Stromausfall-->Aufzugstopp, was wenn Strom da?

Hallo Wissende,

hier in Frankfurt hat laut Stromversorger (Mainova)
so zwischen 16:00 und 16:30 eine „Sicherheitseinrichtung“
in einem Umspannwerk abgeschaltet.

Laut Radio (daher habe ich all meine Informationen dazu)
ist das sowas wie 'ne Sicherung. Mainova hat das gefixt,
die Sicherung ist wieder „drin“ und das Umspannwerk wieder am Netz.

Seit dem Stromausfallzeitpunkt hängen etliche Menschen in Aufzügen fest.
Nun ist aber überall der Strom wieder da *annehm*
Obwohl das scheinbar so ist rückt die Feuerwehr weiterhin aus um
Eingeschlossene rauszuholen.

Nun zu meiner Frage:
Was geschieht denn mit so einem Aufzug wenn er wegen Stromausfall
stillstand und der Strom ist wieder da.
Fahren alle nicht mehr weiter und müssen einzeln manuell in Gang gebracht werden? Oder liegt das an der unterschiedlichen Schaltung von Aufzügen? Oder, oder,…?

Gruß
Reinhard

Hallo,

Steuerungen für Maschinen müssen laut der Vorschrift (EN 60204-1, VDE 0113) „Sicherheit an Maschinen“ so konzipiert sein, daß sie nach Spannungsrückkehr nicht selbsttätig wieder anlaufen.

für Aufzüge gelten die Technischen Regeln für Aufzüge

Normalerweise gibt es (bei Maschinen) einen Taster, der „Steuerspannung ein“ oder so ähnlich heißt. Mit diesem wird meist ein Schütz geschaltet, welches dann sämtliche Bauteile der Steuerung mit Strom versorgt. (also zB Motoransteuerung)

So machen wir das zumindest im Maschinenbau.

Wenns bei den Aufzügen auch so ist, muß in dem Fall ein Servicetechniker kommen, sicherstellen, daß niemand im Gefahrenbereich ist (also im Schacht rumklettert) und dann eben auf diesen Taster drücken.

Die Erfassung der Position des Aufzugs erfolgt, glaube ich, nur an den jeweiligen Haltestellen, nicht dazwischen. Wenn die Steuerung nicht „weiß“, wo sich der Aufzug befindet, muß das dann der oben erwähnte Techniker manuell eingeben (manuell rauf/runter).

LG
Chris

ergänzung-
das ist soweit Korrekt.

Allerdings möchte ich etwas ergänzen.

Bei aufzügen neuerer Bauart ist eine Sprecheinrichtung vorgeschrieben.
Für ältere Aufzüge gilt eine Übergangsfrist für die Nachrüstung.

in allen fällen aber ist eine 24 Stunden Verfügbarkeit für einen sogenannten Aufzugswart vorgeschrieben.
Dieser kann entweder ein Hausmeister oder ein Serviceanbieter sein.
In der regel haben die Aufzugbetreiber (Hausbesitzer) Serviceverträge mit solchen leuten, die auf die aufzüge geschult sind und auch in der regel binnen 1 Stunde eine befreiung durchgeführt haben.

In einigen fällen sind die entsprechenden Personen auch auf das angesprochene „runterfahren“ geschult.
In anderen fällen ist ihr Job nach dem öffnen der Tür getan.

Die Feuerwehr hingegen rückt mit blaulicht an, ist binnen 10 Minuten vor ort und meist ist es dann so, das der Aufzug für längere Zeit zwecks reparatur ausser betrieb bleibt.

Bei einem Rettereinsatz sind die Kosten nur 1-10 % eines Feuerwehreinsatzes. (reperaturen an durch feuerwehreinsatz beschädigten Aufzügen nicht eingerechnet)

Die Notrufeinrichtungen sind in der Regel Akkugebuffert.

Was die Stockwerkerkennung betrifft: es gibt in der Tat systeme, die nur korrekt funktionieren,wenn sie an einen stockwerk geparkt sind, als auch aufzüge, die nach einem Stromausfall gefahrlos wieder losfahren. Ebenso gibt es Aufzüge mit dieser beschriebenen „neustart“ Taste.

Allen gemein ist allen eines: Sie können nur runterfallen, wenn jemand gelichzeitig alle bremsen löst und die Kabel durchsprengt. Oder den Fahrstuhlschacht unter ihnen zum einsturz bringt.

