Steckdoseneinbau ohne Zustimmung des Vermieters?

Hallo,

ich bin gerade im Umzug und leider läuft einiges schief. Wegen einem Problem bräuchte ich eure Hilfe: Ich habe in meinem Wohnzimmer keine einzige Steckdose´(kein Scherz!). Dazu muss ich sagen, dass das Wohnzimmer eigentlich ein recht breiter Flur ist, von der Vermieterin selbst aber auch als „Wohndiele“ angepriesen wurde. Einerseits bräuchte ich auch im Flur ne Steckdose (ich komm z.b. von der nächst gelegenen Steckdose mit dem Staubsauger nicht mehr bis zur Eingangstür, sobald die Möbel stehen) und im Wohnzimmer erst recht.

Ein Bekannter meinte, es sei kein Problem aus einem Lichtschalter und dem Regler für die Fussbodenheizung eine Steckdose zu machen. Da würden wir im Baumarkt einfach ne Lüsterklemme kaufen und ein Teil, wo Schalter und Steckdose dran ist. Er würd mir das auch einbauen und ich würds auch bezahlen.

Die Vermieterin will das aber nicht. Sie meint ich soll einfach ein Verlängerungskabel vom Badezimmer ins Wohnzimmer legen. Das hätten meine Vormieter auch getan. Das möchte ich aber ehrlich gesagt nicht. Einerseits liegt dann immer das Kabel über dem Fussboden und andererseits habe ich dann die Wahl entweder die Badezimmertür nicht zu schließen oder den Fernseher vom Strom ab zu machen. Ist so schon doof, aber bei nem Videoabend mit Freunden…

An sich will ich keinen Streit und hab mich bei sehr vielem schon nach ihrem Willen gerichtet (und ich hab den Schlüssel erst seit gestern), aber mir ist es doch wichtig zumindest 1 Steckdose in dem Raum zu haben.

Also wie sieht es da aus?

LG steffi

Hallo Steffi,

Also wie sieht es da aus?

da hier niemand die Wohnung gesehen hat, wird dir auch niemand sagen können wie es da aussieht :smile:

Entschuldige bitte, das konnte ich mir nicht verkneifen. Aber nun ernsthaft:

Was möchtest du wissen?

Soll dir hier jemand sagen wie man das ganze technisch so gestalten könnte wie du dir dass vorstellst? Da sehe ich eher wenige Chancen hier Hilfe zu bekommen. Das müsste man sich wahrscheinlich erst vor Ort genau anschauen. Außerdem werden hier aus Gründen der Sicherheit selten Tipps zum selber basteln gegeben. Bei solchen Vorhaben wird meistens auf einen professionellen Elektriker verwiesen.

Oder möchtest du wissen wie das ganze juristisch zu beurteilen ist, und welche Rechte du hast? Dann solltest du deine Frage besser im Brett „Behörden & Recht / Recht / Mietrecht“ stellen.

Dort solltest du allerdings darauf achten dass deine Frage nicht gegen FAQ1129 verstoßen darf, sonst würde deine Anfrage gelöscht werden. Schreibe dann so als wenn deine Frage nur theoretisch gemeint wäre.

Also z.B. schreibe nicht: „Ich bin gerade im Umzug und leider läuft einiges schief“, sondern formuliere das um. Du könntest z.B. schreiben: „Wenn jemand gerade umgezogen wäre und dort leider alles schief laufen würde ………“

Ich hoffe du verstehst was ich meine, und verzeihst mir meinen kleinen Scherz am Anfang.

Gruß und schönes Wochenende
N.N

Ein Bekannter meinte, es sei kein Problem aus einem
Lichtschalter und dem Regler für die Fussbodenheizung eine
Steckdose zu machen.

Hallo,

natürlich ist ein Vermieter verpflichtet, eine ausreichende Anzahl Steckdosen zur Verfügung zu stellen - was immer das heisst. Aber der Vorschlag deines Freundes ist eine direkte kriminelle Handlung: schon seit 2009 ist es verboten, ohne FI-Schalter neue Steckdosen zu montieren. Dein fachmännischer Bekannter hat davon sicher noch nie was gehört, aber das macht die Sache ja nur noch strafbarer.

Die einzig diskutable Lösung ist, der Vermieterin vorzuschlagen, dass ein zugelassener Elektriker eine Steckdose einbaut. Wegen der erwähnten Sicherheitsvorschriften ist das nicht billig, Steckdosen mit FI kosten an die 100 Euro (und im Baumarkt findet man die normalerweise nicht). Falls ein Elektriker nur einfach ein Kabel legt mit normaler Steckdose, ist er garkeiner!

Gruss Reinhard

Hallo Reinhard,

natürlich ist ein Vermieter verpflichtet, eine ausreichende
Anzahl Steckdosen zur Verfügung zu stellen

nein, ist er nicht.

