Hallo!
Bin vor kurzem in meine neue Mietwohnung gezogen und habe bemerkt, dass der Heizstrahler im Bad defekt ist. Meine Frage: Wer muss die Reperaturkosten übernehmen? Der Vermieter oder ich als Mieterin? Im Mietvertrag ist keine Klausel zu finden.
Lg Gina