(sorry hab mit som kram zu tun)

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Ich bedanke mich sehr
Hallo ihr zwei,

genau das wollte ich wissen.
Daß so viel Information kam, *freu*

Gruß
Reinhard

das ist soweit Korrekt.

Allerdings möchte ich etwas ergänzen.

Bei aufzügen neuerer Bauart ist eine Sprecheinrichtung
vorgeschrieben.

Seit 2003.

Für ältere Aufzüge gilt eine Übergangsfrist für die
Nachrüstung.

Diese Frist ist meines Wissens Ende 2007 (!) abgelaufen.

in allen fällen aber ist eine 24 Stunden Verfügbarkeit für
einen sogenannten Aufzugswart vorgeschrieben.

Nee, den Aufzugwärter gibt es so nicht mehr.
Den gab es mal in der alten Aufzugverordnung.

Nunmehr ist gefordert, dass auf Notrufe in angemessener Zeit reagiert werden muss.

In der regel haben die Aufzugbetreiber (Hausbesitzer)
Serviceverträge mit solchen leuten, die auf die aufzüge
geschult sind und auch in der regel binnen 1 Stunde eine
befreiung durchgeführt haben.

Es gilt die TRBS 2181 von 03/2007:
„A.3.3 Die Zeit von der Notrufabgabe bis zur Kontaktaufnahme mit den Eingeschlossenen soll so
kurz wie möglich sein. (Die vom öffentlichen Telefonnetz vorgegebenen Möglichkeiten gelten
als ausreichend.) Die Zeit von der Notrufabgabe bis zum Eintreffen des Hilfeleistenden an der
Anlage soll eine halbe Stunde nicht überschreiten“

Die Feuerwehr hingegen rückt mit blaulicht an, ist binnen 10
Minuten vor ort und meist ist es dann so, das der Aufzug für
längere Zeit zwecks reparatur ausser betrieb bleibt.
Bei einem Rettereinsatz sind die Kosten nur 1-10 % eines
Feuerwehreinsatzes. (reperaturen an durch feuerwehreinsatz
beschädigten Aufzügen nicht eingerechnet)

Nana, die gehen nur in den seltensten Fällen mit brachialer Gewalt vor. Soweit ich weiß, wird da normalerweise eine Schachttür geöffnet (dazu haben die die gängisten Schlüssel im Fahrzeug dabei), dann die Kabinentür.

Allen gemein ist allen eines: Sie können nur runterfallen,
wenn jemand gelichzeitig alle bremsen löst und die Kabel
durchsprengt.

Reicht nicht. Dann greift die Fangeinrichtung. Wobei: Wenn auch das Seil des Geschwindigkeitsbegrenzer gesprengt wird, dann geht es abwärts…

Hallöchen,

ich weiß nicht, ich weiß nicht,
ich habe mal vor ein paar Jahren einen Lehrgang gemacht, mit anschließender Prüfung, beim TÜV und dieser Lehrgang nannte sich AUFZUGSWÄRTER. Mit diesem Lehrgang habe ich die Befähigung erlangt, stecken gebliebene Aufzüge, sofern möglich, von Hand, bzw. mit der Rückholsteuerung in die Etage zu holen. Außerdem ist der Aufzugswärter für die Regelmäßigen Kontrollen der Aufzüge, Funktion der Türen, der Türverriegelungen, Beleuchtung, Sprechanlage etc etc zuständig. Soviel dazu.

Sollte mal das Seil der Geschwindigkeitsüberwachung reißen, geht der Aufzug in den Fang, d.h. den kriegst du dann überhaupt nicht bewegt.

Gruß sn00py

Erinnern wir uns…
…als Hannes Jaenicke noch Jungstar war und Wolfgang Kieling noch lebte !

Reicht nicht. Dann greift die Fangeinrichtung. Wobei: Wenn
auch das Seil des Geschwindigkeitsbegrenzer gesprengt wird,
dann geht es abwärts…

http://de.wikipedia.org/wiki/Abw%C3%A4rts_%28Film%29

http://www.imdb.com/title/tt0086846/

was die Sprechanlage angeht, in einem Haus von Bekannten ist ein udelalter Fahrstuhl der hat noch Holzfalttüren für deen Fahrkorb zu sichern und KEINE Sprechanlage.

MfG