruch genommen wird).
Gruß Anna