Hallo,
ich benötige euch mal als „Sachverständige“. Ich habe da eine Installation vorgefunden, bei der ich mich weigerte, da was anzuschließen.
In einer UV befinden sich drei Automaten H 16A „E-Herd“ und ein H 16A Automat „Reserve“.
FI mit 30mA vorhanden.
Es liegen zwei neu verlegte NYM-J 3x2,5mm².
Eine ist so angeklemmt:
bn : L2 (E-Herd)
bl : N
gg : PE
Die andere so:
bn : L3 (E-Herd)
bl : L1 (E-Herd)
gg : L1 (Reserve)
Da diese zweite Leitung zu kurz war, ist sie mit nicht weiter befestigten Dosenklemmen innerhalb der UV verlängert worden.
In der Küche befindet sich nun eine Steckdose, daneben lose aus einem Loch im Rigips ragend fünf Einzeladern 2,5mm²: dreimal braun, gg und blau. Diese Einzeladern kommen also „einfach so“ aus der Wand.
Daneben eine Schuko-Steckdose.
Diese baute ich aus, ebenso die Hohlwanddose.
Dahinter befanden sich dann die Dosenklemmen, die die NYM-J-Adern mit den Einzeladern passend verbanden.
Ich habe also vier Leitungsschutzschalter à 16A.
Die LSS „E-Herd“ versorgen zwei Phasen des Herdes und die Steckdose.
Der LSS „Reserve“ ist für die dritte Phase des Herdes.
Es steht je ein N und ein PE zur Verfügung.
Ich sollte nun heute einen E-Herd anschließen, habe aber statt dessen erstmal die beiden Leitungen außer Betrieb genommen.
Die so vorgefundene Installation sei durch einen Elektriker erfolgt, sagt der Kunde.
War mein Vorgehen korrekt?
Ist ein normgerechter Anschluss eines Elektroherdes unter Benutzung dieser beiden Leitungen möglich?
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Ich kenne die Antworten, benötige EUCH aber, damit mir der Kunde glaubt.