BGVA3 Prüfung in vermieteter Wohnung

Guten Tag WWWler,

ich hae eine Wohnung an einen privaten Mieter vermietet
und wurde darauf hingewiesen, dass dort möglicherweise
eine Prüfung der Elektoinstallation und der -geräte
vorgenommen werden muss.

Ob sich diese Verpflichtung durch Versicherungsverhalten
oder durch eine behördliche Vorschrift ergibt und wer sie
durchführen darf und wer sie bezahlen muss, weiss ich noch
weniger.

Vielen Dank schon mal für eure Informationen

Liele Grüße

Jake

Hallo Jake.

ich habe eine Wohnung an einen privaten Mieter vermietet
und wurde darauf hingewiesen, dass dort möglicherweise
eine Prüfung der Elektoinstallation und der -geräte
vorgenommen werden muss.

Wenn du eine reine Wohnung vermietet hast, interessiert sich keine Behörde für BGV A3 Prüfung. Auch nicht die Berufsgenossenschaft.
http://www.enso.de/enso/home.nsf/Ressourcen/7DA1051F…
http://www.bgva3.de/

Gruß
T.

Guten Tag WWWler,

ich hae eine Wohnung an einen privaten Mieter vermietet
und wurde darauf hingewiesen, dass dort möglicherweise
eine Prüfung der Elektoinstallation und der -geräte
vorgenommen werden muss.

Ob sich diese Verpflichtung durch Versicherungsverhalten
oder durch eine behördliche Vorschrift ergibt und wer sie
durchführen darf und wer sie bezahlen muss, weiss ich noch
weniger.

Hallo Jake !

Wenn das eine reine Wohnung in einem Wohnhaus ist,wird sich kaum die Berufsgenossenschaft melden und eine nur in Betrieben und Verwaltungen vorgeschriebene Prüfung nach BGV A3 verlangen.

Was aber im Umkehrschluß nicht bedeutet,Du haftest nicht für die Sicherheit der vermieteten Wohnung und der dortigen technischen Ausstattung der Elektroinstallation und der Elektrogeräte,die dort vorhanden sind (Küche z.B.)
Bei einem Schaden haftest Du natürlich.
Es ist Deine Aufgabe,die Anlage fachlich überprüfen zu lassen,zum Beispiel mit dem von Elektrobetrieben angebotenen „e-Check“.

Mit freundlichem Gruß
duck313

Moin,

ich hae eine Wohnung an einen privaten Mieter vermietet
und wurde darauf hingewiesen, dass dort möglicherweise
eine Prüfung der Elektoinstallation und der -geräte
vorgenommen werden muss.

Bei Neuvermietung ratsam.

Ob sich diese Verpflichtung durch Versicherungsverhalten
oder durch eine behördliche Vorschrift ergibt und wer sie
durchführen darf und wer sie bezahlen muss, weiss ich noch
weniger.

Für Vermieter
E-CHECK - für alle, die sicher sein wollen

Liele Grüße

Jake

mfg
W.

Moin, Jake,

und wurde darauf hingewiesen, dass dort möglicherweise
eine Prüfung der Elektoinstallation und der -geräte
vorgenommen werden muss.

vom Mieter? Falls er Zweifel an der Installation hat, dann kann er die bestimmt begründen, andernfalls soll er die Überprüfung gefälligst selbst bezahlen.

Dieses Ansinnen ist nur noch durch das Angebot von Elektrofirmen zu toppen, die Installation jährlich zu prüfen - die nennen das dann „Elektro-TÜV“. Wie sich innerhalb eines Jahres die Installation zum Nachteil verändern sollte, verraten sie tunlichst nicht. Motto: Jeden Tag steht irgendwo ein Doofer auf, wir müssen ihn nur finden.

Gruß Ralf

Moin,

vom Mieter? Falls er Zweifel an der Installation hat, dann
kann er die bestimmt begründen,

Warum sollte er ?!
Für die Sicherheit der elektrischen Anlage
und der ortsfesten Geräte ist der Eigentümer verantwortlich!

Was viele Mieter und Eigentümer nicht wissen, 
seit dem 1. Oktober 1997 gilt: 
Die neue VDE-Bestimmung (VDE 0105 Teil 100 „Betrieb von elektrischen Anlagen") 
nimmt elektrische Anlagen in Wohnungen nicht mehr von der Prüfpflicht aus. 
Darauf verweisen auch verschiedene Gerichtsurteile. 

andernfalls soll er die Überprüfung gefälligst selbst bezahlen.

