Photovoltaikanlage auf Altbau... Altanlage?

Hallo,
bin zwar E.Handwerksmeister, aber seit Jahren aus dem Thema Hausinstallation raus (dafür verfahrenstechnischer Anlagenbau inkl. S7)… meine VDE Ordner sind uralt, da ich nicht selbstständig bin.

Die Geschichte… ein Bekannter lässt sich im Altbau eine Photovoltaikanlage auf das Dach setzen… mit 2 Wechselrichtern. Das ausführende E.Unternehmen möchte jetzt die alte Verteilung für das Haus (Zählerkasten+Sicherungen) austauschen weil das RWE das nicht akzeptieren würde. Meine Betrachtung wäre aber das die Altanlage gar nicht geändert wird, die Photovoltaikanlage mit den Zählern erhält eine neue Kiste deren Zuleitung vor der Altanlage mit dem HAK verbunden wird. Ggf. müsste man z.B. einen MI-Verteiler mit Klemmblock dazwischen setzen wenn der HAK nicht für zwei Abgänge ausgelegt ist.

Als nächstes möchte das E.Unternehmen alle Steckdosen mit FI/RCD ausrüsten weil es seit 3 Jahren Pflicht wäre "Zitat: „laienbedienbare Steckplätze müssen mit FI geschützt werden“
Ist das so? Ich kann es mir nicht vorstellen… ich denke es ist immer noch so das FI Pflicht nur für Schuko: Außen und Bad besteht. Das es technisch Sinn macht alles per FI zu schützen ist mir klar, würde ich bei einer Neuanlage auch immer mit mehreren FI/RCD machen.

Der Altbau hat noch Einzeladern in Rohr, Schutzleiter wurde vor ca. 10 Jahren nachgezogen. Ich würde wetten das es sogar sporadische Brücken im Neutralleiter der einzelnen Stromkreise gibt. Was eine saubere Aufteilung der Stromkreise kaum ermöglicht. Bzw. der Aufwand wäre wahrscheinlich riesig. Da würde ich höchstens einen neuen Zählerkasten setzen und auf den Etagen Unterverteiler um dann Raum für Raum „nachzurüsten“. Das dass mal Sinn macht ist mir klar! Aber hier geht es um das MUSS!

Noch eine Frage: Der Bekannte sagte das die Solarmodule Schutzklasse2 wären, also Schutzisoliert. Ich habe ihm angeraten trotzdem die Tragkonstruktion mit in den Potentialausgleich (nicht Blitzschutz) einzubeziehen. Das wäre bei ihm ca. 10m Leitung zum Wasserrohr…! Da sollte doch ein 6mm² reichen… das E.Unternehmen möchte aber 16mm² (ist jetzt für die 10m Haarspalterei, aber mir geht es um die Info). Wenn ein Blitz die Anlage erwischt, wird auch ein 16mm², das zusammen parallel mit den anderen Leitungen in den Keller geht nicht mehr Schützen als ein 6mm². Das Haus hat keine Blitzschutzfanganlage und hat aufgrund seiner Höhe und Lage auch kein erhöhtes Risiko, ist auch kein Reeddach :wink:
Mit geht es mehr darum das bei einem ersten, und viel wichtiger, zweiten Fehler der PA Anlage nicht die ganze Trangkonstruktion gegen Erde Spannung führt. (Info: Leistungsleitung PA ist 4mm²)

Wer ist da auf dem laufenden und kann mir dazu kurz was stecken…

Estmal danke fürs lesen :wink:

hi

Kurzfassung:

Das ausführende E.Unternehmen möchte jetzt
die alte Verteilung für das Haus (Zählerkasten+Sicherungen)
austauschen weil das RWE das nicht akzeptieren würde.

Du liegst eigentlich richtig. Nur der neue Zählerschrank muss den neuen Normen entsprechen. Der Anschluss des neuen Schrankes erfolgt im oberen Anschlussraum des Vorhandenen

Da ich allerdings annehme, daß ein Eigenverbrauchszähler geplant ist, kann es trotzdem sein, daß die alte Zähleranlage nicht mehr genutzt werden kann und erneuert werden muss. Die Versorger weigern sich nämlich seit ein paar Jahren bereits, auf Uralt-Zählertafeln nochmal Zähler zu montieren.

