Wer haftet bei Verlust von Einschreiben?

Hallo,
folgender Sachverhalt: B hat bei Ebay Konzertkarten verkauft. In der Auktion steht: „Privatverkauf, keine Gewährleistung, keine Rücknahme. Die Versandkosten (als Einschreiben) übernehme ich.“
Die Karten wurden per Einschreiben mit Rückschein versandt, sind aber nach nunmehr 3 Wochen immer noch nicht angekommen. Nachforschungsauftrag läuft. Nach Auskunft der Post bekommt B 25,- EUR, wenn der Brief nicht mehr auftaucht.
Frage: Muss B dem Käufer den Kaufpreis erstatten, wenn die Karten nicht mehr auftauchen und auch keine Ersatztickets beschafft werden können (was natürlich noch versucht werden wird) ? B ist Privatmann und haftet doch nicht dafür, wenn die Post einen Brief verschlampt, oder? B dachte, dass bei einem Einschreiben mit Rückschein alles abgesichert ist. (Leider ein Irrtum und das letzte Mal, dass für so etwas die „Post“ in Anspruch genommen wird).

Gruß Anna

Hallo,

bei Privatverkauf trägt der Käufer das Transportrisiko.

http://pages.ebay.de/rechtsportal/private_vk_5.html
Was gilt, wenn die Ware beim Versand verloren geht?

Der Verkäufer muss lediglich nachweisen können, dass er die Ware abgeschickt hat. Wenn man keinen Zeugen mitschleppen will ist das Einwurfeinschreiben die billigste Nachweis-Option (Brief plus 1,60 Euro, Haftung bis 20 Euro).

Ich würde dem Käufer die 25 Euro der Posthaftung geben, ihn auf die rechtliche Information verlinken und ihm mitteilen, dass der Verkäufer den Schwund bedauert aber weiter nichts tun kann (bzw. zu nichts weiterem verpflichtet ist). Außerdem würde ich sämtliche Versanddaten, Nummer des Einschreibens, Nachforschungsantrag bei der Post, etc. als Scan oder ähnliches an den Käufer weiterleiten; damit der nicht denkt der Schwund sei frei erfunden.

Für zukünftige Verkäufe kann man den Käufern mehrere Versandarten zur Auswahl anbieten z. B. ohne Registrierung (unversichert), Einwurfeinschreiben Billigversicherung, Paket bei der Post bis 500 Euro versichert.

Den Begriff „versichert“ sollte man in der Beschreibung mit größter Vorsicht oder besser gar nicht verwenden, „versichert“ erweckt grundsätzlich den Eindruck, dass der volle Warenwert abgesichert ist und / oder der Verkäufer das Transportrisiko trägt.

Stephanie