Widerrufsrecht juristischer Personen?

Hallo Leute,
ich schilder den Fall mal genau…
Ich habe bei EBAY ein „NEUES + org. verpacktes“ Handy bestellt welches defekt bei mir ankam. Sofort habe ich reklamiert, unter der (telef.) Vereinbarung binnen 7 Tagen ein neues Austauschgerät zu erhalten.
Es kam nicht bei mir an und die Kontaktaufnahme gestaltete sich schwierig. Erst nachdem ich PayPal aktivierte, nahm der Verkäufer kontakt zu mir auf. Gleich vier Sachbearbeiter lieferten unterschiedliche Aussagen, daraufhin ging ich in Widerruf vom Kaufvertrag.
Jetzt wurde das Handy rep. und ist wieder auf dem Weg zu mir, trotz Widerruf. GRUND: Der gewerbl. Verkäufer akzeptiert meinen Widerruf nicht, weil ich mir optional nach Kauf, die Rechnung an/ auf die Firma meines Bruders schicken lassen habe. Ich selbst bin bei EBAY privater Käufer/ Verkäufer. Die Ware wurde auch an die priv. Adresse geschickt (abweich. Rechnungsadresse). Ich bin auch nicht in der Geschäftsleitung oder habe eine führende Position.
Dazu kommt, das die Verpackung schonmal geöffnet wurde und somit nicht „org. verpackt“ war… ich möchte auch kein „rep.“ Handy zum NEUPREIS mehr haben! Was kann ich tun???
(Das Handy wurde über PayPal mit meiner VISA bezahlt.)
Vielen Dank für Eure Ratschläge…
Bye

Leider habe ich dazu keine Antwort

Hallo Rico,

ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung zu deinem Problem.
Mein normaler Menschenverstand ist der Meinung, dass du als Privatperson gekauft hast -
der Verkäufer hat doch als Käufer deine private Adresse erhalten - Oder ?

Aber wie gesagt … keine Ahnung.

Aber ich sage dir wie ich vorgehen würde -
und zwar würde ich paypal fragen ob der Verkäufer einen Rücktritt vom Kauf im speziellen Fall ablehnen darf.

Hoffe jemand anderes kann dir mit Fachwissen weiterhelfen.
Viel Erfolg und liebe Grüße Marita

Hallo Rico,
das ist schon eher was für einen RA!

Grundsätzlich hat der Verkäufer sicher das Recht auf Nachbesserung – erst nach mehrmaligen Fehlversuchen (2) kann man wohl das Recht auf Wandelung geltend machen.

Der Firma des Bruders eine (steuerlich absetzbare) Rechnung zukommen zu lassen will ich nicht weiter bewerten, hat sich aber wohl in diesem Fall in einen Nachteil verkehrt, weil plötzlich andere Regeln (nämlich die für Vollkaufleute) gelten!

Gruß

Peter

Sorry - das ist mir zu speziell
Trotzdem Gruß und Erfolg bei den Verhandlungen ( die meines Wissens leider nicht all zu oft zu Gunsten des Klägers enden)
Piri Kunert

Hi,

das ist ein schwieriger Fall.

Widerrufsfrist beträgt bei privaten Käufen 14 Tage ohne Angabe von Gründen. Hat der Verkäufer auf seiner Seite was von Widerrufsrecht geschrieben? Wenn nein ist die Widerrufsfrist sogar 1 Monat.) Bei keinerlei Angaben vor und nach dem Kauf von Widerrufsfrist ist diese sogar unbefristet. Aber alles nur bei privaten.

Jetzt ist das etwas anders, wenn die Rechnung im Namen einer Firma erfolgt. Da kann das Handy ruhig an eine private Adresse geschickt werden, es ist somit für den Verkäufer nicht mehr ersichtlich, dass es ein privater Verkauf war und es gibt kein Widerrufsrecht! Allerhöchstens er hat gewerblichen Käufern ebenfalls ein Widerrufsrecht in seinen AGS eingeräumt.

Der Käufer ist somit in der Beweispflicht, dass er nicht gewerblich tätig ist. Hierfür spricht: privates Konto! (das Konto von dem VISA abbucht.)

Liebe Grüße
Heike

Sorry das sind komplexe Fragen die nur ein Jurist beantworten kann. Da kann ich Dir nicht helfen.

Hallo,
das mit den Adressen (wo jetzt was hin ging) hab ich zwar nicht ganz kapiert, aber davon abgesehen:
wenn der Verkäufer Deinen berechtigten Widerruf nicht akzeptiert, wirst du den wohl nur mit anwaltlicher Hilfe dazu zwingen können. So hört sich das für mich jedenfalls an. Er gesteht wohl offensichtlich nicht ein, dass a) die Verpackung schon mal auf war und somit nicht original verpackt und b) das Handy so hätte nicht kaputt sein dürfen. Ok, es gibt das Recht der Nachbesserung für den Verkäufer, aber nur wenn du willens bist den Kaufvertrag gelten zu lassen. Wenn du innerhalb der Frist wirderrufst, kannst du das sogar für gewöhnlich ohne Angaben der Gründe tun. Nur wenn sich - trotz Gewerbe und wahrscheinlich wider besseren Wissens - der Verkäufer stur stellt, mußt du dir wohl Hilfe holen, um dein Recht auch durchzusetzen.
Sorry - besseren Rat weiß ich auch nicht ;-(
Alles Gute
mouseberg

Das ist mir zu juristisch, darauf kann ich nicht antworten. Sicher können das Andere, viel Glück
vigell