Als nächstes möchte das E.Unternehmen alle Steckdosen mit
FI/RCD ausrüsten weil es seit 3 Jahren Pflicht wäre "Zitat:
„laienbedienbare Steckplätze müssen mit FI geschützt werden“
Ist das so? Ich kann es mir nicht vorstellen…

Da gibt es unterschiedliche Ansichten (auch hier im Forum) dazu:
Viele Elektriker sind der Ansicht, daß ein Austausch des Zählerschrankes oder des Elektroverteilers eine wesentliche Änderung der Elektroanlage darstellt und deuten die Anpassungspflicht in diese Richtung, daß dann die GESAMTE Elektroanlage an den technischen Stand angepasst werden muss

Und das würde den Einbau von FI-Schaltern für ALLE Steckdosen erfordern, was aber in Altbauten in der Regel nicht einfach möglich ist.
Es zieht abhängig vom Baujahr und der vorhandenen Ausführung sehr umfangreiche Arbeiten an der gesamten Elektroanlage nach sich

Gruss, hoffe ich konnte helfen

Ok, danke.

Aber seit wann MÜSSEN alle Schukos im Bau mit RCD ausgerüstet werden?
Sinn macht ja auf jeden Fall…

Aber seit wann MÜSSEN alle Schukos im Bau mit RCD ausgerüstet
werden?

seit 2007 mit Übergangsfrist bis März 2010 in der neuen DIN/VDE0100-410

das heisst auch, daß die alten Steckdosenstromkreise nicht mehr verändert oder erweitert werden können, weil dann der Bestandsschutz entfällt.

Weiss nicht, ob man das aus meiner ersten Stellungnahme heraushören konnte: Der Betroffene sollte unbedingt mal den Elektrobetrieb aussen vor lassen und selber den Netzbetreiber fragen, ob der vorhandene Zählerplatz nun bleiben kann oder erneuert werden muss!

Denn gerade diese waghalsige Forderung des Betriebes löst ja genau diese teure Kettenreaktion aus.

Und die weitere Forderung des Betriebes, daß bei Austausch des Zählerplatzes der Bestandsschutz entfällt und auf neuesten techn.Stand aufgerüstet werden MUSS, ist genauso gewagt und nicht haltbar

Der Bauherr sollte sich dringendst mehrere Angebote von anderen Firmen einholen, bevor der Elektrobetrieb erst ins Boot geholt wurde!

Gruss

Das habe ich ihm schon geraten. Aber danke für den Hinweis…

Moin!

  1. Den Zählerschrank gegen einen neuen zu ersetzen ist keine Forderung des VDE. Der Netzbetreiber KANN das aber fordern. Einfach mal direkt nachfragen. Die Lösung, einen zusätzlichen Schrank zu setzen und einen Hauptleitungsabzweigkasten vorzusehen, habe ich schon oft gesehen.

  2. Alle Steckdosen mit Schutzschaltern zu schützen ist sinnvoll, aber nicht Pflicht. Ein Austausch des Zählerschranks mit der Verteilung könnte durchaus als grundlegende Erneuerung der Anlage bezeichnet werden, die dann FI-Pflicht für alle Steckdosen nach sich zieht. Das dürfte aber Auslegungssache sein. Ich handele in solchen Fällen mittlerweile so, dass ich zuerst mal prüfe, wie es um die Altanlage steht (Isolationsmessung). Dann kann mann die zwei FIs setzen und ggf. problematische Stromkreise provisorisch ohne FI anschließen. Aber dann sucht man Zug-um-Zug den Fehler und schiebt das nicht auf die lange Bank.

  3. Potenzialausgleich für PV Anlagen ist ein Streitthema. Streiten tun sich da Billigheimer. Vernünftige Solarinstallateure (die soll es geben…) diskutieren da nicht, sondern machen es einfach. Eine Wasserleitung ist aber nicht als Erder zu missbrauchen! Beim Querschnitt gab es Änderungen. Als Schutzpotenzialausgleichsleiter für die Verbindung fremder leitfähiger Teile mit der Haupterdungsschiene ist 6mm² Kupfer ausreichend. Bei Blitzschutz wäre 16mm² massiv (!) - also nur NYY, nicht NYM oder H05VU - nötig.