Gruß

Joschi

DIN 18015-2
Hallo,

in der DIN 18015-2 „Elektrische Anlagen in Wohngebäuden - Teil 2: Art und Umfang der Mindestausstattung“ ist die Mindestausstattung an Stromkreisen (pro m^2) festgelegt. Diese gilt zumindest für Neubauten.

hi ihr zwei,

fangt nicht an zu streiten

natürlich ist ein Vermieter verpflichtet, eine ausreichende
Anzahl Steckdosen zur Verfügung zu stellen

nein, ist er nicht.

bei beiden fehlt der entsprechende Konjunktiv

Die Mietsache muss in einem dem Zweck entsprechenden, gebrauchsfähigen Zustand für die Nutzung in üblichem Umfang sein, also zum Anschluss von Elektrogeräten in üblicher Anzahl und Stärke geeignet sein
WENN NICHT ANDERS VEREINBART
(meine eigenen Worte, wenn du einen Link dazu brauchst, frag nochmal)

Falls dem Mieter der mangelhafte Zustand (jawoll, das ist er) nämlich bei Vertragsschluss bereits bekannt war…

Hallo Georg,

Die Mietsache muss in einem dem Zweck entsprechenden,
gebrauchsfähigen Zustand für die Nutzung in üblichem Umfang
sein, also zum Anschluss von Elektrogeräten in üblicher Anzahl
und Stärke geeignet sein
WENN NICHT ANDERS VEREINBART
(meine eigenen Worte, wenn du einen Link dazu brauchst, frag
nochmal)

nein, er muß dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen. Nicht mehr und nicht weniger.

Gruß

Joschi

nichts anderes sagte auch gar niemand

…er muß dem vertragsgemäßen Zustand entsprechen.

genau, der Gegenstand heisst hier Mietwohnung und der Zweck dessen ist: Wohnen

Wenn vereinbart war, dass der Flur ein ‚Wohn‘-Flur ist, dann ist das ohne Steckdosen eben ein Mangel

und wenn nicht explizit vereinbart wurde, daß der Mieter ohne Steckdosen auskommen muss, dann entspricht die Mietsache eben nicht dem

…vertragsgemäßen Zustand …

warte, ich such dir das mal kurz raus
habs schon
http://www.rechtsindex.de/mietrecht/961-mieter-hat-a…

Schorsch

Du darfst das als Frage gerne ins Brett Mietrecht einstellen. Die Diskussion hatten wir da übrigens schon mehrfach.

In deinem Link geht es übrigens um eine ganz andere Problematik.

Gruß

Joschi

Hallo,

will nicht wissen wie die „Burg“ aussieht.

Am besten sofort wieder ausziehen, ich verwette meinen Arsch, daß die Bude so alt ist, daß Du im nächsten Winter hier schreibst, daß die Heizkosten Dich auffressen.

Ist doch Altbau, oder ?

MfG

In deinem Link geht es übrigens um eine ganz andere
Problematik.

Nicht nur das journalistisch bearbeitete Fazit lesen, sondern auch das Urteil.

Dort wird u.A. festgestellt, dass in einer nicht modernisierten Altbauwohnung, in der schon Restriktionenn bei den Elektrogeräten im Mietvertrag genannt werden, trotzdem Folgendes auf Kosten des Vermieters zu machen ist:

  • eine Veränderung der Stromversorgung der Wohnung in der Weise, daß neben dem Betrieb eines Großverbrauchers wie Waschmaschine oder Geschirrspülmaschine ein gleichzeitiger anderweitiger Stromverbrauch in der Wohnung möglich ist

  • sowie die fachgerechte Installierung einer Steckdose im Badezimmer

Weiter im Wortlaut:

„Der Anspruch der Kläger auf Herstellung dieser Einrichtungen ist nicht dadurch ausgeschlossen, daß nach dem Übergabeprotokoll vom 2. Juli 1998 die Räume wie gesehen übergeben wurden“

Demnach musste hier die gänzlich fehlende Steckdose im Bad nachgerüstet werden. Ähnliches dürfte für ein Wohnzimmer - oder hier „Wohnflur“ gelten.

Du darfst ohne Zustimmung des Vermieters wohl keine Änderung der Installation durchführen.

Du oder dein Bekannter dürfen sowieso keinerlei Arbeiten am Stromnetz ausführen, das darf nur ein eingetragener Fachbetrieb.

Auf die Notwendigkeit des Fehlerstromschutzes sei hingewiesen!

Ebenso ist es fraglich, ob wirklich am geplanten Einbauort die technischen Voraussetzungen für den Einbau einer Steckdose gegeben sind.

Sollten die Arbeiten durch einen Fachbetrieb auf deine Rechnung vorgenommen werden, so bin ich mir recht sicher, dass der Vermieter da freudig zustimmt.

Denn http://lexetius.com/2004,1888 sagt, dass z.B. ein Bad ganz ohne Steckdose ein vom Vermieter auf seine Kosten zu beseitigender Mangel ist.

Vielleicht hilft ein kleiner Verweis auf dies Urteil, um Zustimmung und Kostenbeteiligung/-übernahme zu bekommen.