Wer ein Objekt mieten will,
hat auch Anspruch auf den ordnungsgemäßen Zustand der Elektroanlage.

Dies hat der Vermieter nachzuweisen und kann dies,
wenn ein Mess-/Prüfprotokoll den einwandfreien Zustand dokumentiert.

Diese Nachweispflicht obliegt dem Vermieter.

Der BGH festgestellt, dass die Kosten für die regelmäßige Überprüfung der elektrischen Anlagen zu den umlegbaren betrieblichen Nebenkosten eines Mietobjektes zählen.

Dieses Ansinnen ist nur noch durch das Angebot von
Elektrofirmen zu toppen, die Installation jährlich zu
prüfen - die nennen das dann „Elektro-TÜV“.

Wenn man keine Ahnung hat,
sollte man sich aus solchem Diskurs heraushalten !!

Anlage/Betriebsmittel - Elektrische Anlagen und ortsfeste Betriebsmittel
Prüffrist - 4 Jahre 
 - bei Änderung/Instandsetzung der Anlage
 - Empfehlung bei Mieterwechsel
Art der Prüfung - auf ordnungsgemäßen Zustand
Prüfer - Elektrofachkraft

Wie sich innerhalb eines Jahres die Installation zum Nachteil verändern sollte,
verraten sie tunlichst nicht.

Ach, wirklich?
Z.B. kann Feuchtigkeit und Überlastungen,
an Kontaktstellen erhöhte Übergangswiderstände hervorrufen.

Ein Vermieter haftet auch dann für entstandene Schäden,
wenn er sich auf Unkenntnis der technischen Vorschriften
oder den Zustand der elektrischen Anlage beruft.
So will es das Gesetz.
Prüfung, Haftung und Beweislast des Vermieters bei Stromschäden
wurden schon in verschiedenen Gerichtsurteilen bestätigt.

Motto: Jeden Tag steht irgendwo
ein Doofer auf, wir müssen ihn nur finden.

Gruß Ralf

mfg
W.

beide haben Recht
hallo Wolfgang,
ich glaube, drambeldier spielt darauf an, dass der Vermieter zu einer „Zwischenprüfung“ nicht gesetzlich verpflichtet ist, demnach also kaum Druck auszuüben ist. Da hat er Recht

hallo drambeldier,
ich glaube, Wolfgang spielt darauf an, dass der Vermieter bei egal welchen aufgetretenen Schäden bereits haftbar gemacht wird - im Zweifel schon auf Verdacht - wenn er keinen Nachweis über eine Prüfung für den ordnungsgemässen Zustand seiner vermieteten Sache bringen kann. Da hat er allerdings auch Recht

Der Vermieter fährt 250 auf der Autobahn … das darf er zwar, aber er ist automatisch schuld, wenns kracht

anzumerken sei noch, dass der Markenname „e-check“ nur ein Marketing-Gag der Innung zur Umsatzsteigerung ist, wie zB der Name „clean-drive“ einer bestimmten Automarke.

Wiederholungsprüfung ortsfester elektrischer Anlagen nach DIN/VDE0105 ist einfach nicht griffig genug. Wenn der Elektriker in seiner Rechnung schreibt, dass er einen VDE-check oder VDE-Messungen durchgeführt hat und das Ergebnis mängelfrei ist, genügt das zum Nachweis auch schon. Nur das Wort „e-check“ sollte er nicht mehr verwenden, denn das ist Markenrechtsgeschützt. toll was?

Gruss Schorsch

Zu Ende gedacht…
Moin, Wolfgang,

…und Deiner Argumentation folgend: Der Vermieter kann niemals sicherstellen, dass der letzte Mieter nicht irgend etwas an der Anlage gefummelt hat. Um dem aus dem Wege zu gehen, wird er die Überprüfung bei jedem Mieterwechsel veranlassen und die Kosten in die Kalkulation der Miete einbeziehen. Vorsichtshalber schlägt er sie aufs Jahr, der Mieter könnte ja bald wieder ausziehen. Bleibt ihm der Mieter länger erhalten, hat er Glück gehabt - einmal prüfen, viele Jahre kassieren.

Gruß Ralf

ps: Was kostet der Spaß eigentlich?