BU-Renten & 130 RiesterRentenProdukte im Ranking!

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Unabhängig vom Ranking dies:

„RIESTER-RENTE“ - IST SIE SINNVOLL?

Mit dem Jahr 2002 begann in Deutschland das sog. Altersvermögensgesetz, nach dem gewisse Sparformen staatlich gefördert werden.
Die Förderung setzt insbesondere voraus, dass bereits heute eine Laufzeit mindestens bis zum 60. Lebensjahr abgeschlossen wird. Ferner will das Gesetz ebenfalls, dass man heute schon auf das Kapitalwahlrecht verzichtet und nur die Rentenzahlungen der Gesellschaft in Anspruch nimmt. Dies mag vereinzelt begründet sein, denn der Sparer muss sich so um nichts mehr kümmern. Es wird sicher gestellt, dass man bis zum Lebensende versorgt ist, wenn auch nicht so gut, wie man es sein könnte.

Doch was wäre, wenn Sie die Einmalzahlung wählen könnten und ließen das Geld weiterhin für sich arbeiten, sagen wir, Sie reinvestieren es langfristig und lassen sich monatlich nur die Rendite auszahlen? Wer das Kapital arbeiten lässt, kann daraus nicht selten 8 - 12 % oder mehr erwirtschaften. Wenn Sie nun nur ein Ablaufkapital von z. B. 100.000 Euro ansetzen, dann wäre die Rente von Versicherungsgesellschaften daraus ca. 4.000 Euro jährlich oder 333 Euro mtl. Bei eigener Wiederanlage können hingegen 8.000 bis 12.000 Euro oder mtl. 666 bis 1.000 Euro aus der Kapitalrendite erzielt werden. Ein schöner Unterschied.
Darauf verzichten Inhaber von „Riester-Produkten“ im Voraus.

Ein weiterer, wichtiger Aspekt ist, dass die Riester-Rente unter die nachgelagerte Besteuerung fällt, während Auszahlungen aus normalen Verträgen steuerfrei sind. Ausserdem, wenn man den geförderten Sparplan zu irgend einem Zeitpunkt bevor man 60 wird, kündigt, muss man die erhaltene Förderung vollständig zurück bezahlen. Zur Rückzahlung ist auch verpflichtet, wer seinen Altersruhesitz/Wohnsitz ins Ausland verlegt. Selbst wer nach dem Tod des Ehepartners den Vertrag nicht weiterführen kann/will, muss die Förderung zurückzahlen…

Offensichtlich schränkt also die Inanspruchnahme der staatlichen Förderung den Sparer deutlich ein, zum ersten was die Verfügbarkeit des Geldes anbelangt, zum zweiten ist er unflexibel in der Wahl des Ablauftermins und zum dritten aus steuerlicher Sicht. Diese Meinung vertreten zwischenzeitlich übrigens auch einige Verbraucherschützer.

Simpel formuliert bezahle ich die heutigen Förderungen durch späteren, entgangenen Gewinn mehrfach zurück. Wir halten es deshalb nicht für ratsam, den Vertrag heute den Beschränkungen des Altersvermögensgesetzes zu unterwerfen. Letztlich muss diese Entscheidung natürlich jeder Kunde für sich selbst treffen.

WICHTIG ist auch: Heute muss ich - um die volle Förderung zu erhalten - insgesamt 1% meines Bruttoeinkommens aufwenden (Eigener Beitrag + Zuschuß = 1% vom Brutto). Um die Förderung auch später voll zu bekommen, muss ich ab dem Jahr 2008 dann 4% vom Brutto investieren, das heisst: Auch mein Eigenanteil hat sich ab dann VERVIERFACHT - kann ich mir das leisten?

Fragen?

Gruß
Heinz

Damit keine/r mehr in die Falle tappt:

…gehört diese Werbung einfach gelöscht…

Fragen?

…na klar, eine Frage hätte ich: völlig selbstlose Aufklärung ?

Gruß
Heinz

Gruß
Michael

Dies ist KEINE Werbung, sondern ein neutrales…
…Ranking dieser Produkte, wie es z.B. auch
den map-report oder finanztest gibt!

Ich bin daran nicht beteiligt!

Viele Grüße
Heinz

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hi

sehr gute info