Hallo,

da hab ich ja ganz schön was los getreten mit meiner Frage :wink:

Erstmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten und sorry für die späte Meldung… Steck derzeit - wie gesagt - mitten im Umzug.

Also die Frage war nicht, wie ich ne Steckdose in die Wohndiele bekomme oder wer das bezahlen muss, sondern ob ich das auch ohne Zustimmung des Vermieters tun kann.
Ich würde es selbst bezahlen, wenn mein Bekannter das macht und mein Vermieter verweigert eben die Zustimmung dazu (Gründe nennt er leider nicht).
Im Mietvertrag steht der Raum als Flur drin (weil es da im Vordruck sowas wie eine „Wohndiele“ nicht gibt), ich habe allerdings noch die Anzeige zur Wohnung wo der Raum eindeutig als „Wohndiele“ bezeichnet ist. Im Mietvertrag steht auch nichts darüber, dass der Raum keine Steckdose hat. Als ich die WOhnung besichtigt habe, stand der ganze Raum bis zur Decke voll. Man musste sich seitlich an der Wand vorbeiquetschen um in die anderen Räume zu kommen. Daher konnte ich da nicht sehen, dass es dort keine Steckdose gibt.

Allerdings scheint das ganze ja noch verzwickter zu sein, als ich dachte. Einen Elektriker kann ich mir beim besten Willen nicht leisten… ich werd aber mal einen aufsuchen und nachfragen, was die dafür berechnen, vll ist es ja doch günstiger als gedacht. Ich will natürlich auch nicht, dass mein Bekannter sich wegen der Steckdose strafbar macht.
Gilt dasselbe, wenn ich nicht ne Steckdose zum Lichtschalter einbaue, sondern aus dem Lichtschalter eine Steckdose mache? In de Raum gibts nämlich zig Lichtschalter, da könnte ich gut auf einen verzichten.

Ich muss da nochmal genauer drüber nachdenken und wenn ich eine Lösung gefunden habe, red ich nochmal mit dem Vermieter.

Ich wünsche euch allen noch einen schönen Sonntagabend.

LG steffi

Hallo,

Gilt dasselbe, wenn ich nicht ne Steckdose zum Lichtschalter
einbaue, sondern aus dem Lichtschalter eine Steckdose mache?
In de Raum gibts nämlich zig Lichtschalter, da könnte ich gut
auf einen verzichten.

Nicht immer kann man aus Schaltern Steckdosen machen.

Wie bereits mehrfach gesagt: Elektriker rufen, Dein „Lüsterklemmenelektriker“ ist unzulässig.

MfG

Hallo Steffi

da hab ich ja ganz schön was los getreten mit meiner Frage :wink:

Daran kannst du aber erkennen, daß man sich des Problems annimmt und es oft nicht so einfach ist, wie es scheinen mag.

Also die Frage war nicht, wie ich ne Steckdose in die
Wohndiele bekomme oder wer das bezahlen muss, sondern ob ich
das auch ohne Zustimmung des Vermieters tun kann.

Wenn die Arbeit von einem Fachbetrieb ausgeführt wird, kann der Vermieter vermutlich höchstens verlangen, beim Auszug den Ursprungszustand wiederherzustellen.

ich werd aber mal einen aufsuchen und
nachfragen, was die dafür berechnen, vll ist es ja doch
günstiger als gedacht.

Ohne sich das angesehen zu haben, ist es schon schwierig bis unmöglich, einen seriösen Kostenansatz abzugeben.

Meistens ist aber doch der Sicherungskasten im Flur. Falls ja, mach ein Foto, bei dem die Sicherungen sichtbar sind, geh damit zum Elektriker und wünsche dir eine Steckdose direkt in, neben oder unter dem Kasten. Das dürfte eine einfache und die kostengünstigste Lösung werden.

sondern aus dem Lichtschalter eine Steckdose mache?

Kommt ganz auf die Verdrahtung an, ob das überhaupt möglich ist. Ist immer noch die Frage nach dem vorgeschriebenen Fehlerschutz, also wie ein Fehlerstromschutzschalter eingebaut werden kann, wenn noch keiner vorhanden ist.

In de Raum gibts nämlich zig Lichtschalter, da könnte ich gut
auf einen verzichten.

zig? Übertreibst du da nicht ein wenig?

Hans

Hallo,

da hast du Recht :smile:

Danke für den Tipp mit dem Sicherungskasten, das werd ich machen. Der ist auch gut beschriftet, kann nur von Vorteil sein.

Ich bin gerade nicht in der Wohnung, aber min. 6 Lichtschalter (also für die Deckenleuchte in dem Raum) gibt es da. Das find ich sehr viel (daher wundert es mich ja erst Recht, dass es keine Steckdose da gibt).
BTW: Es ist kein Altbau. Ich weiß nicht, wie alt das Gebäude selbst ist. Aber die ganze Wohngegend da oben ist in den letzten 5-8 Jahren entstanden. Ist so ein Baugebiet, wo jede Strassenecke gleich aussieht.

Nochmals vielen Dank für eure Hilfe.

LG steffi